Familienkrippe & Minikita - Überblick

Viele Unternehmen möchten Ihren Beschäftigten eine betriebseigene Kinderbetreuung anbieten, doch gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen lohnt sich das wegen des zu geringen Bedarfs oft nicht. Wenn Sie auch einer kleinen Belegschaft eine hochwertige und verlässliche Kinderbetreuung anbieten wollen, sind Familienkrippen oder Minikitas eine gute Alternative zur Kinderkrippe oder zum Kindergarten. Sie stehen Ihren Beschäftigten exklusiv zur Verfügung und sind eng an das Unternehmen angebunden. In punkto Qualität kommen sie mit qualifiziertem Personal und gezielten Bildungsangeboten einer Einrichtung sehr nahe, sind aber weniger teuer, weniger aufwändig und können schnell umgesetzt werden.

Im folgenden Kapitel stellen wir Ihnen den Nutzen dieser Lösungen vor und zeigen Ihnen, wie Sie die damit verbundenen Hürden überwinden können. Außerdem informieren wir Sie über die Kosten dieser Angebote, schildern die erforderlichen Umsetzungsschritte und stellen Ihnen Arbeitsmaterialien zur Verfügung, mit denen Sie Ihre Entscheidung leichter fällen. Wenn Sie eine Familienkrippe oder Minikita einrichten wollen, benötigen Sie einen externen Partner für die Umsetzung. Er kümmert sich um die Verhandlungen mit dem Jugendamt, die Qualifizierung und Weiterbildung des Personals und die Organisation der Familienkrippe. Eine Umsetzung ohne Hilfe von außen ist nicht empfehlenswert, denn diese Form der Kinderbetreuung ist sehr neu und es gibt keine generellen Regelungen und Vorgaben seitens der Jugendämter. Ein erfahrener Partner kennt die Spielräume und kann bei Verhandlungen mit dem Jugendamt erreichen, dass die Familienkrippe oder Minikita im Sinne Ihrer Firma und Ihrer Beschäftigten umgesetzt werden kann. Unter der Nummer 0180-3444333 beraten Sie die Experten unserer Infoline über die Umsetzung von Familienkrippen und Minikitas und über geeignete Betreiber.

Guter Zeitpunkt für Verhandlungen mit Kommunen!

Familienkrippen und Minikitas sind sehr neue Formen der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung. Deshalb gibt es bisher keine einheitlichen Vorgaben und auch keine Regelungen zur öffentlichen Förderung. Durch das Anfang 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz sind Kommunen aber gegenwärtig sehr bestrebt, die Betreuung besonders für Kinder unter 3 Jahren auszubauen. Deshalb zeigen sie sich in der Regel aufgeschlossen für neue Kinderbetreuungsangebote und sind mehr denn je bereit, diese mit Zuschüssen oder einer großzügigen Auslegung der Vorgaben zu unterstützen. Die Vorgaben der einzelnen Jugendämter sind sehr unterschiedlich. Auch in diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, einen erfahrenen externen Träger zu beauftragen, da dieser mit den Bestimmungen und Spielräumen der Jugendämter vertraut ist und bei Verhandlungen mit dem Jugendamt Vorteile erzielen kann.

A-Z-Tagesbetreuungsausbaugesetz.pdf (0.08 MB)

Qualitätsunterschied zur Tagespflege

  • Bessere Bezahlung der Tagesmutter, sicherer Arbeitsplatz
  • Qualifizierung des Personals im Hinblick auf Pädagogik, Pflege, Organisation und Sicherheit
  • Qualitätssicherung und fachliche Begleitung
  • Verlässliches Betreuungsangebot durch Vertretungsregelung
  • Hochwertige Ausstattung: Mobiliar, Spielmaterial, Computer, Internet

Familienkrippe und Minikita: Das Wichtigste im Überblick

Familienkrippe

Minikita

Betreuung durch eine Tagesmutter

Betreuung durch Fachkraft und Hilfskräfte

In der Wohnung der Tagesmutter

In geeigneten Räumen (keine Wohnung)

Tagesmutter arbeitet auf selbstständiger Basis

Personal ist fest angestellt

Maximal fünf Kinder können betreut werden

Bei zwei Betreuerinnen können maximal zehn Kinder betreut werden

Pflegeerlaubnis (nach SGB VIII) erforderlich, Auflagen der örtlichen Jugendämter zu beachten

Muss eventuell Auflagen für Kindertagesstätten erfüllen

 

Merkmale von Familienkrippen und Minikitas

 

Familienkrippen

  • Personal: Eine Familienkrippe zählt zur Kindertagespflege, das heißt, eine Tagesmutter oder ein Tagesvater betreut in der eigenen Wohnung Kinder. Die Tagespflegeperson braucht eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, um diese Erlaubnis zu erhalten, muss sie ihre persönliche Eignung und den Besuch einer Qualifizierungsmaßnahme nachweisen und über kindgerechte Räume verfügen. Eine Familienkrippe ist eine gute Chance für motivierte Tagesmütter, die sich weiter entwickeln möchten und die Bindung an ein Unternehmen schätzen.
  • Zahl der Plätze: Die Tagespflegeperson braucht eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, damit kann sie bis zu fünf Kinder betreuen. Die maximale Kinderzahl kann je nach Bundesland unterschiedlich sein, die jeweils für Sie gültigen Bestimmungen können Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt erfragen. Wenn mehr Plätze benötigt werden, können Sie mehrere Familienkrippen einrichten. Hinweis: Die einzelnen Familienkrippen müssen räumlich getrennt sein, sie dürfen nicht zusammengelegt werden.
  • Qualität: Mit einer hochwertigen Ausstattung und einer beständigen Qualifizierung des Personals und Begleitung der pädagogischen Arbeit können Sie mit einer Familienkrippe ein hohes Betreuungsniveau erreichen. Es empfiehlt sich, diese von einem externen Träger betreiben zu lassen, der dann auch für die Qualitätssicherung, Weiterbildung und Supervision der Betreuer/-innen zuständig ist.
  • Flexibilität: Familienkrippen sind in mehrerer Hinsicht flexibel: Nicht alle Plätze müssen fest vergeben sein, sondern es können Back-up-Plätze für Notsituationen freigehalten werden. Die Betreuungszeiten können an veränderten Bedarf des Unternehmens oder der Eltern angepasst werden. Wenn eine Familienkrippe nicht durch die Kinder der Beschäftigten ausgelastet ist, kann sie für Familien aus dem Stadtteil geöffnet werden.
  • Rechtliche Voraussetzungen: Die Betreuerin ist in der Regel selbstständig, und kümmert sich selbst um Steuern und Versicherungen. Eine Festanstellung ist in Ausnahmefällen möglich – in Mannheim gibt es z. B. das Modell einer Familienkrippe, bei dem die Betreuerin vom Jugendamt angestellt ist. Rechtsgrundlage für Familienkrippen sind wie bei der Tagespflege die Tagespflegegesetze der Länder. Für die Umsetzung dieser Gesetze sind die Jugendämter zuständig. Das für Sie zuständige Jugendamt finden Sie in unserer Info-Datenbank VERLINKEN

Minikitas

  • Personal: In einer Minikita muss mindestens eine Fachkraft (Erzieherin) arbeiten, ergänzt durch eine Hilfskraft, z. B. eine Tagesmutter. Da immer eine Fachkraft anwesend sein muss, benötigen Sie für Ausfälle eine Vertretung, die auch ausgebildete Erzieherin sein muss. Das Personal einer Minikita muss fest angestellt werden.
  • Zahl der Plätze: In einer Minikita werden zwischen sechs und zehn Kinder betreut. Bei weniger als sechs Kindern ist eine Familienkrippe die einfachere Lösung, bei mehr als zehn Plätzen kann sich schon eine betriebliche Einrichtung lohnen.
  • Qualität: Die Qualität einer Minikita kommt der einer Einrichtung sehr nahe, da Fachkräfte eingesetzt werden und die Betreuung in geeigneten Räumen (oft die gleichen Vorgaben wie für Kindertagesstätten) stattfindet. Weil Minikitas eine neue Form der Kinderbetreuung sind, gibt es bisher keine allgemein verbindlichen Regelungen. An welche Vorschriften Sie gebunden sind, sollten Sie deshalb bei Ihrem örtlichen Jugendamt erfragen.
  • Flexibilität: Einzelne Plätze in der Minikita können als Back-up-Plätze für die Betreuung in Notsituationen definiert werden. Wenn die Back-up-Betreuung außerhalb der regulären Zeiten stattfindet (z. B. sehr früh am Morgen, spät am Abend), müssen Sie zusätzliches Fachpersonal bereit halten, da das fest angestellte Personal nicht unbegrenzt lang arbeiten darf. Eine Minikita lässt sich bei größerem Platzbedarf relativ unkompliziert zur Einrichtung ausbauen, denn viele Voraussetzungen (Räume, Mobiliar, Material) sind bereits vorhanden.
  • Rechtliche Voraussetzungen: Minikitas müssen wie Einrichtungen vom Jugendamt genehmigt werden und unterliegen in den meisten Bundesländern den gleichen Auflagen wie Kindertagesstätten.