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Entlastungspaket: Auch für Azubis und Studenten
Finanzen & Recht

Was bringt mir das Entlastungspaket 2022?

Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise umfassende und unbürokratische Entlastungen auf den Weg gebracht, um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern. Wir fassen kurz und übersichtlich zsuammen, wer wann mit welchen finanziellen Mitteln rechnen kann.

 

1. Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro

Für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen und pauschalbesteuerte Minijobber gibt es eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.

Die Auszahlung soll im September über die Lohnabrechnung das Arbeitgebers erfolgen. Sie ist steuerpflichtig, es wird also nur entsprechend dem persönlichen Steuersatz ein Teil der Pauschale ausbezahlt.

Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

 

2. Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.200 Euro

Der Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskostenpauschale) steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro. Diese Maßnahme tritt zum 1.1.2022 in Kraft für das aktuelle Steuerjahr.

 

3. Grundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend zum 1.1.2022. Dadurch müssen alle Steuerpflichtigen weniger Einkommenssteuer bezahlen.

 

4. Entfernungspauschale steigt auf 38 Cent

Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer)  steigt von 35 auf 38 Cent. Rückwirkend zum 1. Januar können sie 38 Cent pro Kilometer bei der Steuererklärung anrechnen. Das soll allerdings erstmal nur bis 2026 gelten.

 

5. Einmaliger Heizkostenzuschuss

Einmaliger Heizkostenzuschuss: Beziehende von Wohngeld erhalten damit 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug erhalten 230 Euro.

Dieser Zuschuss wird von den zuständigen Ämtern direkt überwiesen und muss nicht nachträglich versteuert werden.

 

6. Einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind

Ein Einmaliger Kinderbonus 2022 als Entlastung für Familien in Höhe von 100 Euro pro Kind wird von der zuständigen Familienkasse automatisch mit dem Kindergeld für Juli überwiesen.

 

7. Einmalzahlung für Empfänger:innen von Sozialleistungen und Arbeitslosengeld I

Empfänger:innen von Sozialleistungen bekommen im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro und Empfänger:innen von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro.

 

8. Erneuerbare-Energien-Umlage entfällt zum 1. Juli 2022

EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Umlage) für Stromkunden entfällt zum 1. Juli 2022. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Dadurch senkt sich der Strompreis um 4,43 Cent.

Allerdings muss mit steigenden Strompreisen bei der Jahresabrechnung gerechnet werden.

 

9. Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe

Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Diese Maßnahme ist zum 1.6.2022 in Kraft getreten. Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter.

 

10. Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV

Stark vergünstigtes Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV in den Monaten Juni, Juli und August zur Entlastung der Autofahrer und Pendler.

 

Weiterführende Informationen zum Entlastungspaket 2022

Bundesfinanzministerium: Schnelle und spürbare Entlastungen

 

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