Von Helmut Kerscher. Geschiedene Mütter können bis zu drei Jahren nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes verlangen. Und danach? Der BGH muss die Situation klären. Der Familiensenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat erstmals seit der Reform des Unterhaltsrecht am 1. Januar 2008 einen Fall zu entscheiden, in dem die geschiedene Mutter eines Kindes auf "nachehelichen Betreuungsunterhalt" klagt.
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