Gegen Altersarmut: Die Grundrente kommt!

Mehr Rente fŸr Geringverdiener: Informationen Ÿber Anspruch und Hšhe der Grundrente.

Mit der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Grundrente sollen die Renten von Geringverdienern aufgebessert werden. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Ziel ist es, die Lebensleistung von Menschen gerechter anzuerkennen und Geringverdienern den Gang zum Sozialamt zu ersparen.

Wichtige Fragen und Antworten zu Anspruchsvoraussetzungen, Hšhe der Grundrente sowie zur Beantragung.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente? 

Anspruch auf Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehšrige gepflegt, aber wenig verdient hat. Als Faustregel gilt ein durchschnittlicher Verdienst von maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes pro Jahr. Rund 1,3 Millionen Menschen werden davon kŸnftig profitieren, darunter viele Frauen sowie Menschen in Ostdeutschland. Die Verbesserungen werden auch Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen. 

Muss ich die Grundrente beantragen?

Die Grundrente muss nicht beantragt werden, es wird automatisch geprŸft, ob ein Anspruch besteht. Dazu wird es eine EinkommensprŸfung geben, die Ÿber einen Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehšrden automatisch stattfindet. Allerdings wird fŸr das erste Jahr mit einer Verzšgerung bei den Auszahlungen gerechnet, gegebenenfalls wird das Geld rŸckwirkend ausbezahlt. 

 

Wie hoch ist die Grundrente?

Maximal betrŠgt der Grundrentenzuschlag monatlich 405 Euro im Westen und 391 Euro im Osten. Wie viel tatsŠchlich bezahlt wird, hŠngt vom Einzelfall ab. Auskunft Ÿber die Hšhe geben die Rentenberatungsstellen.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen? 

Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro fŸr Alleinlebende und 1.950 Euro fŸr Paare Ÿbersteigt. Einkommen Ÿber dieser Grenze werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Bei 1.300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden wŸrden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet Ð die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Einkommen Ÿber 1.600 beziehungsweise 2.300 Euro wird voll auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden: Hat ein Ehepaar zum Beispiel 2.400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro. 

 

Wie wird die Grundrente berechnet? 

Grundlage sind die Entgeltpunkte (EP), die wŠhrend des gesamten Versicherungslebens erworben wurden. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt Ð maximal auf 0,8 EP. Anschlie§end wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fŠllt die Rente umso hšher aus, je hšher die eigene Beitragsleistung ist.

Quellen: 
Bundesregierung

BMAS