Beratungs- und Vermittlungsservice - Überblick

Für pflegende Angehörige oder hilfebedürftige Menschen ist es unumgänglich, sich über finanzielle, medizinisch-pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfen zu informieren. Häufig ist es sehr schwierig und zeitraubend, sich in der Fülle der Angebote und Anbieter sowie bei den komplizierten Regelungen der Krankenkasse und Pflegeversicherung zurecht zu finden. Die Begleitung durch den „Pflegedschungel“ hilft Laien, die gesetzlichen Regelungen zu verstehen, im breiten Angebot von Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen das Richtige zu finden oder geeignete stationäre und ambulante Pflegemöglichkeiten zu erkennen.

Ein Service, der sowohl Beratung zu allen relevanten Themen als auch Vermittlung von Diensten übernimmt, hilft die Belastungen pflegender Angehöriger zu reduzieren bzw. die rasche Rekonvaleszenz nach einem Krankenhausaufenthalt eines Beschäftigten sicherzustellen.

Ein solcher Beratungs- und Vermittlungsservice bietet üblicherweise folgende Leistungen an:
  • Beratung und schriftliche Information zur Pflegeversicherung, Pflegeeinstufung, Widerspruchsverfahren, Umgang mit dem Medizinischen Dienst, alternative Finanzierungsmöglichkeiten der Pflege, Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegealltag durch ambulante oder stationäre Dienste sowie zur Wohnungsanpassung. Gemeinsam mit einem Experten wird die Situation besprochen und das weitere Vorgehen festgelegt. Neben der Orientierungshilfe im „Pflegedschungel“ ist auch die psychische Unterstützung für den pflegenden Angehörigen eine wichtige Entlastung.

  • Vermittlung von Plätzen in Pflegeheimen, Betreutem oder Beschütztem Wohnen, Kurzzeitpflegeheimen oder der Tagespflege und Reha-Einrichtungen sowie von privater Seniorenbetreuung und ambulanten Diensten (z.B. Essen auf Rädern).

  • Vermittlung von hauswirtschaftlichen Diensten wie Reinigungs-, Wäschepflege-, Einkaufs- oder Menüservice, Gartenarbeit, Haustier-Sitting, Botengänge etc.

Die Kosten für den Vermittlungsservice werden vom Unternehmen getragen, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezahlen die in Anspruch genommenen Leistungen, beispielsweise den Heimplatz. Durch dieses Konzept tragen beide Parteien einen Anteil der Kosten.