Corona-Hilfen und Flexibilisierung beim Elterngeld werden verlŠngert, Kindergeld und Mindestlohn steigen.
Zum neuen Jahr gibt es verschiedene Neuerungen. Unter anderem werden die Corona-Hilfsma§nahmen fŸr Familien sowie die Flexibilisierung des Elterngelds verlŠngert.
Um die Belastungen fŸr Familien wegen der Corona-Pandemie abzufedern, hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr verschiedene Ma§nahmen beschlossen, zunŠchst befristet bis Ende 2020. Diese werden nun fortgesetzt. Das betrifft unter anderem den EntschŠdigungsanspruch, wenn Eltern wegen Schul- und Kitaschlie§ungen nicht arbeiten kšnnen. Voraussetzung ist, dass das Kind das zwšlfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Au§erdem darf keine anderweitige zumutbare Betreuungsmšglichkeit bestehen.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, erhalten Eltern und Alleinerziehende eine EntschŠdigung in Hšhe von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls (maximal 2.016 Euro) fŸr lŠngstens 10 Wochen pro erwerbstŠtigem Elternteil beziehungsweise 20 Wochen fŸr Alleinerziehende. Dieser Maximalzeitraum muss nicht an einem StŸck in Anspruch genommen werden, sondern kann Ÿber mehrere Monate verteilt werden.
Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, kšnnen ihre Elterngeldmonate verschieben und diese auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes nehmen, spŠtestens zum Juni 2021.
Bis zum 31. Dezember 2021 verlŠngert wurde die Regelung, dass Monate mit geringerem Einkommen von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden kšnnen. Das betrifft werdende Eltern, die durch die Corona-Pandemie Einkommensverluste haben, weil sie in Kurzarbeit arbeiten oder freigestellt sind.
Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind erhšht. Somit erhalten Eltern fŸr die ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro, fŸr das dritte Kind 225 und ab dem vierten Kind 250 Euro. Der Kinderzuschlag fŸr Familien mit kleinem Einkommen wird zum Januar um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat und Kind erhšht.
Der Kinderfreibetrag steigt ab Januar 2021 auf 5.460 Euro, 2.730 Euro je Elternteil. Der Freibetrag fŸr den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf steigt auf 2.928 Euro, 1.464 Euro je Elternteil.
Interessant unter anderem fŸr Familien, die in ihrem Haushalt eine Kinderbetreuungsperson oder Haushaltshilfe beschŠftigen sowie fŸr BeschŠftigte im Privathaushalt: Der Mindestlohn steigt bis zum 1. Juli 2022 stufenweise an. Zum 1. Januar wird er von bisher 9,35 auf 9,50 Euro erhšht, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro.
Ebenfalls zum 1. Januar 2021 tritt die Grundrente in Kraft. Ziel ist es, die Lebensleistung von Menschen gerechter anzuerkennen und Geringverdienern den Gang zum Sozialamt zu ersparen.
Anspruch auf Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehšrige gepflegt, aber wenig verdient hat. Als Faustregel gilt ein durchschnittlicher Verdienst von maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes pro Jahr. Rund 1,3 Millionen Menschen werden davon profitieren, darunter viele Frauen sowie Menschen in Ostdeutschland. Die Verbesserungen werden auch Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen.
Quelle: BMFSFJ