Nutzen |
Hürden |
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Flexibel und in der Höhe variabel einsetzbar |
Bedingungen für Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit |
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Kostengünstig und effektiv |
Schafft keine neuen Betreuungsplätze |
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Motiviert zur frühen Rückkehr |
Bringt nur Entlastung, wenn Kinderbetreuung verfügbar ist |
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Viele Einsatzmöglichkeiten |
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Flexibel und in der Höhe variabel einsetzbar
Für die Höhe des Zuschusses gibt es keine Obergrenze. Es kann auch sehr teure Betreuung über den Zuschuss finanziert werden, dieser muss aber nicht die gesamten Kosten abdecken. (Nachweis über die Höhe der Betreuungskosten erforderlich). Wichtig ist, dass der Zuschuss nicht dem gesamten Personal gewährt werden muss. Große Unternehmen können nach Absprache mit dem Betriebsrat den Personenkreis einschränken.
Kostengünstig und effektiv
Ein Zuschuss kostet das Unternehmen kein zusätzliches Geld, wenn die Bedingungen für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit erfüllt sind und der Betrag zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt wird, z. B. statt einer Gehaltserhöhung. Der Zuschuss kann sofort eingesetzt werden und erfordert kaum Organisationsaufwand. Für die Beschäftigten bedeutet er eine schnelle und spürbare finanzielle Entlastung.
Motiviert zur frühen Rückkehr
Ein steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung bringt insbesondere Frauen, die durch das Ehegattensplitting sehr hohe Abzüge haben, einen deutlichen finanziellen Vorteil und motiviert sie dazu, nach der Elternzeit schnell wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Viele Einsatzmöglichkeiten
Der Zuschuss lässt sich gut als Alternative zur Gehaltserhöhung, bei einer Erhöhung der Stundenzahl oder bei einer Vertragsänderung nach dem Mutterschutz einsetzen.
Bedingungen für Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit
Der Zuschuss zur Kinderbetreuung ist unter den folgenden Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei:
Schafft keine neuen Betreuungsplätze
Durch eine rein finanzielle Unterstützung wird weder das Angebot noch die Qualität und die Verfügbarkeit von Kinderbetreuung verbessert. Sie können als Arbeitgeber aber zusätzliche Hilfen für besonders kritische Zeiten anbieten, zum Beispiel in den Ferien oder als Inhouse-Betreuung für Ausnahmefälle.
Bringt nur Entlastung, wenn Kinderbetreuung verfügbar ist
Der Zuschuss zur Kinderbetreuung kann nur für tatsächlich genutzte und nachgewiesene Kinderbetreuung bezahlt werden. Oft ist es für Eltern allerdings schwierig, eine passende und bedarfsgerechte Kinderbetreuung zu finden. Um den Eltern die Suche zu erleichtern, können Sie ihnen die Informationen aus unserem Kapitel Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung stellen.