Mit folgenden Maßnahmen können Arbeitgeber ihre Beschäftigten auf den Ruhestand vorbereiten bzw. weiterhin von ihrem Wissen und ihren Erfahrungen profitieren:
Mit dem Eintritt in den Ruhestand muss nicht automatisch die Tätigkeit für das, bzw. die Verbundenheit mit dem Unternehmen enden. Klären Sie deshalb früh, ob sich Beschäftigte auch im Ruhestand engagieren möchten und informieren Sie sich und die Beschäftigen über die verschiedenen Möglichkeiten. So kann ein Ruheständler weiterhin gelegentlich Urlaubsvertretungen, Aushilfstätigkeiten oder Ehrenämter übernehmen. Darüber hinaus bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, weiterhin in Kontakt zu bleiben: Laden Sie Ruheständler zu Betriebsfesten oder Jubiläen ein, schicken Sie Ihnen auch weiterhin die Mitarbeiterzeitschrift oder Newsletter und gelegentlich Post, z.B. zu Geburtstagen.
Ältere Mitarbeiter haben gegenüber jüngeren den Vorteil, dass sie über einen größeren Erfahrungsschatz sowie über Expertenwissen verfügen (Kristalline Intelligenz). Damit dieses Wissen nicht mit dem Ausscheiden eines Mitarbeiters verloren geht, muss im Unternehmen frühzeitig eine geeignete Form des Wissensmanagements etabliert werden. Wird das vernachlässigt, kann das Ausscheiden eines erfahrenen Beschäftigten einen Know-how-Verlust mit sich bringen, der nur schwer und langwierig ausgeglichen werden kann.
Eine Möglichkeit, ältere Beschäftigte zum Nutzen des Unternehmens einzubinden, ist die Schaffung altersheterogener Arbeitsgruppen. Das kann sehr motivierend wirken: In der Zusammenarbeit mit jüngeren können ältere Mitarbeiter ihr Wissen und ihre Erfahrungen einbringen und erleben, dass sie noch gebraucht werden. Die Gefahr, dass sie resignieren und am Ende nur noch die Tage bis zu ihrem Ausscheiden zählen, kann damit gebannt werden.
Sinnvoll ist es, wenn der Nachfolger möglichst früh gesucht und eingestellt wird, damit er noch von den Erfahrungen des ausscheidenden Mitarbeiters profitieren und ein Wissenstransfer stattfinden kann. Möglicherweise können Sie Ihren erfahrenen Mitarbeiter auch im Ruhestand als Experten gewinnen, indem er aber auf geringer Stundenbasis beratend für Ihr Unternehmen tätig ist. Diese Möglichkeit hat für beide Seiten Vorteile. Das lange erworbene Wissen bleibt im Unternehmen und kann weitergegeben werden, der ausscheidende Mitarbeiter kann sich langsam an die neue Situation gewöhnen. Oft ist es gerade das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden, das Berufsausteiger belastet.
In altersheterogenen Arbeitsgruppen können gerade junge Mitarbeiter von dem Erfahrungswissen Älterer profitieren. Vorteile ergeben sich durchaus auch für die älteren Arbeitnehmer, da sie „neues Wissen“, wie z.B. technisches Fachwissen von den jungen Kollegen erwerben können. Eigene und fremde Erfahrungen auszutauschen und zu reflektieren bilden eine wesentliche Grundlage zur Schaffung von neuem Wissen und Innovationen. Wichtig in dem Zusammenhang ist insbesondere eine nachhaltige Personalpolitik, die Möglichkeiten zur Kommunikation schafft und die Bildung von altersheterogenen Arbeitsgruppen unterstützt.
50% der deutschen Unternehmen nutzen das Wissensmanagement bereits, häufig in Form von Mentorenkonzepten, Tandems und kollegialer Beratung. (Quelle: Befragung von 57 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen durch die O&P Consult AG im Jahr 2005, Rathgeb, Irena, Aufgabenstellung: Ältere Mitarbeiter, in: Personalwirtschaft 12/2005, S.46).
Welchen Nutzen bringt Wissensmanagement?
Durch effektives Wissensmanagement bleiben Erfahrung und Know-how, das auf langjähriger Tätigkeit beruht, dem Unternehmen erhalten.
Insbesondere bei Tätigkeiten, die mit einer hohen psychischen oder physischen Belastung einhergehen, besteht die Gefahr der Überbeanspruchung und damit einer Frühverrentung der Beschäftigten. Bleiben diese bis zum tatsächlichen Renteneintrittsalter im Unternehmen, können Leistungsvermögen und Motivation aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen sinken. Ein bewusst betriebenes Gesundheitsmanagement unter dem Motto „Gesund arbeiten bis zur Rente“ kann dem entgegenwirken.
Möglichkeiten des Gesundheitsmanagements
Quelle: http://www.turnusweb.de/BR/newsletter/detail.php?id=477603
Damit die Beschäftigten entprechend den Anforderungen an ihre Arbeit und ihrem Alter gesund und fit bleiben, kann das Unternehmen ihnen spezielle Fortbildungen und Seminare anbieten, beispielsweise ab dem 55. Lebensjahr. Solche Angebote bieten auch den Vorteil, dass sich die Beschäftigten frühzeitig mit dem Thema Ruhestand auseinandersetzen. Mögliche Inhalte sind:
Treffen für Ruhestaendler.pdf (0.08 MB)
Keine Langeweile im Ruhestand.pdf (0.1 MB)
Weitere Informationen in Form von PDF-Dokumenten finden Sie auf der Seite Arbeitsmaterialien.
Seit dem 01.01.2002 haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Eine solche liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zweite wichtige Säule derAltersvorsorge. Sie kann von Arbeitgeber und bzw. oder vom Arbeitnehmer finanziert werden. Der Arbeitnehmer kann die Entgeltumwandlung verbindlich verlangen; es ist jedoch seine freie Entscheidung, ob er diesen Anspruch geltend machen möchte. Entgeltumwandlung bedeutet, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts anlegt. Diese Prämien in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze dürfen steuer- und sozialversicherungsfrei in Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds eingezahlt werden. Das sind jährlich 2.520 Euro. Weitere 1.800 Euro können steuer- aber nicht sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Dies kann die Motivation der Mitarbeiter erhöhen, da ihnen damit im Ruhestand mehr Geld zur Verfügung stehen wird. Weitere Informationen hierzu sind auch auf der Seite Recht & Steuern zu finden.
Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann über folgende Wege erfolgen:
Interne Durchführungswege:
Pensionsrueckstellungen.pdf (0.09 MB)
Externe Durchführungswege: Die Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt über einen externen Versorgungsträger = mittelbare Versorgungszusage.
Unterstützungskassen.pdf (0.09 MB)
Direktversicherung.pdf (0.3 MB)
Die Altersteilzeit in Deutschland ist eine (vorerst) bis Ende 2009 existierende Möglichkeit, in den vorzeitigen "Ruhestand" zu gehen. Ursprünglich vom Gesetzgeber gedacht, um älteren Mitarbeitern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und gleichzeitig Anreize zu schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen, entwickelte sich die Altersteilzeit in der Praxis bald zum gern genutzten Instrument für den Abbau von Arbeitsplätzen. Darüber hinaus wird sie häufig von Betrieben genutzt, in denen die physischen Belastungen für die Beschäftigten sehr hoch sind, zum Beispiel im Handwerk, so dass die Beschäftigten frühzeitig in den Ruhestand gehen und an ihrer Stelle junge, belastbare Kräfte eingestellt werden können.
Es gibt zwei wesentliche Formen der Altersteilzeit:
Der Unterschied zu einer "normalen" Teilzeitarbeit ist, dass das Teilzeitentgelt um 20 % aufgestockt wird. Die Unternehmen können darüber hinaus höhere Aufstockungen anbieten - die Aufstockung um 20% gilt jedoch aufgrund der gesetzlichen Regelung auf jeden Fall. Dabei wird die Altersteilzeit stark aus öffentlichen Mitteln subventioniert.
Beispiel: |
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Vollzeitentgelt (=100%) |
2.000 € |
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Teilzeitentgelt (=50%) |
1.000 € |
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Aufstockungsbetrag (=20% von 1.000 € ) |
200 € |
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Bruttoteilzeitentgelt => |
1.200 € |
Weitere Informationen zum Thema Altersteilzeit.pdf (0.1 MB)
Graphik Altersteilzeit.pdf (0.2 MB)
Altersteilzeitgesetz.pdf (0.04 MB)
Der Begriff "Sabbatical" kommt aus dem Amerikanischen und meint eine Auszeit vom Job, die zwischen drei und zwölf Monate dauert. Im Normalfall ist dieser Langzeiturlaub mit einer Arbeitsplatzgarantie verbunden. Dabei ist ein Sabbatical für die meisten Beschäftigten nicht einfach ein verlängerter Erholungsurlaub, vielmehr geht es ihnen darum,
Ob ein Arbeitnehmer ein Sabbatical in Anspruch nehmen kann, hängt von der Absprache mit dem Unternehmen ab. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es bisher keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Jedoch existieren in vielen Unternehmen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dazu. Ist dies nicht der Fall, können auch individuelle Regelungen getroffen werden. Eine wichtige Rolle spielt die Form der Finanzierung, es wird zwischen "bezahlten" und "unbezahlten" Auszeiten unterschieden.
Checkliste Sabbatical.pdf (0.05 MB)
Mit dem Eintritt in die Rente ändert sich nicht nur der Alltag, sondern auch die finanziellen Verhältnisse. Haben die Beschäftigten keine private Rentenvorsorge getroffen, ist die monatliche staatliche Rente im Normalfall geringer als das letzte Bruttomonatsentgelt. Doch auch mit weniger Einkommen muss der Spaß nicht zu kurz kommen! In der folgenden Übersicht werden Möglichkeiten gezeigt, wie Rentner auch mit wenig Geld ihre Freizeit befriedigend gestalten können.
Möglichkeiten_Freizeitgestaltung_Senioren.pdf (0.2 MB)
Mit dem Erhalt der Rente ändert sich auch einiges in Bezug auf Versicherungen. Zum einen endet die Verpflichtung, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, gleichzeitig entfällt jedoch beispielsweise auch die Absicherung im Falle eines (Arbeits-)unfalls durch den Arbeitgeber. Die folgenden Dokumente geben einen Überblick über die verschiedenen Versicherungen und die durch den Renteneintritt veränderten Bedingungen.
Kranken- und Pflegeversicherung
Kranken_und_Pflegeversicherung.pdf (0.2 MB)
Private Versicherungen
Privat_versichert.pdf (0.09 MB)
Sofortrente
Sofort Rente.pdf (0.08 MB)
Nützlich für Ihre Mitarbeiter ist es, wenn Sie ihnen zum Übergang in die Rente oder Altersteilzeit eine Informationsbroschüre mit Tipps, Adressen und Informationen zum Ruhestand geben. Diese Broschüre könnte unter anderem enthalten: