Kinderbetreuung - Recht & Steuern

Gesetzestexte sind selten inspirierend für die Praxis und für Laien meist verwirrend. Das soll Sie aber nicht entmutigen: Die unzähligen Beispiele aus kleinen und mittleren Unternehmen zeigen, dass vieles - im gesetzlichen Rahmen - möglich ist, ohne dass sich die Verantwortlichen in diesen Firmen mühsam in juristisches Fachwissen vertiefen mussten. Grundkenntnisse reichen oft aus, um Sie für erste Schritte handlungsfähig zu machen. Zudem finden Sie bei den einzelnen Maßnahmen Hinweise, welche rechtlichen Fragen zu beachten sind und wer Sie unterstützen kann.

Die fünf rechtlichen und steuerlichen Kernfragen rund um betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung kann in vielen Modellen erfolgen. Entsprechend müssen für jede Maßnahme die folgenden Fragen geklärt werden.

  1. Kann der Arbeitgeber seine Aufwendungen als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen?
  2. Wenn die Beschäftigten die Maßnahmen nutzen: Wird ihnen diese Nutzung als geldwerter Vorteil auf das Gehalt angerechnet und ist damit voll sozialabgaben- und steuerpflichtig?
  3. Können die Ausgaben der Beschäftigten für die Kinderbetreuung gesenkt werden – zum Beispiel durch steuerliche Erleichterungen oder öffentliche Beteiligung an den Kosten?
  4. Ist die Maßnahme mitbestimmungspflichtig? Muss der Betriebsrat informiert und beteiligt werden?
  5. Welche rechtlichen Regelungen und Auflagen müssen in Bezug auf die Kinderbetreuung selbst beachtet werden?

Diese Fragen können nicht pauschal, sondern jeweils für die einzelne betriebliche Maßnahme bzw. Kinderbetreuungslösung, beantwortet werden. Nähere Informationen finden Sie bei den einzelnen Maßnahmen. Wenn Sie konkrete Fragen haben, können Sie sich auch per Mail an kontakt@mittelstand-und-familie.de an uns wenden.