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Pflegereform: Achtung, Nebenwirkungen!

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Asset-Herausgeber

10.03.2017
Gabriele Strasser
2110

Die Pflegereform bringt Begleiterscheinungen mit sich. Tipps vom Eldercare-Experten Jürgen Griesbeck für den Umgang damit.

Fröhliches älteres Paar

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das Anfang Januar in Kraft trat, hat sich vieles geändert. Im Kielwasser der Reform geschehen nun auch Dinge, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verunsichern. So werden sie von ambulanten Pflegediensten aufgefordert, eine Erlaubnis zur Weitergabe von Daten zu unterschreiben und müssen höhere Beiträge und Leistungskürzungen bei ihrer privaten Pflegezusatzversicherung in Kauf nehmen.

 

Weitergabe von Daten

Das steckt dahinter:

Was die Krankenkassen schon seit längerem durchführen, wird nun auch Praxis bei den ambulanten Pflegediensten: Sie verlangen von den Patienten eine Einverständniserklärung für die Weiterleitung ihrer Daten – zum Beispiel an Ärzte, Krankenkassen, Sozialhilfeträger, aber auch so genannte „an der Pflege beteiligte einrichtungsfremde Pflegekräfte“ oder Kooperationspartner. Das ist eindeutig ein Nebeneffekt des PSG II, denn durch die neuen Pflegegrade ändern sich auch die Verträge. Diese Gelegenheit nutzen viele Pflegedienste, um sich die Weitergabe von Daten genehmigen zu lassen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nehmen damit in Kauf, dass andere Stellen Informationen bekommen und müssen mit unerwünschter Werbung rechnen.

Das können Sie tun:

Ich empfehle, diese Erklärung bei einem ambulanten Pflegedienst nicht zu unterschreiben, denn dafür haben Pflegedienste keine rechtliche Grundlage. Der ambulante Pflegedienst ist auch ohne diese Erklärung zur Behandlung verpflichtet.


Höhere Beiträge und weniger Leistungen bei privaten Pflegezusatzversicherungen

Das steckt dahinter:

Viele Menschen in Deutschland haben eine private Pflegezusatzversicherung.  Ein Großteil von ihnen muss künftig deutlich höhere Beiträge bezahlen, gleichzeitig werden die Leistungen gekürzt. Der Hintergrund: Durch die Pflegereform werden mehr Menschen Geld bekommen – vor allem auch Demenzkranke und Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Das wirkt sich auch auf private Zusatzverträge aus, die gesetzliche Leistungen aufstocken sollen. Während einige Versicherte schon darüber informiert wurden, steht die Neuerung dem Großteil der Versicherten noch bevor.

In erster Linie werden die Pflegetagegeldversicherungen deutlich teurer – im Schnitt um bis zu 20 Prozent, in Ausnahmefällen sogar bis 60 Prozent. Altkunden sind stärker betroffen als Menschen, die erst vor kurzem einen Vertrag abgeschlossen haben. Außerdem kürzen die Versicherer bei den Leistungen. Wer bisher in Pflegestufe II 70% vom Höchst-Tagesgeldsatz vereinbart hatte, soll im neuen Pflegegrad 3 nur noch 65 % bekommen. Nicht betroffen sind Pflegerentenversicherungen. Für Versicherte, die bereits Leistungen beziehen, ändert sich ebenfalls nichts, sie haben eine Leistungsgarantie.


Das können Sie tun:

Ich empfehle, die Verträge auf keinen Fall vorschnell zu kündigen, denn dann sind die eingezahlten Beträge weg. Besser ist es, den Versicherer nach günstigeren alternativen Tarifen zu fragen – als Kunde haben Sie das Recht auf einen internen Wechsel. Das hat den Vorteil, dass die Altersrückstellungen erhalten bleiben.  Möglich ist es auch, das vereinbarte Tagegeld oder andere Bausteine zu senken, um auf dem alten Beitragsniveau zu bleiben. Sparen Sie aber nicht zu sehr, vor allem nicht bei den unteren Pflegegraden. Hier eine gute Absicherung im ambulanten und stationären Bereich zu haben, trägt erheblich zur Lebensqualität bei.

"Im Kielwasser der Pflegereform geschehen Dinge, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verunsichern"

Jürgen Griesbeck ist Produktverantwortlicher für Homecare-Eldercare beim pme Familienservice

 

 

 

 

 

 

 

 

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