Pflege und Corona: Neue Hilfen fŸr Angehšrige

Pflegezeit, PflegeunterstŸtzungsgeld & Co.: Die neuen Regelungen fŸr pflegende Angehšrige

Anpassungen unter anderem bei der Arbeitsverhinderung und der Pflegezeit sollen helfen, Pflege und Beruf besser zu vereinbaren. Alle Ma§nahmen gelten bis Ende September 2020.


Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und PflegeunterstŸtzungsgeld: 20 statt 10 Tage

Wer wegen einer Corona-bedingten akuten Situation Angehšrige pflegt, kann bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das ist zum Beispiel mšglich, wenn wegen der COVID-19-Pandemie Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden oder ambulante Dienste nicht im gewohnten Umfang arbeiten. Das PflegeunterstŸtzungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von pandemiebedingten VersorgungsengpŠssen zu Hause erfolgt.

 

Pflegezeit und Familienpflegezeit werden flexibler gestaltet

Pflegende Angehšrige sollen leichter eine Freistellung von sechs Monaten (Pflegezeit) sowie 24 Monate (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen kšnnen Ð sei es vollstŠndig, oder wenn sie in Teilzeit arbeiten.

Bei der Familienpflegezeit wird die AnkŸndigungsfrist vorŸbergehend auf 10 Tage statt acht Wochen verkŸrzt. Auch die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Wochenstunden kann vorŸbergehend unterschritten werden. Die AnkŸndigung in Textform genŸgt.

Auch wird der unmittelbare Anschluss zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit befristet entfallen. Wenn im Regelfall die 24-monatige Familienpflegezeit im Anschluss an die sechsmonatige Pflegezeit in Anspruch genommen wird, wird die Pflegezeit angerechnet. Somit kšnnen dann nur 18 Monate Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden. Mit den neuen Regelungen ist es vorŸbergehend mšglich, trotz der vorherigen sechs Monate Pflegezeit die Familienpflegezeit voll in Anspruch zu nehmen. Insgesamt sind also 30 Monate Pflegezeit mšglich.

 

Anpassungen beim zinslosen Darlehen

Auch das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz wird den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten EinkommensausfŠllen kšnnen bei der Ermittlung der Darlehenshšhe auf Antrag ausgeklammert werden.

 

Quelle: 

Bundesfamilienministerium