Ruhestand - Empfohlenes Vorgehen

Mit folgenden Maßnahmen können Arbeitgeber ihre Beschäftigten auf den Ruhestand vorbereiten bzw. weiterhin von ihrem Wissen und ihren Erfahrungen profitieren:

  1. Auch im Ruhestand verbunden bleiben
  2. Wissensmanagement
  3. Gesundheitsförderung
  4. Fortbildungen und Seminare
  5. Betriebliche Altersversorgung
  6. Altersteilzeit
  7. Sabbaticals
  8. Finanzen
  9. Berufsaussteiger-Heft

1. Auch im Ruhestand verbunden bleiben

Mit dem Eintritt in den Ruhestand muss nicht automatisch die Tätigkeit für das, bzw. die Verbundenheit mit dem Unternehmen enden. Klären Sie deshalb früh, ob sich Beschäftigte auch im Ruhestand engagieren möchten und informieren Sie sich und die Beschäftigen über die verschiedenen Möglichkeiten. So kann ein Ruheständler weiterhin gelegentlich Urlaubsvertretungen, Aushilfstätigkeiten oder Ehrenämter übernehmen. Darüber hinaus bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, weiterhin in Kontakt zu bleiben: Laden Sie Ruheständler zu Betriebsfesten oder Jubiläen ein, schicken Sie Ihnen auch weiterhin die Mitarbeiterzeitschrift oder Newsletter und gelegentlich Post, z.B. zu Geburtstagen.

2. Wissensmanagement

Ältere Mitarbeiter haben gegenüber jüngeren den Vorteil, dass sie über einen größeren Erfahrungsschatz sowie über Expertenwissen verfügen (Kristalline Intelligenz). Damit dieses Wissen nicht mit dem Ausscheiden eines Mitarbeiters verloren geht, muss im Unternehmen frühzeitig eine geeignete Form des Wissensmanagements etabliert werden. Wird das vernachlässigt, kann das Ausscheiden eines erfahrenen Beschäftigten einen Know-how-Verlust mit sich bringen, der nur schwer und langwierig ausgeglichen werden kann.

Eine Möglichkeit, ältere Beschäftigte zum Nutzen des Unternehmens einzubinden, ist die Schaffung altersheterogener Arbeitsgruppen. Das kann sehr motivierend wirken: In der Zusammenarbeit mit jüngeren können ältere Mitarbeiter ihr Wissen und ihre Erfahrungen einbringen und erleben, dass sie noch gebraucht werden. Die Gefahr, dass sie resignieren und am Ende nur noch die Tage bis zu ihrem Ausscheiden zählen, kann damit gebannt werden.

Sinnvoll ist es, wenn der Nachfolger möglichst früh gesucht und eingestellt wird, damit er noch von den Erfahrungen des ausscheidenden Mitarbeiters profitieren und ein Wissenstransfer stattfinden kann. Möglicherweise können Sie Ihren erfahrenen Mitarbeiter auch im Ruhestand als Experten gewinnen, indem er aber auf geringer Stundenbasis beratend für Ihr Unternehmen tätig ist. Diese Möglichkeit hat für beide Seiten Vorteile. Das lange erworbene Wissen bleibt im Unternehmen und kann weitergegeben werden, der ausscheidende Mitarbeiter kann sich langsam an die neue Situation gewöhnen. Oft ist es gerade das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden, das Berufsausteiger belastet.

In altersheterogenen Arbeitsgruppen können gerade junge Mitarbeiter von dem Erfahrungswissen Älterer profitieren. Vorteile ergeben sich durchaus auch für die älteren Arbeitnehmer, da sie „neues Wissen“, wie z.B. technisches Fachwissen von den jungen Kollegen erwerben können. Eigene und fremde Erfahrungen auszutauschen und zu reflektieren bilden eine wesentliche Grundlage zur Schaffung von neuem Wissen und Innovationen. Wichtig in dem Zusammenhang ist insbesondere eine nachhaltige Personalpolitik, die Möglichkeiten zur Kommunikation schafft und die Bildung von altersheterogenen Arbeitsgruppen unterstützt.

50% der deutschen Unternehmen nutzen das Wissensmanagement bereits, häufig in Form von Mentorenkonzepten, Tandems und kollegialer Beratung. (Quelle: Befragung von 57 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen durch die O&P Consult AG im Jahr 2005, Rathgeb, Irena, Aufgabenstellung: Ältere Mitarbeiter, in: Personalwirtschaft 12/2005, S.46).

Welchen Nutzen bringt Wissensmanagement?
Durch effektives Wissensmanagement bleiben Erfahrung und Know-how, das auf langjähriger Tätigkeit beruht, dem Unternehmen erhalten.

3. Gesundheitsmanagement

Insbesondere bei Tätigkeiten, die mit einer hohen psychischen oder physischen Belastung einhergehen, besteht die Gefahr der Überbeanspruchung und damit einer Frühverrentung der Beschäftigten. Bleiben diese bis zum tatsächlichen Renteneintrittsalter im Unternehmen, können Leistungsvermögen und Motivation aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen sinken. Ein bewusst betriebenes Gesundheitsmanagement unter dem Motto „Gesund arbeiten bis zur Rente“ kann dem entgegenwirken.

Möglichkeiten des Gesundheitsmanagements

  • Gesundheitsfreundliche Arbeitsplatzgestaltung, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht
  • Beratungsangebote von Vertrauensärzten und Psychologen zu Themen wie Suchtkrankheiten, Ernährung, Berufskrankheiten und sozialen Schwierigkeiten
  • Kooperationen mit Fitnessstudios, soweit keine eigenen ausgebildeten Trainer oder Räumlichkeiten zur Verfügung stehen
  • bedarfsgerechte Essens- und Getränkeangebote in der Kantine, z.B. für Diabetiker
  • kostenlose Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitschecks durch den Betriebsarzt sowie kostenlose Massagen gegen verspannte Rücken
  • Rauchverbot im Unternehmen in Verbindung mit Anti-Raucher-Programmen.

Quelle: http://www.turnusweb.de/BR/newsletter/detail.php?id=477603

4. Fortbildungen und Seminare

Damit die Beschäftigten entprechend den Anforderungen an ihre Arbeit und ihrem Alter gesund und fit bleiben, kann das Unternehmen ihnen spezielle Fortbildungen und Seminare anbieten, beispielsweise ab dem 55. Lebensjahr. Solche Angebote bieten auch den Vorteil, dass sich die Beschäftigten frühzeitig mit dem Thema Ruhestand auseinandersetzen. Mögliche Inhalte sind:

  • "Fit im Kopf" - Gedächtnistraining, trainieren von Lern- und Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Logik und Reaktionsvermögen
  • Gesundheit im Alter, wie halte ich mich fit? Heranführen an verschiedene Sportmöglichkeiten, z.B. durch Bildung von Sporttreffs für ältere Beschäftigte
  • Informelle reffen (Stammtisch) für künftige Ruheständler

      Treffen für Ruhestaendler.pdf (0.08 MB)

  • Keine Langeweile im Ruhestand: Was kann ich in meiner neuen Freizeit tun?
  • Kontakte zu Vereinen, Wohltätigkeitsorganisationen, ehrenamtliche Mitarbeit

      Keine Langeweile im Ruhestand.pdf (0.1 MB)

  • Möglichkeiten, auch im Ruhestand noch weiterhin für das Unternehmen tätig zu sein, z.B. im Rahmen von Urlaubsvertretungen, Aushilfsjobs, Ehrenämtern, etc.
  • Gesprächsvorbereitung mit dem Lebens- oder Ehepartner
  • Finanzberatung: Wissenswertes über die Rentenzahlung.


Weitere Informationen in Form von PDF-Dokumenten finden Sie auf der Seite Arbeitsmaterialien.

5. Betriebliche Altersversorgung

Seit dem 01.01.2002 haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Eine solche liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zweite wichtige Säule derAltersvorsorge. Sie kann von Arbeitgeber und bzw. oder vom Arbeitnehmer finanziert werden. Der Arbeitnehmer kann die Entgeltumwandlung verbindlich verlangen; es ist jedoch seine freie Entscheidung, ob er diesen Anspruch geltend machen möchte. Entgeltumwandlung bedeutet, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts anlegt. Diese Prämien in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze dürfen steuer- und sozialversicherungsfrei in Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds eingezahlt werden. Das sind jährlich 2.520 Euro. Weitere 1.800 Euro können steuer- aber nicht sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Dies kann die Motivation der Mitarbeiter erhöhen, da ihnen damit im Ruhestand mehr Geld zur Verfügung stehen wird. Weitere Informationen hierzu sind auch auf der Seite Recht & Steuern zu finden.

Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann über folgende Wege erfolgen:

Interne Durchführungswege:

  • Versorgungszusage durch den Arbeitgeber = Direktzusage. Der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt, seinem Mitarbeiter später eine Rente zu zahlen. Er finanziert dies durch die Bildung von Pensionsrückstellungen.

      Pensionsrueckstellungen.pdf (0.09 MB)

Externe Durchführungswege: Die Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt über einen externen Versorgungsträger = mittelbare Versorgungszusage.

  • Unterstützungskassen

      Unterstützungskassen.pdf (0.09 MB)

  • Direktversicherungen

      Direktversicherung.pdf (0.3 MB)

  • Pensionskassen

      Pensionskasse.pdf (0.09 MB)

  • Pensionsfonds

      Pensionsfond.pdf (0.08 MB)

6. Altersteilzeit

Die Altersteilzeit in Deutschland ist eine (vorerst) bis Ende 2009 existierende Möglichkeit, in den vorzeitigen "Ruhestand" zu gehen. Ursprünglich vom Gesetzgeber gedacht, um älteren Mitarbeitern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und gleichzeitig Anreize zu schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen, entwickelte sich die Altersteilzeit in der Praxis bald zum gern genutzten Instrument für den Abbau von Arbeitsplätzen. Darüber hinaus wird sie häufig von Betrieben genutzt, in denen die physischen Belastungen für die Beschäftigten sehr hoch sind, zum Beispiel im Handwerk, so dass die Beschäftigten frühzeitig in den Ruhestand gehen und an ihrer Stelle junge, belastbare Kräfte eingestellt werden können.

Es gibt zwei wesentliche Formen der Altersteilzeit:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit: Hierbei handelt es sich um die "ursprüngliche" Form, bei der die Beschäftigten über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit ihre Arbeitszeit halbieren.
  • Blockmodell: Diese Form ist neuer und wird mittlerweile fast ausschließlich genutzt, auch im Handwerk, wo es relativ wenige Tarifverträge zur Altersteilzeit gibt. Dabei wird die Altersteilzeit in zwei Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten Phase, der sogenannten Arbeitsphase, bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird sie auf Null reduziert. Über die Gesamtdauer wird sie also wie im ursprünglichen Modell halbiert.

Der Unterschied zu einer "normalen" Teilzeitarbeit ist, dass das Teilzeitentgelt um 20 % aufgestockt wird. Die Unternehmen können darüber hinaus höhere Aufstockungen anbieten - die Aufstockung um 20% gilt jedoch aufgrund der gesetzlichen Regelung auf jeden Fall. Dabei wird die Altersteilzeit stark aus öffentlichen Mitteln subventioniert.

 

Beispiel:

 

Vollzeitentgelt (=100%)

2.000 €

Teilzeitentgelt (=50%)

1.000 €

Aufstockungsbetrag (=20% von 1.000 € )

   200 €

Bruttoteilzeitentgelt =>

1.200 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen zum Thema Altersteilzeit.pdf (0.1 MB)

Graphik Altersteilzeit.pdf (0.2 MB)

Altersteilzeitgesetz.pdf (0.04 MB)

7. Sabbaticals – Auszeit vom Job

Der Begriff "Sabbatical" kommt aus dem Amerikanischen und meint eine Auszeit vom Job, die zwischen drei und zwölf Monate dauert. Im Normalfall ist dieser Langzeiturlaub mit einer Arbeitsplatzgarantie verbunden. Dabei ist ein Sabbatical für die meisten Beschäftigten nicht einfach ein verlängerter Erholungsurlaub, vielmehr geht es ihnen darum,

  • diese Zeit zur beruflichen Weiterbildung zu nutzen,
  • persönliche Projekte (Reisen, Hausbau, Zeit für die Familie) zu realisieren
  • sich von Überlastungssituationen (Burnout) zu erholen.

Ob ein Arbeitnehmer ein Sabbatical in Anspruch nehmen kann, hängt von der Absprache mit dem Unternehmen ab. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es bisher keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Jedoch existieren in vielen Unternehmen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dazu. Ist dies nicht der Fall, können auch individuelle Regelungen getroffen werden. Eine wichtige Rolle spielt die Form der Finanzierung, es wird zwischen "bezahlten" und "unbezahlten" Auszeiten unterschieden.

  • Bei der "bezahlten Auszeit" sparen die Beschäftigten über einen längeren Zeitraum hinweg Zeit auf einem Arbeitszeitkonto an. Das können Überstunden oder Urlaub sein. Möglich ist auch, Vollzeit zu arbeiten, sich aber nur 75% des Gehalts auszahlen zu lassen. Das Zeit- oder Gehaltsguthaben wird dann während der Auszeit ausgezahlt.
  • Bei der "unbezahlten Auszeit" nehmen die Beschäftigten im Sabbatical unbezahlten Urlaub.

Checkliste Sabbatical.pdf (0.05 MB)

8. Finanzen

Mit dem Eintritt in die Rente ändert sich nicht nur der Alltag, sondern auch die finanziellen Verhältnisse. Haben die Beschäftigten keine private Rentenvorsorge getroffen, ist die monatliche staatliche Rente im Normalfall geringer als das letzte Bruttomonatsentgelt. Doch auch mit weniger Einkommen muss der Spaß nicht zu kurz kommen! In der folgenden Übersicht werden Möglichkeiten gezeigt, wie Rentner auch mit wenig Geld ihre Freizeit befriedigend gestalten können.

Möglichkeiten_Freizeitgestaltung_Senioren.pdf (0.2 MB)

Mit dem Erhalt der Rente ändert sich auch einiges in Bezug auf Versicherungen. Zum einen endet die Verpflichtung, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, gleichzeitig entfällt jedoch beispielsweise auch die Absicherung im Falle eines (Arbeits-)unfalls durch den Arbeitgeber. Die folgenden Dokumente geben einen Überblick über die verschiedenen Versicherungen und die durch den Renteneintritt veränderten Bedingungen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken_und_Pflegeversicherung.pdf (0.2 MB)

Private Versicherungen

Privat_versichert.pdf (0.09 MB)

Sofortrente

Sofort Rente.pdf (0.08 MB)

9. Berufsaussteiger-Heft

Nützlich für Ihre Mitarbeiter ist es, wenn Sie ihnen zum Übergang in die Rente oder Altersteilzeit eine Informationsbroschüre mit Tipps, Adressen und Informationen zum Ruhestand geben. Diese Broschüre könnte unter anderem enthalten:

  • Sport und Freizeitmöglichkeiten für Senioren (evt. mit Karten von Rad- und Wanderwegen in der Region)
  • Seniorenbegegnungsstätten
  • Seniorenverbände
  • Senioren-Reiseveranstalter
  • Universitäten/ Fachhochschulen, die Studiengänge für Senioren anbieten oder Gaststudenten aufnehmen
  • Aktuelles Volkshochschulprogramm mit ausgewählten Themen, zumindest aber die Adresse der nächstgelegenen Volkshochschule
  • Adressen von Wohlfahrtsverbänden, die ehrenamtliche Mitarbeiter suchen oder vermitteln
  • Tipps für eine gesunde Ernährung
  • Tipps für den Erhalt der Gesundheit