Die Maßnahmen, die hier vorgestellt werden, sind speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgewählt und haben sich in der Praxis bewährt. Sie sind entsprechend den Bedürfnissen von pflegenden, bzw. pflegebedürftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengestellt und können vom Arbeitgeber einzeln oder in Kombination eingesetzt werden, um pflegende Angehörige oder pflegebedürftige Beschäftigte kurz- oder langfristig zu unterstützen. Eine Entscheidungshilfe, mit der Sie geeignete Maßnahmen für Ihren Bedarf im Unternehmen ermitteln können, finden Sie hier.
Entscheidungshilfe.
Beratungs- und Vermittlungsservice
Es gibt private Dienstleister, die Beratung rund um Pflege, Finanzierung und Unterstützungsmöglichkeiten bieten und Heim- und Rehaplätze, Pflegepersonal, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern etc. vermitteln. Der Arbeitgeber kann diesen Service einkaufen und den Beschäftigten die Beratungs- und Vermittlungsleistung kostenlos zur Verfügung stellen.
Hilfe zur Selbsthilfe
Um sich als Laie im „Pflegedschungel“ zurechtzufinden, sind aktuelle Informationen über Pflegeversicherung, Krankenkasse, Betreuungsmöglichkeiten etc. notwendig. Die Informationen in diesem Kapitel sind eine nützliche „Erste Hilfe“ für pflegende und pflegebedürftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und können den Beschäftigten ohne finanziellen Aufwand zugänglich gemacht werden.
Finanzielle Unterstützung
Pflegedienste sind teuer und die Pflegeversicherung reicht oft nicht, um die Kosten zu decken. Eine finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers (z.B. durch zinsgünstige Darlehen oder einen Zuschuss zur Betreuung durch ambulante Dienste) bedeutet für pflegende Angehörige deshalb eine große Entlastung.
Flexible Arbeitszeiten ermöglichen es pflegenden Angehörigen, berufliche und pflegerische Aufgaben besser aufeinander abzustimmen und miteinander zu vereinbaren. So können sie zum Beispiel ihren Angehörigen während der Arbeitszeit zum Arzt begleiten oder später mit der Arbeit beginnen, wenn sie morgens noch ihren Angehörigen versorgen müssen. Verschiedene Modelle für flexible Arbeitszeiten finden Sie im Kapitel "Arbeitszeit".
Ein Flexibler Arbeitsort, bzw. die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten ist hilfreich, wenn pflegebedürftige Angehörige versorgt werden müssen oder wenn die eigene Hilfebedürftigkeit nach einer Krankheit die Anfahrt zur Arbeit erschwert. Wie ein Telearbeitsplatz eingerichtet werden kann, lesen Sie im Kapitel "Arbeitsort".
Sonderurlaub für Pflegeaufgaben: Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Beschäftigten durch die Führung eines Langzeitkontos oder durch die Gewährung eines Sabbaticals Sonderurlaub für Pflegeaufgaben zu gewähren. So können diese sich in akuten Notsituationen um private Belange kümmern, ohne dass Arbeitszeit verloren geht.
Die Bedürfnisse von Pflegenden gliedern sich in vier Bereiche:
Der Bedarf von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die selbst der Pflege bedürfen, betrifft dagegen meist nur einen Bereich: