Petition - Kinderrechte ins Grundgesetz

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Asset-Herausgeber

18.04.2021
Sabrina Ludwig
1373

Gemeinsam mit Prof. Jörg Maywald, Professor für Kinderrechte und Kinderschutz, und vielen weiteren Unterstützer:innen aus Pädagogik, Verbänden und Psychologie rufen wir die Politik auf, die Rechte der Kinder in der Verfassung zu verankert - und zwar jetzt und richtig!

Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, Kinder bei politischen und rechtlichen Entscheidungen zu beteiligen bei allen Dingen, die sie betreffen.

Die Einschränkungen des sozialen Lebens durch die Kontaktsperren haben dazu geführt, dass sich viele Kinder zuhause isoliert und alleine fühlen. Kinder, die in engen Wohnverhältnissen leben, sind ohne Rückzugsmöglichkeiten den Ängsten und dem Stress ihrer Familienmitglieder ausgesetzt. Mehr als 70 Prozent der Kinder fühlen sich seelisch belastet. Schul- und Kitaschließungen wirken sich nachweislich negativ auf Lernerfolge, Bildungs- und Berufschancen aus, wenn keine Alternativen angeboten werden.

Die Große Koalition möchte die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Das ist ein wichtiges Signal.

Aber: Das Vorhaben ist noch nicht sicher. Für eine Grundgesetzänderung müssen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat je zwei Drittel der Abgeordneten noch in dieser Legislaturperiode zustimmen.

Helfen Sie uns ein Signal zu senden und unterschreiben Sie unsere Petition:
Ja, ich möchte unterschreiben!

Gemeinsam schaffen wir das!

 

Unterstützer:innen der Petition:

 

  • Dr. phil. Udo Baer, Diplom-Pädagoge und Kreativer Leibtherapeut AKL, Mitbegründer und Wissenschaftlicher Berater der Zukunftswerkstatt therapie kreativ
  • Prof. Dr. Kathinka Beckmann, Lehrgebiet strukturelle Dimensionen des Kinderschutzes, Hochschule Koblenz
  • Prof. Dr. Bensel, Biologie, Entwicklungs- und Bildungsforscher, Forschungsgruppe Verhaltensbiologie des Menschen
  • Sarah Bohnes, Sozialpädagogin und Co-Founderin, JAEL Elterncommunity & Beratungsplattform
  • Jerome Braun, Geschäftsführung, Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel + Gretel
  • Deutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e.V.
  • Andreas Ebenhöh, Geschäftsführer der Heldentaten-Akademie und von WissenSchafft Verbindung
  • Sabine Eder, Dipl. Pädagogin, Geschäftsführerin und Gründungsmitglied, Blickwechsel e.V. (Verein für Medien- und Kulturpädagogik)
  • Dr. phil. Gabriele Fricke-Baer, Diplom-Pädagogin, Kreative Leib- und Traumatherapeutin, Mitbegründerin und -entwicklerin der Zukunftswerkstatt therapie kreativ
  • Dr. habil. rer. nat. Gabriele Haug-Schnabel, Verhaltensbiologin und Ethnologin
  • Dr. Malte Mienert, Assoziierter Professor an der Swiss School of Managment, Autor und Fortbil-der für Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung
  • Christel van Dieken, Diplom-Pädagogin und Geschäftsführerin, Waterkant Academy Online GmbH
  • Waltraud Weegmann, Vorsitzende, Deutscher Kitaverband
  • Ilse Wehrmann, Sachverständige für Frühpädagogik, Wehrmann Education Consulting
  • Annette Weigert, Gesellschafterin, ILKE ® -Institut GbR
  • Dr. Udo Wortelboer, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

 

Was ändert sich, wenn die Kinderrechte im Grundgesetz stehen?

Jedes Kind hat Rechte. Das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Aber auch das Recht auf Freizeit und Bildung. So steht es in der UN-Kinderrechtskonvention. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in fast allen Staaten der Welt – und seit 1992 auch in Deutschland.

Aber diese Rechte werden in Deutschland nicht vollständig umgesetzt. Und das wird sich verbessern, wenn die Kinderrechte im Grundgesetz verankert sind.

Der Staat würde dadurch stärker in die Pflicht genommen werden, kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen, d.h. er müsste zum Beispiel die Kinderarmut stärker bekämpfen und die Angebote für Bildung und Freizeit dem echten Bedarf anpassen. Stehen Kinderrechte im Grundgesetz müssen sie in Verfahren und bei Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungen immer umgesetzt werden und Kinder müssten vor Gericht angehört werden. Und sie haben das Recht bei Maßnahmen und politischen Entscheidungen mitzubestimmen. Das kann bei der Planung neuer Wohnviertel und Straßen sein, oder dem Bau von Spielplätzen und Schulen.

Kinder brauchen besonderen Schutz – Schutz vor Gewalt, vor Benachteiligung und Diskriminierung. Denn sie können sie nicht wie Erwachsene einfordern. Und stehen die Kinderrechte im Grundgesetz und der Staat missachtet ihre Rechte, dann können Eltern und Kinder ihre Rechte stärker einfordern.

Wir wollen, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Bedürfnissen gesehen, gehört und ernst genommen werden. Deshalb macht sich die pme Familienservice gemeinsam mit Prof. Jörg Maywald und Unterstützer:innen aus Pädagogik, Verbänden und Psychologie dafür stark, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Und zwar richtig.
 

 

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Als Träger von über 75 Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen bieten wir Eltern und ihren Kindern eine hochwertige und flexible Pädagogik an. In unseren bunten Teams bringen sich Menschen aus unterschiedlichen Nationen ein, mit vielfältigen Talenten und Interessen.

Mehr zu unserem pädagogischem Konzept und aktuelle Stellenangebote findest du hier: www.familienservice.de/web/pme-lernwelten

 

 

 

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