Unternehmen nutzen befristete Arbeitsverträge oft als verlängerte Probezeit. Arbeitnehmer blicken deshalb in eine unsichere Zukunft - trotzdem haben sie einige Rechte.
Befristete Arbeitsverträge dürfen bis zu dreimal verlängert werden. Eine Angabe von Gründen ist dafür nicht erforderlich. Die Gesamtdauer darf nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
zwei Jahre allerdings nicht überschreiten. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin. Danach darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht weiter beschäftigen, oder das befristete Arbeitsverhältnis wandelt sich automatisch in ein unbefristetes um.
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