Sie können die Betreuung der Kinder Ihrer Beschäftigten auch dann finanziell unterstützen, wenn die Kinder schon im schulpflichtigen Alter sind oder zu Hause betreut werden. In diesem Fall ist der Zuschuss zwar nicht steuer- und sozialversicherungsfrei, Sie können ihn aber in voller Höhe als Betriebskosten von der Steuer absetzen.
Der Zuschuss muss zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Lohn oder Gehalt gezahlt werden. Es sind Nachweise über die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung erforderlich. Steuer- und sozialversicherungsfrei ist er nur für die Betreuung von Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind und/oder das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weiterhin gilt er nur für die Betreuung außer Haus, z. B. in Einrichtungen oder bei Tagesmüttern und dabei nur für die Kosten der eigentlichen Betreuung, nicht für zusätzliche Leistungen wie den Transport zur Einrichtung. Bereits jetzt sollten Sie Ihre Beschäftigten um Nachweise für die Betreuungskosten bitten.
Steuer- und sozialversicherungsfrei ist der Zuschuss zur Kinderbetreuung nur, wenn er zusätzlich ausbezahlt wird, es darf nicht ein Teil des Gehaltes umgewandelt werden. Auch eine Verrechnung mit Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld ist nicht möglich. Wenn Sie Ihren Beschäftigten den Zuschuss nicht zusätzlich oder im Rahmen einer Gehaltserhöhung gewähren möchten, bieten sich folgende Möglichkeiten an: Eine Vertragsänderung nach dem Mutterschutz bzw. nach oder während der Elternzeit, die Vertragsänderung beim Wechsel auf Teilzeitbeschäftigung oder eine Erhöhung der Arbeitsstunden.
Der Zuschuss zur Kinderbetreuung ist in der Höhe frei wählbar. Sie können damit also auch sehr teure Betreuungslösungen wie z. B. private Kinderkrippen finanzieren. Allerdings darf der gewährte Zuschuss die tatsächliche Höhe der reinen Betreuungskosten (ohne zusätzliche Leistungen wie Transport oder Unterricht) nicht übersteigen. Spätestens wenn die Zuschusshöhe festgelegt wird, sollten Ihnen Nachweise über die Betreuungskosten vorliegen.
Bei Fragen zum Zuschuss zur Kinderbetreuung wenden Sie sich doch an unsere Infoline unter der Nummer 0180/3444333 - unsere Experten beraten Sie gerne!