NEU: Krankenkassen zahlen Hörtest für Neugeborene

Eintrag von Anna-Maria Cramer am | 0 Kommentare

Jährlich sind in Deutschland nach Angaben der Ludwig-Maximilians-Universität ein bis zwei von 1.000 Neugeborenen von einem Hörschaden betroffen. Der Hörtest soll schwerhörige Babys vor einem Leben mit Folgeschäden bewahren.Störungen des Hörvermögens werden meist erst bei Zweijährigen festgestellt, wenn die Eltern oder Betreuungspersonen eine entsprechende Vermutung äußerten. Oft werden Hörschäden auch erst zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr, manchmal noch später erkannt. Das hat fatale Folgen - von Sprachstörungen bis zur Intelligenzminderung der Kinder.

Ein gutes Gehör in den ersten Lebensjahren ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass ein Kind richtig sprechen lernt. Früh erkannt sind Hörschäden gut zu behandeln. Mit einem zwei Minuten langen, schmerzlosen Test können angeborene Schäden bereits nach ein paar Tagen entdeckt werden.

In Österreich und den Niederlanden gehören Hörscreenings bereits seit längerem zum Standardprogramm der Neugeborenenuntersuchung. Fachärzte in Deutschland setzen sich seit Jahren dafür diese ein. Nun hat der gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen und Kassenärzte festgelegt, dass die Hörtests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen aufgenommen werden. Seit dem 1. Januar 2009 wird der Hörtest von den Krankenkassen bezahlt. Eltern sind nicht verpflichtet, den Test durchzuführen, es wird aber dringend empfohlen.