In kleinen und kleinsten Unternehmen sind Anzahl und Alter der Kinder von Beschäftigten meist bekannt, über die Betreuungsarrangements wird gesprochen und bei kurzfristigen Engpässen können Arbeitseinsätze im Team getauscht werden.
In etwas größeren Unternehmen ist es bereits wesentlich schwieriger, überhaupt die Anzahl der Kinder von beschäftigten Männern und Frauen zu ermitteln. Die Steuerkarten sind für die Ermittlung der Kinderzahl und des Alters der Kinder nicht geeignet, da Kinder zumeist auf der Steuerkarte des mehrverdienenden Vaters eingetragen werden, was über die Betreuungsverpflichtung wenig aussagt.
Wie hoch der Betreuungsaufwand für den einzelnen Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin ist, lässt sich auf verschiedene Weise erheben:
Kinderzahl_Berechnung.xls (0.22 MB)
Bedarfsanalyse_Fragen.doc (0.31 MB)
Kurzfristige Betreuungsengpässe entstehen, wenn die reguläre Betreuung ausfällt: Die Tagesmutter ist erkrankt, der Kindergarten schließt wegen Ansteckungsgefahr oder Schulstunden fallen aus. In all diesen Fällen sind Eltern in der schwierigen Situation, dass sie ihr Kind nicht allein zu Hause lassen können und ohne eine Ersatzbetreuung dastehen.
Die einfachste Möglichkeit ist dann - sofern der Arbeitsplatz keine Gefährdung darstellt - das Kind für die Zeit mit zur Arbeit zu nehmen und dort soweit möglich selbst zu beschäftigen bzw. im Fall von Besprechungen Kollegen oder Kolleginnen darum zu bitten. In kleineren Unternehmen mit eher familiärem Klima wird diese Notlösung praktiziert.
In etwas größeren Unternehmen kann auch ein Raum oder einsehbarer Bereich so hergerichtet werden, dass Kinder unterschiedlichen Alters dort spielen und basteln können und für die Versorgung kleinerer Kinder Wickeltisch und Fläschchenwärmer vorhanden sind. Wenn dieser Bereich auch für Kinder von Kunden zugänglich ist, erweist es sich oft als besonderer Pluspunkt eines Unternehmens.
Sollten sich mehrere Betriebe z.B. in einem Gewerbegebiet oder über einen externen Träger zu einer Notfall-Betreuungseinrichtung entschließen, sind hierfür ähnliche Konditionen zu berücksichtigen und Absprachen zu treffen, wie bei einer regulären Betreuungseinrichtung. Auch der finanzielle Aufwand ist ähnlich.
Kinder im Betrieb sind eine vergleichsweise kostengünstige Lösung für akute Betreuungslücken von Kindern, die nicht alleine zu Hause gelassen werden können.
Meist längerfristig absehbar und planbarer sind Tage, für die Lehrerfortbildungen oder Brückentage angekündigt sind. Trotzdem bereiten sie in der Kombination mit beruflichen Verpflichtungen und Terminen, die teilweise auch kurzfristig auftreten können, oft organisatorische Schwierigkeiten.
Sofern es sich realisieren lässt, ist hierbei vor allem eine weitsichtige und den beiderseitigen Erfordernissen angepasste Arbeitsorganisation die erfolgversprechende Strategie. Sollte diese aufgrund von kurzfristigen beruflichen Terminen nicht umsetzbar sein, kann auch ein Zuschuss zur Kinderbetreuung für besondere Fälle hilfreich sein.
Vor erhebliche Herausforderungen bei der Betreuung ihrer Kinder sind Eltern vor allem in den Schulferien gestellt.
Die Organisation eigener Ferienprogramme, die Zusammenarbeit mit Anbietern solcher Programme oder einfach nur der Hinweis auf Angebote in der Region helfen Eltern oft bereits weiter.
In der Endphase der Grundschule und in den weiterführenden Schulen brauchen Kinder häufig zusätzliche Lernunterstützung. Sei es, dass Eltern aufgrund ihrer beruflichen Verpflichtungen keine Zeit dafür haben oder aus anderen Gründen selbst die Funktion eines Nachhilfelehrers nicht übernehmen können (oder wollen) – als Unterstützung des Unternehmens, um Eltern von dieser zusätzlichen Sorge um ihre Kinder zu entlasten, kann ein Zuschuss zur Kinderbetreuung gerechtfertigt sein.
Miteinander zu reden, um berufliche Anforderungen aber auch private Verpflichtungen auszutauschen, ist eine der wesentlichen Voraussetzungen, um gemeinsam ein funktionierendes Arrangement zu finden. Für diese ‚alltägliche’ Abstimmung lässt sich kein festes Raster oder Muster festlegen oder eine Standardempfehlung abgeben. Hier ist lediglich zu empfehlen, dass Kolleginnen und Kollegen aber auch Vorgesetzte darauf achten, dass Privates nicht völlig ausgeklammert wird und es für die Mitarbeiter Möglichkeiten gibt, ihre privaten und familiären Belange mitzuteilen.
Ohne eine Führung und speziell direkte Vorgesetzte, die die o.g. Maßnahmen alltäglich mit Leben füllen, sind alle Ansätze zum Scheitern verurteilt. Die Unternehmensleitung muss deutlich machen, dass die Verpflichtung Kindern gegenüber kein Hindernis für die Berufstätigkeit ist, dass Kinder kein "betrieblich irrelevantes" und eventuell kostspieliges Privatvergnügen sind, sondern dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vom Betrieb unterstützt wird.
Vorbildfunktion der oberen Unternehmensleitung und faktische Unterstützung der direkten Vorgesetzen bei der Umsetzung gehören dabei auf die Tagesordnung um langfristig auch Beschäftigte mit Kindern zu motivieren und an das Unternehmen zu binden.
Autor: Elena de Graat