Beratungs- und Vermittlungsservice - Umsetzungsschritte

Bedarf in der Belegschaft erheben
Anbieter von Beratungs- und Vermittlungsservices recherchieren
Entscheidung für einen Anbieter
Bekanntmachung im Unternehmen
Evaluation des Service

Bedarf in der Belegschaft erheben:

Der Anteil der Beschäftigten, die pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben und dabei Unterstützung benötigen, variiert mit dem Altersdurchschnitt der Belegschaft. Beschäftigt ein Unternehmen sein Personal langjährig und hat keine hohe Fluktuation, gibt es mit größerer Wahrscheinlichkeit mehr ältere Beschäftigte, die Eltern im pflegebedürftigen Alter haben und somit Pflegeverantwortung tragen.

Der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach einem Krankenhausaufenthalt hilfebedürftig sind, ist in Großstädten höher als in ländlichen Gegenden, wo familiäre Netzwerke noch eher intakt sind und die Zahl der Singlehaushalte geringer ist.

Um den Bedarf in der Belegschaft für einen unterstützenden Beratungs- und Vermittlungsservice einschätzen zu können, ist es sinnvoll, zunächst zu ermitteln, wie viele Beschäftigte einen solchen Service brauchen. In kleinen Unternehmen ist dem Geschäftsführer häufig aus persönlichen Gesprächen bekannt, wenn Beschäftigte pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben oder selbst Hilfe nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen.

In größeren Unternehmen ist dagegen meist nichts oder nur wenig über die private Situation der einzelnen Beschäftigten bekannt. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten, den ungefähren Bedarf an einem Beratungs- und Vermittlungsservice zu erheben:

  • Durch einen Bedarfs-Rechner: Die Daten, die hier eingegeben werden müssen, sind der Geschäftsleitung meist bekannt. Der Rechner (ein Excel-Instrument) ermittelt auf Grundlage der Durchschnittsdaten in Deutschland, bei welcher Mitarbeiterzahl und -struktur etwa wie viele Beschäftigte wahrscheinlich einen pflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen haben.

      HilfeundPflegebedarfs-Rechner.xls (4.27 MB)

  • Durch einen Fragebogen: Die Vorlage eines Fragebogens finden Sie hier. Dieser kann per Mail oder per Post an alle Beschäftigten versandt werden. Anhand des Rücklaufs lässt sich der konkrete Bedarf ermitteln.

      FragebogenBedarfserhebung.pdf (0.1 MB)

Anbieter von Beratungs- und Vermittlungsservice recherchieren:

Inzwischen gibt es in Deutschland zahlreiche private Anbieter von Beratungs- und Vermittlungsservices zum Thema Hilfe- und Pflegebedürftigkeit. Einen Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie am leichtesten über eine Internetrecherche.

Entscheidung für einen Anbieter:

Die nachfolgende Checkliste hilft Ihnen, die Leistungsmerkmale von Anbietern miteinander zu vergleichen und so den für Sie besten Anbietern auszuwählen.

ChecklisteAnbieter.pdf (0.6 MB)

Bekanntmachung im Unternehmen:

Nachdem Sie sich für einen Anbieter entschieden und einen Vertrag mit ihm geschlossen haben, gilt es, den Service im Unternehmen bekannt zu machen. Ihre Beschäftigten sollten immer wieder Informationen über das Angebot erhalten, damit sie im Bedarfsfall darüber Bescheid wissen und darauf zurückgreifen können. Die Erfahrung zeigt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktuell keinen Angehörigen pflegen, das Angebot eines Beratungs- und Vermittlungsservices nicht wahrnehmen. Tritt dann der Bedarfsfall ein, d.h. wird ein Angehöriger pflegebedürftig, ist der Dienst nicht mehr präsent. Den Beschäftigten entgeht so eine wichtige Entlastung, die ihnen viel Zeit und Nerven sparen kann. Deshalb soll der Service immer wieder durch verschiedene Kommunikationskanäle im Unternehmen bekannt gemacht werden.

Verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Kommunikation.pdf (0.3 MB)

Evaluation des Service:

Es ist sinnvoll, nach einer gewissen Zeit, in der Erfahrung mit der Arbeit des Serviceanbieters gesammelt wurde, sowohl die tatsächliche Nutzung des Services durch die Beschäftigten zu überprüfen, als auch deren Zufriedenheit zu evaluieren.

Die tatsächliche Nutzung wird üblicherweise durch den Anbieter in vereinbarten, regelmäßigen Abständen dokumentiert.

Die Zufriedenheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit dem Service kann durch einen Fragebogen, telefonische Interviews oder in Fokusgruppen abgefragt werden. Einige Leitfragen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

EvaluationZufriedenheit.pdf (0.3 MB)