Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz hat das Ziel, ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Aus diesem Grund ist bei den Formulierungen für Stellenanzeigen eine besondere Sorgfalt geboten. Es muss vermieden werden, dass Menschen als Bewerber/innen aufgrund seines/ihres Geschlechts, einer Behinderung, des Alters, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Weltanschauung oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Sofern es keine in der Tätigkeit schlüssig begründbar liegenden Argumente gibt, ist darauf zu achten, dass eine Stelle ‚geschlechtsneutral’ ausgeschrieben wird, z.B.:
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Näheres dazu im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz / AGG.