Neues Förderprogramm für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

8 February 2008

Ein neues Programm fördert speziell kleine und mittlere Unternehmen, die neue Betreuungsplätze für die Kinder ihrer Beschäftigten schaffen, mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds. Mit dem Programm sollen Betriebe und Eltern darin unterstützt werden, für das gemeinsame Anliegen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf individuelle und passgenaue Lösungen zu finden.

Gefördert wird die Schaffung zusätzlicher neuer Betreuungsgruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bestehenden oder in neuen Einrichtungen. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen mit bis zu 1000 Beschäftigten. Gefördert werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten bis maximal 6.000 Euro pro Platz und Jahr, allerdings nur dann, wenn diese nicht gleichzeitig durch andere öffentliche Mittel gefördert werden. Die Förderung wird bis zu zwei Jahre lang gezahlt. Insgesamt stehen bis Ende 2011 für das Programm 50 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Die Förderung erhalten die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Unternehmen zur Schaffung der neuen Betreuungsplätze kooperieren, oder die Betriebe selbst, wenn sie Träger der Kinderbetreuungseinrichtung sind. Einige wichtige Voraussetzungen für die Förderung:

- Es müssen zusätzliche Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder in neuen Tageseinrichtungen und/oder in neuen Gruppen in bestehenden Tageseinrichtungen geschaffen werden.

- Eine Gruppe umfasst wenigstens sechs Betreuungsplätze; in begründeten Einzelfällen können auch kleinere Gruppen gefördert werden. Die Betreuungsplätze werden für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr zur Verfügung gestellt.

- Deutschlandweit sind Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten teilnahmeberechtigt. In begründeten Einzelfällen kann auch auf die Zahl der Beschäftigten in der jeweiligen Betriebsstätte abgestellt werden, die ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützen will.

- Die Kofinanzierung der geförderten Betreuungsplätze erfolgt durch mindestens eines oder mehrere beteiligte Unternehmen und gegebenenfalls durch Elternbeiträge.

- Die Betriebskosten der neuen Betreuungsplätze werden nicht gleichzeitig durch andere öffentliche Mittel gefördert.

- Die für den Betrieb der Betreuungseinrichtung notwendigen Voraussetzungen und Genehmigungen (insbesondere die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII) liegen vor.

- Die Anträge müssen so gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Januar 2010 begonnen werden kann. Unternehmen, die sich für diese Förderung interessieren, sollten frühzeitig mit der Planung beginnen.

Detaillierte Informationen zum Programm, zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie in der Förderfibel (nachfolgend zum Download) sowie im Internet unter www.erfolgsfaktor-familie.de. Alles Wichtige zu Kinderbetreuungseinrichtungen - von der Planung bis zur Umsetzung - finden Sie in unserem Kapitel Einrichtungen.

Unsere Infoline berät Sie gerne: Unter Telefon: 0180 - 3 444 333 (9 Cent / Minute) stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.