Mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz und Änderungen im Finanzausgleichgesetz wird die Finanzierung des Ausbaus auf eine seriöse Grundlage gestellt: Der Bund trägt mit 4 Milliarden Euro rund ein Drittel der Ausbaukosten von insgesamt 12 Milliarden Euro. Davon stehen bis zum Jahr 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investition bereit. Dies hat der Bund im vergangenen Jahr bereits auf den Weg gebracht, so dass bereits jetzt laufend Mittel für Investitionen von den Ländern abgerufen werden können.Mit dem Kinderförderungsgesetz stellt das Bundesfamilienministerium die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten sicher: Die Länder erhalten durch eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes, das im KiföG geregelt wird, für die Jahre 2009 bis 2013 insgesamt 1,85 Milliarden Euro und dauerhaft jährlich 770 Millionen Euro als Entlastung für die Finanzierung der Betriebskosten.
Quelle: www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did=111552.html