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Flexibel Arbeiten - Arbeitsmodelle

Flexible Arbeitsmodelle - Eine Einführung

Die optimale Gestaltung und Nutzung von Arbeitszeit und Arbeitsort können entscheidende Instrumente sein, um die Interessen eines Unternehmens mit denen seiner Beschäftigten und seiner Kunden auszubalancieren. Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitangebote und mobiles Arbeiten helfen, Beruf und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren. Sie können zum Beispiel einen Zeitraum überbrücken helfen, in dem Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreut werden müssen. Auch Unternehmen profitieren von flexiblen Arbeitsmodellen. Sie ermöglichen eine bewegliche Anpassung von Arbeitsleistung an ein unterschiedlich starkes Arbeitsaufkommen. Gibt es weniger Arbeit, können Beschäftigte Stunden abbauen, die sie zu Zeiten einer hohen Auftragslage ansammeln. Zufriedene, weniger belastete Mitarbeiter haben oft geringere Fehlzeiten und eine höhere Arbeitsmotivation. Arbeitsmodelle, die sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten Zeitsouveränität, Flexibilität und die Möglichkeiten der Arbeitszeitverkürzung bieten, sind besonders interessant.

 

Arbeitszeitkultur

Neue, flexible Arbeitsmodelle müssen einhergehen mit einigen Veränderungen in der Arbeitskultur. Flexibles Arbeiten braucht einen anderen Rahmen als räumlich und zeitlich starre Arbeitsmodelle:

  • Förderung der Ergebnisorientierung anstelle einer Präsenzkultur,
  • Übertragung von Eigenverantwortung hinsichtlich der Arbeitszeiten auf die Beschäftigten – Überstunden werden nicht automatisch honoriert, sondern kritisch hinterfragt,
  • Verbindliche Regeln zu Erreichbarkeit und Besprechungszeiträumen: Gerade bei flexiblen Arbeitszeiten müssen die „Nicht-Arbeitszeiten“ klar definiert sein,
  • Führungskräfte als Vorbilder, die idealerweise auch in flexiblen Arrangements arbeiten.

 

Vielfältige Modelle

Es gibt eine Vielzahl von flexiblen Arbeitsmodellen, sowohl auf Voll- als auch auf Teilzeitbasis, geeignet für eine Vielzahl von Tätigkeiten, auch für Fach- und Führungskräfte. Der Vielfalt der Variationen sind keine Grenzen gesetzt. Beispiele sind flexible Jahres- und Lebensarbeitszeitregelungen, tägliche, wöchentliche oder jährliche Arbeitszeitverkürzung, Formen des Job-Sharings oder der Funktionszeit, Telearbeit, flexible Teilzeitschichten, die Vier-Tage-Woche, Langzeiturlaube, Sabbaticals oder der gleitende Altersruhestand. Es gibt kein „Standardmodell“, das für eine Realisierung der Work-Life-Balance besonders geeignet wäre. Es müssen immer betriebsspezifische und individuelle Lösungen gefunden werden. Eine Win-Win-Situation für Unternehmen und Beschäftigte tritt meist dann ein, wenn beide Seiten an der Erarbeitung des spezifischen flexiblen Arbeitsmodells beteiligt sind. Einmal gefundene Modelle dürfen aber nicht in Stein gemeißelt sein. Sie sollten immer wieder hinterfragt, überprüft und gegebenenfalls neuen Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

Vorteile für Unternehmen

Von einer Flexibilisierung der Arbeit können alle Seiten profitieren: Unternehmen, Beschäftigte und auch Kunden:

  • Unternehmen können flexibel auf saisonale und konjunkturelle Auftragsschwankungen reagieren. Beschäftigte sammeln in arbeitsintensiven Phasen Zeiten an, die sie in auftragsschwachen Zeiten z.B. als Freizeitausgleich oder für Weiterbildungen nutzen können. Fachwissen bleibt den Unternehmen erhalten, Arbeitsplätze werden gesichert. Kostenintensives saisonales Einstellen und Entlassen fällt weg.
  • Durch flexibles Arbeiten können Produktions- und Öffnungszeiten ausgedehnt werden.
  • Beschäftigte, die flexibel über ihre Arbeitszeit mitbestimmen können, arbeiten nachweislich motivierter und produktiver.
  • Höhere Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verringert Krankenstand und Fehlzeiten.
  • Unternehmen mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeitlösungen werden als Arbeitgeber für Fachkräfte immer attraktiver. Freiheiten in der Arbeitszeitplanung gehören neben dem Gehalt zu den wichtigsten Aspekten bei der Arbeitgeberwahl.

 

Rechtlicher Rahmen

Flexible Arbeitsmodelle bewegen sich innerhalb rechtlicher Rahmenbedingungen, auch wenn die Gestaltungsspielräume groß sind. Selbstverständlich müssen auch bei der Flexibilisierung der Arbeit Arbeitsschutzrechte für Beschäftigte eingehalten werden. Die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehaltenen Regeln zu Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und gesonderten Bedingungen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht gelten gleichwertig. Die zentralen Punkte sind:

  • Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden, wöchentlich 48 Stunden.
  • Die Ausdehnung auf 10 Stunden pro Tag sowie 60 Stunden pro Woche ist möglich, wenn dies innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen wird und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht übersteigt (tarifliche Vereinbarungen erlauben, diesen Zeitraum auf ein Jahr zu verlängern).
  • Arbeitszeiten über 8 Stunden täglich müssen aufgezeichnet werden.
  • Es besteht ein grundsätzliches Arbeitsverbot für Sonn- und Feiertage (mit Sonderregelungen fu?r spezielle Branchen, die fu?r die Versorgung wichtig sind - z.B. Gastronomie, Gesundheitssektor, Landwirtschaft - und fu?r Berufsgruppen, die die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sicherstellen - Rettungsdienste, Feuerwehr etc.), für Ausnahmen besteht eine behördliche Genehmigungspflicht.
  • Bei mehr als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit müssen Pausen gewährt und eingehalten werden.
  • Nach Dienstende ist eine durchgehende Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten.

Gesonderte Arbeitszeitregeln gelten für Jugendliche und schwangere und stillende Frauen. Diese sind festgehalten im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Mutterschutzgesetz (MuSchG). In Unternehmen mit Betriebsrat unterliegen Arbeitszeitregelungen laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) der Mitbestimmung.

Das Arbeitszeitgesetz wird zusätzlich flankiert vom „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (Flexi-II-Gesetz), das der Absicherung von Wertguthaben auf Langzeitkonten dient.

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) regelt das generelle Recht von Arbeitnehmern auf Teilzeitarbeit. Mit dem Gesetz soll Teilzeitarbeit in allen Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tätigkeiten und in leitenden Positionen, für Frauen und Männer ermöglicht werden. Spezielle Regelungen zu Teilzeitarbeit enthalten das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), das Sozialgesetzbuch 9. Buch und das Altersteilzeitgesetz.