Informationen über mögliche Unterstützungsmaßnahmen sowie rechtliche und finanzielle Bedingungen sind ein erster und wichtiger Schritt zur Entlastung von Beschäftigten, die selbst hilfebedürftig sind, oder die gegenüber Angehörigen Pflegeaufgaben wahrnehmen müssen.
In diesem Kapitel erhalten Sie umfangreiche Expertenhinweise, die Sie Ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen können. Diese helfen ihnen, Hilfe und Pflege zu optimieren und Instrumente zur „Selbsthilfe“ zu finden und tragen so dazu bei, dass die Belastungen von pflegenden Angehörigen und Hilfebedürftigen insgesamt reduziert werden.
In allen größeren deutschen Städten gibt es außerdem "Seniorenbüros", die kostenlose Beratung zum Thema Hilfe- und Pflegebedürftigkeit anbieten. Auch Wohlfahrtsverbände geben Auskunft zu diesem Thema. Die Adressen der Ansprechpartner finden Sie in unserer Info-Datenbank.
Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, ändert sich einiges für Pflegebedürftige sowie für Pflegende und deren Arbeitgeber. Für Berufstätige ist vor allem relevant, dass sie nun Anspruch auf eine Freistellung von zehn Tagen bei akutem und auf eine Pflegezeit von sechs Monaten bei längerfristigem Bedarf haben. Weitere Informationen zur Reform der Pflegeversicherung finden Sie im Kapitel Pflege auf der Seite Recht und Steuern, die Eckpunkte des Pflegezeitgesetzes im nachfolgenden Download.
Pflegezeit.pdf (0.09 MB)
Hier können Sie sich zusätzlich Rat holen:
1. Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales http://www.bmg.bund.de
Fragen zur Krankenversicherung: 01805-996601
Fragen zur Pflegeversicherung: 01805-996603
Fragen zu gesundheitlicher Prävention: 01805-996609
2. Infoline "Mittelstand und Familie": 0180 - 3 444 333
3. Auskunftstelefon des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen
Fragen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung: 01803/770500-1
Fragen zu Heim- und Pflegeverträgen: 01803/770500-2
Fragen zu betreutem Wohnen und ambulant betreuten Wohngruppen: 01803/770500-3
Fragen zu Unterhaltsrecht und Sozialhilfe: 01803/7700500-1/-2/-3
1. Finanzierung
1.1 Leistungen und Antragsverfahren der zuständigen Institutionen bei Hilfebedürftigkeit (vorübergehender Pflegebedürftigkeit)
1.1.1 Krankenkasse
1.1.2 REHA-Träger
1.1.3 Sozialamt
1.2 Leistungen und Antragsverfahren der zuständigen Institutionen bei länger anhaltender Pflegebedürftigkeit
1.2.1 Pflegeversicherung
1.2.2 (geriatrische) REHA
1.2.3 Versorgungsamt
1.2.4 Sozialamt
2. Ambulante Lösungen und Maßnahmen
2.1 Wohnungsanpassung
2.2 Essen auf Rädern
2.3 Öffentliche Angebote
2.4 Personelle Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich
3. Stationäre Lösungen und Maßnahmen
3.1 Vorbereitung auf stationäre Unterbringung
3.2 Stationäres Wohnen
3.3 Pflegewohngeld
3.4 Bestattungskosten
4. Patientenvorsorge
4.1 Patiententestament/Patientenverfügung
4.2 Generalvollmacht
4.3 Betreuungsverfügung
4.4 Vorsorgevollmacht