Bedarfsermittlung im Unternehmen
Planung: Was passt zum Bedarf?
Kommunikation des Angebotes
Umsetzung der Inhouse-Betreuung
Entscheidung: Wer betreut die Kinder?
Wenn Sie bereits wissen oder vermuten, dass Inhouse-Betreuung sinnvoll sein könnte, sollten Sie Ihren Beschäftigten mit Kindern mitteilen, dass sie Ihre Kinder mitbringen können. Im Gespräch erfahren Sie, wer gelegentlich Kinder mitbringen möchte, zu welchen Gelegenheiten und wie oft. Auch Mitarbeiterbesprechungen sind ein guter Anlass, das Angebot bekannt zu machen und den Bedarf zu ermitteln. Vergessen Sie die Beschäftigten in Elternzeit nicht: Gerade für diese ist Kinderbetreuung im Unternehmen sehr wichtig, um an Fortbildungen oder Konferenzen teilnehmen zu können. Für größere Unternehmen, die den Bedarf nicht mehr im Gespräch ermitteln können, empfiehlt sich die Verwendung eines Fragebogens. Einen Musterfragebogen finden Sie im Anhang.
Einen generellen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung von Beschäftigten mit Kindern erhalten Sie mit Hilfe unserer Entscheidungshilfe. Mit unserer Bedarfsanalyse können Sie abfragen, wie viele Beschäftigte im Unternehmen grundsätzlich Bedarf an Kinderbetreuung haben.
Inhouse Fragebogen.pdf (0.02 MB)
Grundsätzlich ist es schon ein sehr gutes Angebot für Ihre Beschäftigten, wenn diese ihre Kinder mitbringen können. Wenn Sie die Betreuung darüber hinaus professionalisieren möchten, zum Beispiel mit Spielmaterial oder Betreuungspersonal, können Sie mit Hilfe unserer Checkliste Inhouse ermitteln, was zu Ihrem Bedarf passt.
Prüfen Sie zunächst, ob Inhouse-Betreuung in Ihrem Unternehmen überhaupt möglich ist:
Inhouse Checkliste.pdf (0.02 MB)
Auch wenn vorher schon Kinder mitgebracht wurden, sollten Sie offiziell bekannt geben, dass dies vom Unternehmen unterstützt wird. Vielleicht gibt es ja Beschäftigte, die bisher nicht danach fragen wollten. Für die Bekanntgabe eignet sich das direkte Gespräch, eine Ankündigung auf einer Mitarbeiterversammlung oder ein Aushang am schwarzen Brett. Wenn Sie vermuten, dass manche Personalausfälle der Vergangenheit durch fehlende Kinderbetreuung zustande gekommen sind, sollten Sie die Eltern explizit auffordern, das Angebot zu nutzen. Stellen Sie so genau wie möglich dar, was Sie selbst zur Verfügung stellen und was die Eltern mitbringen sollen – zum Beispiel ein Reisebett oder Spielsachen. Falls sie den zeitlichen Umfang begrenzen möchten, sollten Sie klar kommunizieren, wie oft und jeweils wie lange Kinder mitgebracht werden können, beziehungsweise zu welchen Zeiten dies grundsätzlich nicht möglich ist (zum Beispiel Weihnachtsgeschäft).
Inhouse-Betreuung kann auf verschiedene Arten mit unterschiedlich großem Aufwand angeboten werden:
Eltern bringen Kinder einfach mit
Die einfachste Variante ist, wenn die Kinder am Platz der Eltern sind und diese die Spielsachen für ihre Kinder selbst mitbringen. Sie ist geeignet für Säuglinge, die viel schlafen und wenig mobil sind, für größere Kinder (ab 3), die sich schon eine Weile selbst beschäftigen können und für Schulkinder. Im Krabbelalter kann es schwieriger sein, unmöglich ist es aber nicht. Bedenken Sie, dass die Eltern sich auch um die Kinder kümmern müssen, mit ihnen sprechen, zur Toilette begleiten, ihnen Essen geben, etc.. In der Regel achten Eltern aber selbst darauf, dass sie ihre Arbeit schaffen und ihre Kinder niemanden stören. Wenn Beschäftigte ihre Kinder zu oft mitbringen, sprechen Sie mit ihnen und überlegen Sie gemeinsam eine passendere Lösung. In unserem Kapitel Hilfe zur Selbsthilfe finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten.
Erleichterung für die Eltern
Stellen Sie ein Schränkchen oder Regal zur Verfügung, wo Eltern die Ausstattung und die Spielsachen für ihre Kinder aufbewahren können. So brauchen sie diese Dinge nicht jedes Mal mitzubringen und es sind immer Spielsachen im Haus, wenn kurzfristig Kinder kommen.
Angebot in kleinem Rahmen
Schon mit geringen Investitionen können Sie die Inhouse-Betreuung professioneller gestalten – zum Beispiel mit einer Spielekiste. Diese sollte einige Kinderbücher, Bauklötze, Legosteine, Buntstifte, Malbücher, Blöcke, Plüschtiere und Puppen enthalten. Falls Sie diese Dinge nicht kaufen möchten, können Sie Ihre Beschäftigten bitten, Spielsachen zu spenden oder nutzende Eltern beauftragen, sie günstig auf dem Flohmarkt zu besorgen. Die Ausgaben dafür können Sie von der Steuer absetzen – beim Flohmarktkauf genügt eine einfache Quittung vom Verkäufer. Schauen Sie auch, ob im Betrieb Mal- oder Bastelmaterialien vorhanden sind, zum Beispiel altes Briefpapier. Diese Variante der Inhouse-Betreuung ist für die gelegentliche Betreuung von Kindern ab zirka 3 Jahren geeignet. Als regelmäßige Lösung ist sie weniger geeignet, weil die Eltern sich auch hier selbst um ihre Kinder kümmern müssen und keine pädagogischen Angebote möglich sind.
Inhouse-Buchempfehlungen.doc (0.35 MB)
Spielecke oder Spielzimmer
Für ein Spielzimmer eignen sich leer stehende Büros, Besprechungszimmer oder ungenutzte Lagerräume. Diese können natürlich auch anderen Zwecken dienen, wenn keine Kinder betreut werden. Wie Sie den Raum ausstatten und kindersicher gestalten können, sehen Sie in unserer Checkliste Inhouse Raumanforderungen. Falls kein separater Raum vorhanden ist, genügt auch eine Spielecke, zum Beispiel in einem Pausenraum. Für die Ausstattung mit Spielmaterial gilt das gleiche wie im Abschnitt „Angebote im kleinen Rahmen“: Eltern können Spielsachen mitbringen oder spenden oder ein Grundbestand wird auf dem Flohmarkt bzw. neu gekauft. Ein Spielzimmer ist auch ideal, wenn das Kind zwar von Geschwistern oder Großeltern betreut wird, die Eltern es aber in der Nähe haben möchten. Zum Beispiel, weil sie es noch stillen, oder der Betreuungsperson nicht vollständig vertrauen. Mit einem liebevoll eingerichteten Spielzimmer oder einer Spielecke können Sie auch werben: Bieten Sie Kunden, die mit ihren Kindern kommen, die Nutzung dieses Raums an.
Inhouse Raumanforderungen.pdf (0.03 MB)
Spielzeugausstattung.pdf (0.02 MB)
Eltern-Kind-Zimmer
Das kann ein leer stehendes Büro sein, in dem ein Computerarbeitsplatz mit Telefon- und Internetanschluss und ein Kindertisch eingerichtet wird. Für kleine Kinder sollte zusätzlich eine Krabbeldecke vorhanden sein. Das Spielmaterial bringen die Eltern entweder mit, oder ein Grundbestand wird dort gelagert. Ein Eltern-Kind-Zimmer ist eine gute Lösung, wenn jeweils nur einzelne Kinder mitgebracht werden und die Eltern vorwiegend am Schreibtisch arbeiten. Wenn keine Kinder da sind, kann der Raum natürlich anderweitig genutzt werden.
Verpflegung für die Kinder
Natürlich können Sie es auch den Eltern überlassen, für die Verpflegung ihrer Kinder zu sorgen. Manchen ist das vielleicht ohnehin lieber, weil sie ihre Kinder auf eine bestimmte Art ernähren wollen. Sofern eine Kantine vorhanden ist, können die Kinder dort essen. Sie können die Kosten bezuschussen, ganz übernehmen, oder aber die Eltern bezahlen sie vollständig. Ein Essenszuschuss gilt als geldwerter Vorteil, den Ihre Beschäftigten versteuern müssen. Hilfreich ist ein Kinderstuhl für kleinere Kinder. Falls Sie keine Kantine haben, sind auch freie Getränke und Obst für die Kinder eine gute Unterstützung.
Besonderes Angebot: Stillzimmer
Laut Mutterschutzgesetz können Mütter Stillpausen während der Arbeitszeit beanspruchen: mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal pro Tag eine Stunde.
Mit einem Stillzimmer können Arbeitgeber diese Pausen ermöglichen. Davon profitieren sie auch selbst: Mütter fangen früher wieder zu arbeiten an, wenn sie am Arbeitsplatz stillen oder Milch abpumpen können. Besonders vorteilhaft ist ein Stillzimmer, wenn Mütter ihre Kinder mitbringen, oder die Betreuungsperson das Kind zur Mutter bringt. Das Stillzimmer sollte ein ruhiger, von innen abschließbarer Raum mit einem bequemen Sessel, einem Wickeltisch oder einer Wickelauflage und idealerweise einem Waschbecken sein. Für Mütter, die zwar nicht am Arbeitsplatz stillen, aber Milch abpumpen, sollte eine diskrete Aufbewahrungsmöglichkeit für die Milchpumpe und eine Kühlmöglichkeit für die Milchflaschen vorhanden sein.
Auch wenn die Stillpausen gesetzlich geregelt sind: Kommunizieren Sie dieses Angebot im Unternehmen, denn die Kolleginnen und Kollegen der stillenden Mütter sollten über den Sinn des Angebotes Bescheid wissen – das vermeidet Konflikte im Team.
Download Mutterschutzgesetz
Spezielle Angebote für Kinder
Sie können die Inhouse-Betreuung mit inhaltlichen Angeboten besonders aufwerten. Veranstalten Sie zum Beispiel einmal wöchentlich einen Spiel- oder Bastelnachmittag oder bieten Sie zu festen Zeiten Hausaufgabenbetreuung an.
Die Eltern
Schulkinder brauchen in der Regel keine Betreuung, sie können sich in der Nähe der Eltern alleine beschäftigen. Auch sehr kleine Kinder, die noch nicht mobil sind und viel schlafen, können einfach bei den Eltern sein. Schwieriger wird es bei Kleinkindern: Sie brauchen Bewegung und Ansprache. Natürlich können auch sie bei den Eltern sein, das ist aber nur in Ausnahmefällen und jeweils nur für kurze Zeit sinnvoll.
Andere Beschäftigte
Wenn die volle Aufmerksamkeit der Eltern gefordert ist, zum Beispiel bei Konferenzen oder Kundenterminen, können auch Pförtner, Azubis, Praktikanten oder Sekretärinnen die Betreuung übernehmen. Sicher gibt es Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die diese Aufgabe gerne übernehmen. Fragen Sie einfach ihre Belegschaft, wer dazu gelegentlich Lust hat. Sie sollten allerdings niemanden zur Betreuung „verdonnern“, denn dann ist die Gefahr groß, dass diese Person die Aufgabe ohne Freude ausführt. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass Sie sich keine Gedanken um die Anstellung und das Honorar machen müssen. Bei Schulkindern geht es weniger um Betreuung als um die Aufsicht. Hier finden Sie leicht Beschäftigte, die nebenbei nach den Kindern sehen. Als Dauerlösung ist das allerdings nicht geeignet, denn in hohem Umfang kann man keinem Beschäftigten eine solche fachfremde Tätigkeit übertragen.
Qualifizierung für Kinderbetreuerinnen
Beschäftigte Ihres Unternehmens oder Helferinnen und Helfer, die regelmäßig betreuen, sollten – in kleinem Rahmen – für die Tätigkeit qualifiziert werden. Sinnvoll sind Babysitter-Kurse und Erste-Hilfe-Kurse für Kinder. Die Kurse werden vom Roten Kreuz oder anderen Rettungsdiensten angeboten, aber auch von Kinderkliniken, Mütterzentren oder Hebammen. Anbieter in Ihrem Ort finden Sie am einfachsten per Google-Suche, zum Beispiel mit den Suchworten „Erste+Hilfe+Kinder+Ort“ oder „Babysitterkurs+Ort“.
Google verlinken
Oder Sie wenden sich einfach an unsere Infoline – unsere Expertinnen und Experten können Ihnen geeignete Anbieter nennen.
Ein externes Betreuungsnetz
Bei regelmäßiger Nutzung ist es besser, Betreuerinnen oder Betreuer für die Inhouse-Betreuung heranzuziehen. Vielleicht finden sich Pensionäre, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit oder große Kinder (ab 16) von Beschäftigten, die diese Aufgabe übernehmen möchten. Der Vorteil für Mitarbeiterinnen in Elternzeit: Sie können ihre eigenen Kinder mitbringen und bleiben in Kontakt mit dem Unternehmen. Eltern können auch ihre eigene Kinderbetreuung mitbringen, zum Beispiel Großeltern, den Partner oder die Kinderfrau. Das ist besonders für stillende Mütter sinnvoll.
Wenn Sie externe Kinderbetreuerinnen suchen, sollten Sie zuerst das örtliche Jugendamt fragen, ob es Ihnen bei der Suche helfen oder Adressen nennen kann. Fragen Sie auch die Einrichtungen in Ihrer Umgebung nach Möglichkeiten der Kooperation. Natürlich können Sie auch per Anzeige in der Tageszeitung einen Babysitter zur Aushilfe suchen. Die Suche kann allerdings schwierig werden, wenn die Einsätze sehr unregelmäßig und nicht im Voraus planbar sind. Schauen Sie deshalb, ob es in Ihrer Nähe Hochschulen, am besten mit den Studienfächern Pädagogik oder Sozialpädagogik gibt. Studierenden ist es eher möglich, unregelmäßige Einsätze zu übernehmen.
Anstellungsformen für externe Kinderbetreuerinnen
Die Anstellungsform ist abhängig von der voraussichtlichen Stundenzahl und dem Status der Betreuerinnen. Am einfachsten ist es für Sie, wenn die Betreuerinnen selbstständig sind. Wenn sich eine Vollzeitanstellung nicht lohnt, können Sie die Betreuerinnen in einem Minijob anstellen, bei sehr geringem Betreuungsumfang in einem kurzfristigen Minijob. Einen Überblick über die verschiedenen Anstellungsformen und die rechtlichen Bedingungen dafür finden Sie in unserem Dokument Inhouse Anstellungsformen im Anhang. Weitere Informationen über Minijobs erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale.
Inhouse Anstellungsformen.pdf (0.03 MB)
Betreuerinnen über Agentur oder Service
In größeren Städten gibt es Agenturen oder den Familienservice, die Ihnen professionelle Betreuungspersonen für die Inhouse-Betreuung vermitteln. Diese Möglichkeit ist besonders geeignet, wenn Sie öfter und in unregelmäßigen Abständen Betreuung benötigen und für die Betreuung mehrerer Kinder. Der Vorteil: Die Betreuungspersonen sind ausgebildet und erfahren, und in der Regel über die Agentur oder den Familienservice versichert. Agenturen haben immer mehrere Personen in ihrer Datei, es sollte also immer jemand die Betreuung übernehmen können, bzw. bei Bedarf stehen mehrere Betreuerinnen oder Betreuer zur Verfügung.
Bei allen Fragen zur Inhouse-Betreuung hilft Ihnen unsere Infoline weiter. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie ausführlich und können Ihnen geeignete Adressen und Stellen an Ihrem Ort nennen.