Die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesfamilienministeriums informiert ausführlich über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit.
Broschuere Elterngeld und Elternzeit.pdf (1.9 MB)
Die für eine Beantragung von Elterngeld zuständigen Stellen sind regional unterschiedlich. Auf der Seite des Bundesfamilienministeriums finden Sie eine Übersicht mit den für Sie richtigen Ansprechpartnern.
Details finden Sie unter den folgenden Links und müssen ggf. aktuell bei den zuständigen Stellen nachgefragt werden:
Teilzeit und auch die flexiblere Gestaltung des Arbeitsortes sind erprobte Instrumente des Arbeitsmanagements um Elternzeit zu gestalten und ihren möglichst reibungslosen Abschluss zu gewährleisten. Besonders wichtig ist hierfür eine gute Personaleinsatzplanung und ein auf den betrieblichen Arbeitsanfall und die persönlichen Anforderungen der Beschäftigten passendes Zeitmanagement.
Um den Eltern die Entscheidung zu erleichtern gibt es den Elternzeitrechner des Bundesfamilienministeriums. Auch für Vorgesetzte und Arbeitgeber ist es sinnvoll zu wissen, wie sich Arbeits- und Verdienstangebote auf die Beschäftigten auswirken und eine Verständigung hierüber hilft, für beide Seiten nicht nur tragbare sondern auch attraktive Lösungen zu finden.
Der Ablauf eines Mitarbeitergesprächs sollte gut vorbereitet sein. Hilfestellungen dazu bieten Ihnen die folgenden Leitfäden:
MitarbeitergespraechTool.pdf (0.1 MB)
MitarbeitergespraechToolVorgesetzte.pdf (0.1 MB)
MitarbeitergespraechToolBeschaeftigte.pdf (0.09 MB)
Darüber hinaus sollte überlegt werden, welche Maßnahmen zur Einbindung von Mitarbeitern in Elternzeit für den Betrieb in Frage kommen
Mögliche Maßnahmen, um die Qualifikation der Mitarbeiter in Elternzeit so weit wie möglich zu erhalten sind:
Während der Elternzeit werden kleinere Kinder betreut. Die folgenden Betreuungsangebote und –hilfen sind für diese besonders geeignet und können durch den Arbeitgeber unterstützt werden:
Sofern nach dem Ende der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit ausgeübt werden soll, ist zu beachten, dass diese im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes spätestens 3 Monate vor dem Ende der Elternzeit zu beantragen ist.
Teilzeit_und_Befristung_Gesetz.pdf (0.02 MB)
Autor: Elena de Graat