Hilfe- und Pflegebedürftigkeit - Maßnahmen

Die Maßnahmen, die hier vorgestellt werden, sind speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgewählt und haben sich in der Praxis bewährt. Sie sind entsprechend den Bedürfnissen von pflegenden, bzw. pflegebedürftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengestellt und können vom Arbeitgeber einzeln oder in Kombination eingesetzt werden, um pflegende Angehörige oder pflegebedürftige Beschäftigte kurz- oder langfristig zu unterstützen. Eine Entscheidungshilfe, mit der Sie geeignete Maßnahmen für Ihren Bedarf im Unternehmen ermitteln können, finden Sie hier.
Entscheidungshilfe.

Beratungs- und Vermittlungsservice

Es gibt private Dienstleister, die Beratung rund um Pflege, Finanzierung und Unterstützungsmöglichkeiten bieten und Heim- und Rehaplätze, Pflegepersonal, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern etc. vermitteln. Der Arbeitgeber kann diesen Service einkaufen und den Beschäftigten die Beratungs- und Vermittlungsleistung kostenlos zur Verfügung stellen.

Hilfe zur Selbsthilfe

Um sich als Laie im „Pflegedschungel“ zurechtzufinden, sind aktuelle Informationen über Pflegeversicherung, Krankenkasse, Betreuungsmöglichkeiten etc. notwendig. Die Informationen in diesem Kapitel sind eine nützliche „Erste Hilfe“ für pflegende und pflegebedürftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und können den Beschäftigten ohne finanziellen Aufwand zugänglich gemacht werden.

Finanzielle Unterstützung

Pflegedienste sind teuer und die Pflegeversicherung reicht oft nicht, um die Kosten zu decken. Eine finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers (z.B. durch zinsgünstige Darlehen oder einen Zuschuss zur Betreuung durch ambulante Dienste) bedeutet für pflegende Angehörige deshalb eine große Entlastung.

Flexible Arbeitszeiten ermöglichen es pflegenden Angehörigen, berufliche und pflegerische Aufgaben besser aufeinander abzustimmen und miteinander zu vereinbaren. So können sie zum Beispiel ihren Angehörigen während der Arbeitszeit zum Arzt begleiten oder später mit der Arbeit beginnen, wenn sie morgens noch ihren Angehörigen versorgen müssen. Verschiedene Modelle für flexible Arbeitszeiten finden Sie im Kapitel "Arbeitszeit".

Ein Flexibler Arbeitsort, bzw. die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten ist hilfreich, wenn pflegebedürftige Angehörige versorgt werden müssen oder wenn die eigene Hilfebedürftigkeit nach einer Krankheit die Anfahrt zur Arbeit erschwert. Wie ein Telearbeitsplatz eingerichtet werden kann, lesen Sie im Kapitel "Arbeitsort".

Sonderurlaub für Pflegeaufgaben: Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Beschäftigten durch die Führung eines Langzeitkontos oder durch die Gewährung eines Sabbaticals Sonderurlaub für Pflegeaufgaben zu gewähren. So können diese sich in akuten Notsituationen um private Belange kümmern, ohne dass Arbeitszeit verloren geht.

Die Bedürfnisse von Pflegenden gliedern sich in vier Bereiche:

  • Zeit: Um sowohl Beruf und Pflegetätigkeiten unter einen Hut zu bekommen als auch eine Balance zwischen Pflichtaufgaben (Beruf und Pflege) und freier Zeit zur Regeneration herzustellen, braucht es ein hohes Maß an Flexbilität. Maßnahme: Flexible Arbeitszeiten, flexibler Arbeitsort, Sonderurlaub für Pflegeaufgaben

  • Aktuelle Information: Der unkomplizierte Zugang zu aktuellen Informationen über regionale Unterstützungsmöglichkeiten und –dienste ermöglicht Pflegenden, bei Bedarf schneller und einfacher die richtige Unterstützung zu arrangieren. Maßnahmen: Vermittlungsservice, Hilfe zur Selbsthilfe

  • Finanzielle Hilfe: Häufig reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um den bedürftigen Menschen bedarfsgerecht zu pflegen. Angehörige werden dann in die finanzielle Verantwortung genommen. Eine finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers kann daraus entstehende finanzielle Sorgen der Beschäftigten verringern. Maßnahme: Finanzielle Unterstützung

  • Emotionale Unterstützung: Ein verständnisvolles Umfeld und ein Netzwerk aus Familienangehörigen, Freunden, Kollegen, Vorgesetzten und eventuell einem professionellen Berater können helfen, die Belastung von pflegenden Angehörigen zu lindern und sie bei Krisen aufzufangen. Maßnahme: Vermittlungsservice

Der Bedarf von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die selbst der Pflege bedürfen, betrifft dagegen meist nur einen Bereich:

  • Unterstützung bei Alltagsaufgaben: Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung im Haushalt, Begleitung bei Arztbesuchen und Erledigung von Einkäufen hilft dem Pflegebedürftigen, sich nach einer Krankheit schneller zu erholen und wieder arbeitsfähig zu werden. Maßnahme: Vermittlungsservice