Väter - Recht & Steuern

Eltern - und damit auch Väter - haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Inanspruchnahme von Elternzeit: Das heißt sie können sich bis maximal drei Jahre für die Kinderbetreuung von ihrem Arbeitsplatz freistellen lassen oder in einer Teilzeitform bis max. 30 Wochenstunden arbeiten. In dieser Zeit genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz.


Autor: Elena de Graat