Übersicht über das Kapitel Hilfe- und Pflegebedürftigkeit
Was ist das Besondere am Kapitel Hilfe- und Pflegebedürftigkeit?
Hier werden alle Möglichkeiten aufgezeigt, mit denen Arbeitgeber ihre Beschäftigten unterstützen können, wenn diese sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen oder selbst Hilfe benötigen - etwa nach einem Unfall oder bei Krankheit.
Die vorgestellten Maßnahmen reichen von Hilfe zur Selbsthilfe für Mitarbeiter durch ein umfangreiches Informationsangebot bis hin zum Ein-kauf eines externen Services, der Mitarbeiter durch die Beratung und Vermittlung von Pflegeange-boten entlasten kann.
Besonders nützlich sind die umfassenden Informationen und Leitfäden, die zu folgenden Themen im Portal bereitstehen: Finanzierung der Pflege durch Pflege- und Sozialversicherung, Organisati-on von ambulanter und stationärer Seniorenbetreuung und Patientenvorsorge. Alle Materialien sind übersichtlich und für Laien verständlich aufbereitet, Checklisten und detaillierte Anleitungen erleich-tern die Umsetzung. Die Inhalte werden ständig erweitert und überarbeitet - Unternehmen finden alle Informationen immer auf dem neuesten Stand.
Das sind die Themen:
Es werden alle Möglichkeiten aufgezeigt, wie Arbeitgeber Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Angehörigen oder eigenem Hilfebedarf unterstützen können, zum Beispiel mit Sonderurlaub für Pflege-aufgaben, Telearbeit oder flexiblen Arbeitszeiten.
Besonders ausführlich dargestellt werden die Themen Organisation eines externen Beratungs- und Vermittlungsservices, der zu Fragen der Pflege berät und Pflegepersonal und Heimplätze vermittelt. Konkrete Tipps und Informationen mit deren Hilfe sich die Betroffenen im "Pflegedschungel" selbst zurechtfinden und geeignete Hilfsangebote suchen können.
Konkrete Lösungen, genaue Handlungsanleitungen
Beratungs- und Vermittlungsservice:Verschiedene private Dienstleister beraten rund um die Themen Pflege, Finanzierung und Unterstützungsmöglichkeiten und vermitteln Heim- und Rehaplätze, Pflegepersonal, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, etc.. Arbeitgeber können ei-nen solchen Service einkaufen und den Beschäftigten die Beratungs- und Vermittlungsleistung kostenlos zur Verfügung stellen. In diesem Kapitel wird vorgestellt, was ein externer Bera-tungs- und Vermittlungsservice leisten kann, wie Unternehmen den passenden Anbieter finden, den Service im Unternehmen etablieren und die Zufriedenheit der Mitarbeiter mit dem Angebot nach einiger Zeit evaluieren können.
Hilfe zur Selbsthilfe:In diesem Kapitel finden Sie konkrete Informationen und Hilfen, die dabei helfen, Hilfe und Pflege zu organisieren und zu optimieren. Darüber hinaus stehen umfangreiche Informationen zu rechtlichen Fragen und zur Finanzierung von Pflege, zum Beispiel über die Pflege- oder die Sozialversicherung, bereit. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten den Zugang zu diesen In-formationen ermöglichen oder sie gezielt darauf hinweisen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Betroffenen.
Infoline - der direkte Draht zu Experten: Wann immer Fragen bleiben - die Infoline berät kosten-los und vermittelt bei Bedarf an geeignete Stellen. Sie ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 unter 0180/3444333 erreichbar (9 Cent / Minute) oder per E-Mail an infoline@mittelstand-und-familie.de.
Datenbank - die größte Adressensammlung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Die Datenbank enthält über 18.000 Adressen, zum Beispiel von Seniorenbüros, Pflegeheimen, ambulanten Diensten, Wohlfahrtsverbänden und vieles mehr.
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