Gesetzliche €nderungen rund um Alter und Pflege

Neu 2021: Corona-Sonderregelungen werden verlŠngert, Pflegepauschbetrag und Behindertenpauschbetrag steigen.

Zum neuen Jahr treten einige gesetzliche €nderungen in Kraft. Besonders wichtig fŸr berufstŠtige pflegende Angehšrige: Die Corona-Sonderregelungen werden bis zum 31.MŠrz verlŠngert.

Mit Beginn der Corona-Krise hat der Gesetzgeber etliche Erleichterungen fŸr Angehšrige von pflegenden Menschen geschaffen. Die zuletzt bis 31. Dezember befristeten Ma§nahmen wurden nun bis zum 31. MŠrz 2021 verlŠngert. Die wichtigsten Eckpunkte:

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Wer wegen einer akuten coronabedingten Situation Angehšrige pflegt, etwa wenn Tagespflegeeinrichtungen geschlossen haben, kann 20 statt wie sonst 10 Tage der Arbeit fernbleiben. 

PflegeunterstŸtzungsgeld: Wenn aufgrund von pandemiebedingten VersorgungsengpŠssen zu Hause gepflegt wird, kann das PflegeunterstŸtzungsgeld ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

Anschlussgebot: Das Gebot zum unmittelbaren Anschluss zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit entfŠllt, sofern der Arbeitgeber zustimmt. 

AnkŸndigungsfrist: FŸr eine Familienpflegezeit, die spŠtestens am 1. MŠrz 2021 beginnt, betrŠgt die AnkŸndigungsfrist zehn Arbeitstage statt wie sonst acht Wochen.

Darlehen: Beim zinslosen Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz kšnnen zwischen 1. MŠrz 2020 und 31. MŠrz 2021 Monate mit pandemiebedingten EinkommensausfŠllen ausgeklammert werden.

Pflegepauschbetrag wird erhšht

Wer einen Angehšrigen oder Bekannten zu Hause pflegt, kann den sogenannten Pflegepauschbetrag steuerlich geltend machen. Bisher galt der Anspruch nur bei einem Pflegegrad von 4 oder 5 bzw. mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen H (hilflos) oder Bl (blind). Hier wird der Pauschbetrag von 924 auf 1.800 Euro pro Jahr erhšht. 

Neu ist, dass auch fŸr die Pflegegrade 2 und 3 PflegepauschbetrŠge in Anspruch genommen werden kšnnen Ð 600 respektive 1.100 Euro pro Jahr.

Behindertenpauschbetrag wird verdoppelt

Beim Behindertenpauschbetrag handelt es sich um eine steuerliche Entlastung fŸr Menschen mit Behinderung. Die Hšhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Ab 1. Januar 2021 werden die bisher geltenden BetrŠge verdoppelt.

Pflegereform fŸr Juli 2021 geplant

Im November hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Eckpunktepapier fŸr eine Pflegereform vorgelegt, die zum Juli 2021 in Kraft treten soll. Unter anderem ist vorgesehen, den Eigenanteil fŸr Heimpflege auf maximal 700 Euro zu begrenzen. Zudem ist geplant, die ambulanten Pflegeleistungen zu verbessern.