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Kinderbetreuung - Betriebsnahe Lösungen

Betriebliche Lösungen für einen regelmäßigen Betreuungsbedarf

Mit einer eigenen Kinderbetreuungseinrichtung kann ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine bedarfsgerechte Betreuung bieten, die den speziellen Anforderungen des Betriebs, zum Beispiel hinsichtlich der Öffnungszeiten, gerecht wird. Vor allem für Kinder unter drei Jahren ist das öffentliche Angebot noch immer unzureichend, aber auch für jede andere Altersgruppe können Firmenplätze regionale Betreuungslücken schließen.

Die eigene Betriebskita ist aber nicht die einzige Lösung, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Richtung einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Die Größe des Unternehmens und auch der Umfang des Betreuungsbedarfs unter den Angestellten sind zentrale Kenngrößen bei der Planung einer eigenen betrieblichen Betreuungslösung.

Eine eigene „richtige“ Einrichtung lohnt sich erst,  wenn mehr als 10 Kinder dauerhaft betreut werden sollen. Bei weniger Kindern kann über einen betrieblich unterstützten Zusammenschluss von Tagespflegepersonen – auch Kindertagespflege oder Großtagespflege genannt – nachgedacht werden. Gleichzeitig sollten Sie im Kopf haben, dass Betreuungslösungen für die Kinder Ihrer Angestellten nicht unbedingt allein gestemmt werden müssen. Eine Kooperation mit anderen Unternehmen oder auch der Kommune kann ein Schritt in Richtung von Betreuungsangeboten für Ihre Beschäftigten sein.

Im Folgenden werden die genannten Betreuungslösungen kurz vorgestellt und die Schritte hin zu eigenen Betreuungsplätzen oder gar einer eigenen Betriebskita skizziert. Die Ausführungen sollen eine Idee geben, was alles zu beachten ist. Sie ersetzen nicht eine detaillierte Beratung und Unterstützung mit allen organisatorischen, pädagogischen, rechtlichen und finanziellen Hintergründen.

 

Was alles zu bedenken ist

Welche Art von Einrichtung für Ihre Firma in Frage kommt, hängt von zahlreichen Rahmenbedingungen ab. Folgende Fragen helfen auf dem Weg der Entscheidungsfindung:

 

  • Was genau brauchen Ihre Beschäftigten und Ihre Firma? Für welche Altersgruppen, für wie viele Kinder, für welchen zeitlichen Umfang und wie dauerhaft wird Betreuung benötigt? Welche speziellen Anforderungen an Arbeitszeiten und Umfang hat das Unternehmen (z.B. Schichtdienst, Nacht- und Wochenendarbeit)?

 

  • Wo sind die Betreuungslücken in Ihrer Region? Wie können Sie darauf reagieren, vor allem in Hinblick auf die Bedarfe Ihrer Angestellten und Ihres Unternehmens?

 

  • Gibt es andere Firmen oder Einrichtungen, mit denen Sie kooperieren können und wollen? Wollen Sie mit einem erfahrenen Träger zusammen arbeiten?

 

  • Wie viel kann und will Ihre Firma für die Betreuung ausgeben? Welche öffentlichen Fördermöglichkeiten gibt es (bundesweit, im Bundesland sowie in der Kommune)?

 

Dieses Kapitel gibt Ihnen Hilfestellung, diese Fragen zu beantworten und eine geeignete Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

 

Die eigene „Betriebskita“

Der Aufbau und Betrieb einer eigenen Einrichtung ist die aufwendigste und umfangreichste Form, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Sie bietet die Chance und den Spielraum, das Angebot sehr flexibel an den Bedürfnissen der eigenen Belegschaft und des Unternehmens auszurichten. So können räumlich nah zum Unternehmen gute Betreuungsplätze für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten werden. Es unterstreicht die Familienfreundlichkeit des Unternehmens, was wiederum hilfreich für die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte sein kann.

Gleichzeitig setzt die eigene Einrichtung einen hohen Planungs- und Investitionswillen voraus. Sinnvoll ist die eigene Betriebskita, wenn ein entsprechend großer und langfristiger Betreuungsbedarf im eigenen Unternehmen und eventuell bei kooperierenden Unternehmen und in der Kommune besteht.

Auf dem Weg zur eigenen Kindertageseinrichtung sind zahlreiche Aspekte zu bedenken und zu planen. Zum einen muss ein inhaltliches Konzept erstellt werden, was die gesamte Ausgestaltung der Einrichtung betrifft: Wie soll das Betreuungsangebot genau aussehen? Wie viele Kinder welcher Altersgruppen sollen betreut werden? Wie sollen Trägerschaft, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Räumlichkeiten und Ausstattung geregelt sein? Nach welchem pädagogischen Konzept soll in der Einrichtung gearbeitet werden? Eine Unterstützung bei der Erstellung eines solchen Konzeptes bietet die Checkliste zentrale Aspekte der Planung in der Infobox. Es bietet sich an, unterschiedliche Akteure – wie Eltern, Betriebsrat und eventuell auch die Kinder – in den Planungsprozess einzubeziehen.

Das inhaltliche Konzept ist Grundlage für die einzelnen planerischen Schritte. Hierzu zählen die Suche nach und Herrichtung der geeigneten Räumlichkeiten, das Erstellen eines Finanzierungskonzeptes, die Suche und Beantragung von Fördermöglichkeiten, Anträge und behördliche Genehmigungsverfahren sowie Personalplanung. Dazu gehört auch die Überlegung, wer die Trägerschaft übernehmen soll: Will das Unternehmen selbst als Träger agieren oder soll mit einem öffentlichen, privat-gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Träger zusammengearbeitet werden? Kommt eventuell eine betriebsnahe Elterninitiative in Betracht? Eine Kindertageseinrichtung benötigt eine Betriebserlaubnis, die rechtzeitig beim zuständigen Jugendamt beantragt werden muss. Die einzelnen Schritte vom Plan bis zur Eröffnung der Kindertageseinrichtung finden Sie in der Infobox im Dokument „Schritt für Schritt zur eigenen Betriebskita“.

Die Kosten für eine eigene Betriebskita sind sehr komplex und unterscheiden sich regional, nach Bundesländern, aber auch nach Personalausstattung und Flexibilität. Es entstehen einerseits die laufenden Kosten nach Eröffnung der Einrichtung und auf der anderen Seite die Investitionskosten bis hin zur Eröffnung.

Diese Kosten müssen nicht unbedingt allein gestemmt werden. So werden aktuell (Stand Februar 2016) unter anderem durch das Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Unternehmen bei der Schaffung von Krippenplätzen für unter 3-jährige unterstützt.  Ein Link zu Förderrichtlinien und die Förderfibel finden sich im Infokasten. Häufig fördern auch die Bundesländer betriebliche Einrichtungen, dies unterscheidet sich jedoch von Land zu Land sehr stark. Außerdem verändern sich Förderrichtlinien regelmäßig. Die lokalen Jugendämter sollten Ihnen behilflich sein, Informationen zu den Fördermodellen Ihres Bundeslandes zu bekommen.

Entscheiden Sie sich dafür, eine eigene Betreuungseinrichtung für die Kinder Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzubauen und zu betreiben, empfehlen wir, sich für einzelne Schritte oder den gesamten Prozess professionelle Unterstützung zu holen.

 

Die kleine Lösung - betriebliche Kindertagespflege

Viele Unternehmen möchten ihren Beschäftigten eine betriebseigene und verlässliche Kinderbetreuung anbieten, doch gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen lohnt sich dies aufgrund des zu geringen Bedarfs oft nicht. Dies heißt jedoch nicht, dass auf ein betriebseigenes Betreuungsangebot verzichtet werden muss. Besteht in Ihrem Unternehmen ein Bedarf zur Betreuung von weniger als zehn Kindern, können Sie über einen betrieblich unterstützten Zusammenschluss von Tagespflegepersonen – eine betriebliche Kindertagespflege – nachdenken.

Die Kindertagespflege oder auch Großpflege ist eine gute Alternative zum Kindergarten. Vergleichbar zu einer Betriebskita steht der Zusammenschluss von Tagespflegepersonen den Beschäftigten exklusiv zur Verfügung und ist eng an das Unternehmen angebunden. In punkto Qualität kommt sie mit qualifiziertem Personal und gezielten Bildungsangeboten einer Einrichtung sehr nahe.

Ein wesentlicher Unterschied zur betriebseigenen Einrichtung besteht vor allem beim Aufbau des Betreuungsangebotes. Die betriebliche Kindertagespflege ist weniger aufwändig und kann schneller umgesetzt werden, denn es wird keine Betriebserlaubnis benötigt. Außerdem sind die Investitionskosten sehr viel geringer.

Was bedeutet betriebliche Kindertagespflege oder ein betrieblich unterstützter Zusammenschluss von Tagespflegepersonen (Großpflege) genau?

Kindertagespflege wird meist als eine sehr familiäre Betreuungsform beschrieben. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater (auch Tagespflegeperson genannt) betreut in der eigenen Wohnung, in geeigneten Räumen des Unternehmens oder in extra angemieteten Räumen bis zu fünf Kinder, bei Zusammenschlüssen bis max. 10 Kinder. Tagespflegepersonen müssen eine spezielle Qualifizierung absolviert haben und benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt.

Die Tagespflegepersonen können selbständig tätig sein oder beim Unternehmen angestellt sein. Als Unternehmen können Sie die Qualität der Betreuung beeinflussen, indem Sie besonders geeignete Tagespflegepersonen gezielt auswählen und eine regelmäßige Qualifizierung und Weiterentwicklung unterstützen. Eine betrieblich unterstützte Kindertagespflege ist eine gute Chance für motivierte Tagesmütter und -väter, die sich weiter entwickeln möchten und die Bindung an ein Unternehmen schätzen.

Die betriebliche Kindertagespflege ist in mehrerer Hinsicht sehr flexibel: Nicht immer müssen alle Plätze fest vergeben sein. Es gibt die Möglichkeit, Back-up-Plätze für Betreuungsnotfälle freizuhalten (Diese Regelung gilt an vielen Orten, leider aber nicht in allen Bundesländern und Kommunen. Bevor dies eingeplant wird, muss mit der Kommune vor Ort abgeklärt werden, ob das Freihalten von Plätzen möglich ist). Weiterhin können die Betreuungszeiten unkompliziert an einen sich veränderten Bedarf des Unternehmens oder der Eltern angepasst werden. Letztendlich kann eine betriebliche Kindertagespflege, wenn sie nicht durch die Kinder der Beschäftigten ausgelastet ist, auch für Familien aus anderen Unternehmen oder der Kommune geöffnet werden. Auch dies muss in direkter Absprache mit der Kommune geregelt werden.

Auch wenn es insgesamt unkomplizierter ist, wird auch für die Umsetzung einer betrieblichen Kindertagespflege empfohlen, einen erfahrenen externen Partner zur Unterstützung heranzuholen. Der Partner kann bei einzelnen oder mehreren Aspekten helfen: Verhandlungen mit dem Jugendamt, Qualifizierung und Weiterbildung der Tagesmütter und -väter, Konzeption und Organisation sowie Fragen von Finanzierung und Förderung.

 

Belegplätze und Kooperationen mit anderen Unternehmen

Auch Unternehmen, die die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern verlässlich bei der regelmäßigen Kinderbetreuung unterstützen möchten, jedoch allein keine Betreuungslösung stemmen können oder wollen, können aktiv werden.

Einerseits gibt es die Möglichkeit der Belegplätze. Dies bedeutet, dass Ihr Unternehmen einige Plätze in einer bereits bestehenden Kindertageseinrichtung für die eigenen Beschäftigten reserviert. Dafür wird mit einem lokalen Träger einer Kindertageseinrichtung ein Vertrag geschlossen. Das Unternehmen beteiligt sich an der Finanzierung der reservierten Plätze. Auch wenn das Unternehmen weniger Gestaltungsspielraum als bei einer eigenen Einrichtung hat, birgt das Modell neben der finanziellen Ersparnis auch einige weitere Vorteile. Es kann auf die Erfahrungen und die Kenntnisse des Trägers der Einrichtung aufgebaut werden. Das langwierige Erstellen eigener Konzepte und aufwendige Planungen fallen weg. Gleichzeitig trägt das Risiko der Auslastung nicht das Unternehmen, sondern der Betreiber der Kindertagesstätte.

Andererseits kann über die Kooperation mit anderen Unternehmen aus der Region nachgedacht werden. Wenn sich mehrere Unternehmen zusammenschließen, ist es für jeden Unternehmer mit einem geringeren Investitionsaufwand möglich, eine eigene Betreuungseinrichtung für die eigenen Angestellten aufzubauen und zu betreiben. Entsprechend der ermittelten Bedarfe in den einzelnen Unternehmen wird sich auf Kontingente an Plätzen geeinigt. Diese sind nicht starr, sondern können immer wieder angepasst werden. Das bringt den Vorteil, dass schwankende Bedarfe im eigenen Unternehmen durch die beteiligten Partnerunternehmen und deren Betreuungsbedarfe aufgefangen werden können. Die Kooperation mit anderen bietet auch kleinen Unternehmen die Chance, die Gestaltungsspielräume eines eigenen Betriebskindergartens zu haben. Gleichzeitig sind jedoch auch Absprachen und Einigungen zwischen den beteiligten Unternehmen nicht zu vernachlässigen.