Kleine und mittlere Unternehmen können Zuschüsse zu ihren Aufwendungen für Unternehmensberatung erhalten, unter anderem auch für Kosten für die Beratung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bezuschusst werden allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating. Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und
-weniger als 250 Personen beschäftigen,
-einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben,
-sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden.
Maximal bezuschusst werden können in den alten Bundesländern 50 % der Aufwendungen bis maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern 75 % der Aufwendungen bis maximal 1.500 Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/unternehmensberatungen/index.html