Die Ergebnisse des TAG-Berichts sind Beweis für das Engagement von Ländern und Kommunen. Die Zahlen entsprechen aber noch nicht den Bedürfnissen der Kinder und den Wünschen der Eltern in Deutschland. Auch halten sie dem Vergleich mit den europäischen Nachbarn nicht stand. Bund, Länder und Kommunen haben sich deshalb darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder im Alter von unter drei Jahren Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zu schaffen. Rund ein Drittel der neuen Betreuungsplätze sollen in der Kindertagespflege entstehen. Die Profilierung der Kindertagespflege ist deshalb ein wichtiges Anliegen.
Profilierung der Kindertagespflege notwendig
Qualität braucht Profilierung. Tagesmütter mit einer guten Qualifikation erwarten zu Recht, dass die große Verantwortung, die sie mit der Förderung der unter Dreijährigen übernehmen, entsprechend honoriert wird. Die nachstehenden Profilierungen in der Kindertagespflege hält das Bundesfamilienministerium für notwendig:
* Ausbau des Platzangebots: Viele Eltern wünschen sich für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der Kindertagespflege. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und nimmt eine deutliche Profilierung der Kindertagespflege in Angriff. In diesem Bereich sollen dreißig Prozent der neuen Plätze geschaffen werden.
* Aktionsprogramm für mehr Qualität: Kindertagespflege soll mittelfristig ein anerkannter und angemessen vergüteter Vollzeitberuf werden. Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege arbeiten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam daran, die Qualität der Kindertagespflege zu sichern und zu verbessern, das Personalangebot für die Kindertagespflege zu erweitern und die Rolle der Eltern durch eine höhere Transparenz zu stärken.
* Erweiterte Informationen zur Qualifizierung: Seit Juni diesen Jahres ist die Neuauflage des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts zur Kindertagespflege im Buchhandel erhältlich. Das erstmals 2002 aufgelegte Curriculum, das sich in den vergangenen Jahren bundesweit als Standard-Werk zur Ausbildung von Tagespflegepersonal etabliert und bewährt hat, ist im Auftrag des Bundesfamilienministeriums überarbeitet und aktualisiert worden. Dabei wurden die Schwerpunkte auf die Themen "Sensibler Umgang mit Säuglingen und sehr kleinen Kindern in der Übergangsphase", "Elternarbeit in der Kindertagespflege" und "Rechtliche Rahmenbedingen der Kindertagespflege" gelegt.
* Leistungsgerechte Vergütung: Bund und Länder haben ein Maßnahmenpaket zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in der Kindertagespflege vereinbart. Damit soll die Kindertagespflege als Beruf attraktiver werden. So erhalten Tagespflegepersonen in Zukunft einen vollen Krankenversicherungsschutz, der an die besonderen Vergütungsregelungen der öffentlich geförderten Kindertagespflege angepasst ist.
Quelle und weitere Informationen: www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did=111658.html