Für das Betriebsklima können sie eine Katastrophe sein: Mitarbeiter, die schon längst innerlich gekündigt haben, tun aus Unlust oft nur noch das Nötigste. Häufig geht das zulasten der Kollegen. Doch Chefs können wenig tun. Denn eine Kündigung wegen schlechter Leistungen ist nicht rechtmäßig. Zwar sagt der gesunde Menschenverstand etwas anderes aber für Arbeitgeber ist es alles andere als leicht, faulen Mitarbeitern zu kündigen. Denn der Chef muss dazu nachweisen, dass jemand seine persönliche Leistungsfähigkeit bewusst nicht ausschöpft. So hat es jüngst das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einer Entscheidung klargestellt. Zugleich geht aus diesem Urteil hervor, dass niemand Angst vor einer Kündigung haben muss, nur weil seine Leistungen unter dem Durchschnitt der Kollegen liegen. Im konkreten Fall ging es um die Mitarbeiterin in einem Versandhaus, die dreimal so viele Fehler beim Packen der Pakete gemacht hatte wie ihre Kollegen. Während die Vorinstanzen schon die Fehlerquote für ausreichend hielten, um eine Kündigung zu rechtfertigen, sahen die Bundesrichter diese Betrachtung als zu starr an. Die Interessen der Arbeitnehmerin seien dabei nicht ausreichend beachtet.
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