Lehrer gibt Schüler lachend High Five
Finanzen & Recht

Ganztagsförderungsgesetz: was Eltern wissen sollten

Das neue Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) schafft einen bundesweiten Rechtsanspruch auf qualitative Ganztagsbetreuung, um Familien mit Kindern im Grundschulalter besser zu entlasten. Ab dem Schuljahr 2026/27 erhalten Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung, der schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet wird.  

Damit soll die bisherige Betreuungslücke zwischen Kita und Schule geschlossen und eine verlässliche Betreuung über den Vormittag hinaus ermöglicht werden.

Fachexpertin: Melanie Besold, Rechtsanwältin bei pme Familienservice. 

Was bedeutet das Ganztagsförderungsgesetz für Familien? 

Mit dem neuen Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) gibt es erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschulzeit. Familien sollen auf diesem Weg eine verlässliche Betreuung über den Schulvormittag hinaus erhalten – ohne auf private Nachmittagsangebote angewiesen zu sein. 

Damit soll die bisherige Lücke zwischen der Kindertagesbetreuung und der Grundschule geschlossen werden: Wo nach der Kita-Zeit häufig Betreuungsengpässe entstanden, steht künftig eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung zur Verfügung. 

Wann tritt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft? 

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) tritt schrittweise ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft, beginnend mit der ersten Klasse. Die Einführung erfolgt stufenweise, sodass bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. 

Rechtsrahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) 

Der Ganztagsanspruch ist im Sozialgesetzbuch VIII § 24 Abs. 4 verankert und stellt einen wichtigen Baustein der familienpolitischen Förderung und des Ausbaus hochwertiger Kindertagesbetreuung dar – mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verstärkt zu fördern.  

  • Start: Schuljahr 2026/2027 für Kinder der 1. Klasse 
  • Ausbau der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise bis 2029/2030: Jährlich kommt eine Klassenstufe dazu.
  • Betreuungszeit: Bis zu 8 Stunden täglich (inkl. Unterrichtszeit) und an fünf Werktagen pro Woche 
  • Ferien: Betreuung ist grundsätzlich möglich.
  • Schließzeiten: maximal vier Wochen pro Jahr


 

Wer hat Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung? 

Grundsätzlich hat jedes Grundschulkind einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung (siehe Kapitel „Rechtsrahmen des Ganztagsförderungsgesetzes“). In der Praxis ist jedoch von Kapazitätsengpässen auszugehen.  

  • Eltern sollten sich frühzeitig über Anmeldung und Kapazitäten bei ihrer Schule oder Kommune informieren. 
  • In vielen Regionen gibt es Wartelisten, die sich häufig an der Dringlichkeit (Berufstätigkeit, keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten etc.) orientieren. Wer rechtzeitig nachfragt, sichert sich die besten Chancen auf einen Platz.
  • Notbetreuung oder Übergangslösungen können verfügbar sein, falls aktuell keine Kapazitäten bestehen.
Berücksichtigung von Härtefällen bei Engpässen!

Bei Kapazitätsengpässen werden bei der Platzvergabe in der Regel sogenannte Härtefälle berücksichtigt, etwa wenn keine alternative Betreuung bei Alleinerziehenden oder beidseitig berufstätigen Eltern vorhanden ist. Die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Trägers. 

Welche Angebote umfasst das neue Ganztagsförderungsgesetz? 

Laut des neuen Ganztagsförderungsgesetzes können neben der Kernbetreuung von Kindern im Grundschulalter auch zusätzliche Angebote wie

  • Hausaufgabenbetreuung, 
  • Förderunterricht,
  • oder Freizeitgestaltung in Anspruch genommen werden. 

Die Gestaltung dieser Zusatzangebote liegt in der Verantwortung der jeweiligen Träger, die je nach Bundesland und Kommune unterschiedliche Modelle umsetzen können.  

In einigen Regionen arbeiten Schulen eng mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereinen oder Musikschulen zusammen, um ein vielfältiges Angebot bereitzustellen. Dabei haben die Träger einen gewissen Gestaltungsspielraum, um auf lokale Bedürfnisse und Ressourcen einzugehen.

Ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei? 

Obwohl der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung besteht, ist die Betreuung nicht immer komplett kostenfrei. Die Höhe der Elternbeiträge hängt von Schulform, Bundesland und Trägerschaft ab. Beispiele: 

  • Gebundene Ganztagsschulen: Betreuung ist meist kostenfrei, abgesehen von außerschulischen Angeboten wie Ferienbetreuung. 
  • Offene Ganztagsschulen (OGS): Unterricht am Vormittag ist verpflichtend; zusätzliche Angebote wie Hausaufgabenbetreuung oder Freizeitprojekte können kostenpflichtig sein. 
  • Träger der Kinder- und Jugendhilfe: Bei Horten oder ähnlichen Einrichtungen können Elternbeiträge für Betreuung oder Zusatzangebote erhoben werden. 

Zu der Ganztagsbetreuung gehört in der Regel auch die Bereitstellung eines gesunden Mittagessens nach allgemeinem Standard. Dieses wird häufig über eine Verpflegungspauschale abgerechnet, die je nach Region und Anbieter unterschiedlich hoch sein kann. 

Bleiben Sie informiert zu gesetzlichen Änderungen für Familien. Lesen Sie jetzt “Elterngeldreform 2027: Was sich ändern könnte“! 

Tipps für Eltern zur neuen Regelung der Ganztagsförderung

Die Ganztagsbetreuung unterscheidet sich stark – je nach Bundesland, Kommune und Schule. Eltern sollten daher prüfen: 

  • Verfügbare Plätze: Wie viele Kinder können aufgenommen werden? Gibt es Wartelisten? 
  • Anmeldefristen und Verfahren: Bis wann muss angemeldet werden? Gibt es digitale Anmeldemöglichkeiten?
  • Übergangslösungen: Werden Not- oder Übergangsbetreuungen angeboten, falls aktuell kein Platz frei ist?
  • Kosten und Zusatzangebote: Welche Angebote (Mittagessen, Ferienbetreuung, AGs) sind verfügbar, und wie werden sie finanziert? 
Tipp!

Frühzeitig bei Schule oder Kommune nachfragen, Anmeldungen rechtzeitig einreichen und sich über Alternativen informieren. So haben Sie die besten Chancen auf einen passenden Platz für Ihr Kind.

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FAQ: Häufige Fragen zum Ganztagsförderungsgesetz 

1. Was ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)? 

Ein Gesetz, das bundesweit Grundschulkindern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung sichert, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. 

2. Ab wann gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung? 

Der Anspruch wird ab dem Schuljahr 2026/27 für Erstklässler eingeführt und schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen 1 bis 4 erweitert. 

3. Wer hat Anspruch auf Ganztagsbetreuung? 

Grundsätzlich alle Kinder im Grundschulalter, wobei regionale Kapazitätsengpässe möglich sind. Eltern sollten sich daher frühzeitig anmelden. 

4. Welche Angebote sind in der Ganztagsbetreuung enthalten? 

Neben der Betreuung gehören Hausaufgabenhilfe, Förderunterricht und Freizeitaktivitäten zum Angebot. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Kommune und Trägern ab. 

5. Ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei? 

Die Betreuung ist nicht immer vollständig kostenlos. Die Kosten variieren je nach Schulform, Bundesland und Einrichtung. Oft sind Zusatzangebote und das Mittagessen kostenpflichtig. 

6. Wie können Eltern ihr Kind anmelden? 

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der Schule oder Kommune über Voraussetzungen, Fristen und Wartelisten informieren und die Anmeldung entsprechend einreichen. 

null Erfolgreich als Frau im Job: Wichtig ist das Mindset

Zwei Frauen rennen die Treppe hintereinander hoch
Führung & HR

Erfolgreich als Frau im Job: Wichtig ist das Mindset

Gleichberechtigung im Job? Davon ist Deutschland noch Jahrzehnte entfernt. Doch Frauen können selber einiges dafür tun, um im Job erfolgreicher zu sein, sagt Personalentwicklerin und Coach Betty Wollgarten: zum Beispiel ihre Aufstiegskompetenz verbessern und ihr Verhältnis zur Macht klären.

Expertin: Betty Wollgarten, Coachin und Personalentwicklerin | Redaktion: Christin Müller

 

Kurzüberblick

Frauen haben es im Job immer noch schwer – sowohl beim Gehalt als auch beim Aufstieg in Führungspositionen. Doch jede kann mit dem richtigen Mindset aktiv an ihrer Karriere arbeiten. Personalentwicklerin Betty Wollgarten erklärt, welche fünf Stellschrauben dabei entscheidend sind: Aufstiegskompetenz, Machtverständnis, Mut, bewusste Rollenwahl und starke Netzwerke.

 

Tiefe Gräben erschweren den Erfolg für Frauen im Job

Machen wir in dem gleichen Tempo weiter wie bisher, dauert es noch 30 Jahre, bis in den 100 größten deutschen börsennotierten Unternehmen genauso viele Vorständinnen sitzen wie Vorstände. Und das, obwohl es an weiblichem Nachwuchs nicht fehlt. Zu diesem ernüchternden Ergebnis kommt die Boston Consulting Group in einer Studie. 

Auch bei der Bezahlung ist der Graben zwischen den Geschlechtern gleichbleibend tief. Im bundesweiten Durchschnitt verdient eine Frau pro 1000 Euro Einkommen 180 Euro weniger als ein Mann in der gleichen Position. Dieser „Gender Pay Gap“ und die Ungleichverteilung der Care-Arbeit, die viele Frauen zur Teilzeitarbeit zwingt, wirkt sich zudem negativ auf die Rente aus.

Die Rahmenbedingungen für den Aufstieg von Frauen sind also ungleich schlechter als für ihre männlichen Kollegen. Wichtige Ansatzpunkte für verbesserte Karrieremöglichkeiten sind einerseits gesetzliche Regelungen hinsichtlich Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegeaufgaben sowie Zeitpolitik. Anderseits müssen Unternehmen ihre Arbeitskultur mit ihren Konventionen und Stereotypen überdenken und transparentere Auswahlverfahren etablieren.

Eine weitere relevante Stellschraube ist aber auch, wie sich jede einzelne Frau im Arbeits- und im Privatleben verhält – immer wieder, jeden Tag, in jeder Situation neu.

Selbsttest: Wie groß ist Ihr Entwicklungspotenzial heute schon?

Sind Sie bereit für den nächsten Karriereschritt? Unser Selbsttest für Frauen mit Führungspotenzial zeigt Ihnen Ihre Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten.​​​​​​​

 

Erfolgreich als Frau im Job: Mit diesen fünf Tipps kommen Sie voran 

1. Entwickeln Sie Ihre Aufstiegskompetenz 

Frauen schrecken vor Karriere und Aufstieg nicht zurück, weil sie die Verantwortung nicht tragen möchten oder weil sie nicht führen könnten oder wollten. Ihnen fehlt es nicht an Führungskompetenz. Vielmehr scheitern sie bereits einen Schritt vorher: Ihnen fehlt die Aufstiegskompetenz – also sich zeigen, von sich sprechen und Gelegenheiten nutzen, die eigenen Kompetenzen sichtbar zu machen.

Hier spielen Sprache und Sprechen eine große Rolle: Von sich selbst klar und ohne Schnörkel zu sprechen ist auch eine Form von Souveränität. Das ist einfacher gesagt, als getan: In der Tiefe bedarf die Auseinandersetzung mit dem eigenen Sprechen Ausdauer und Mut. Wer bin ich? Was ist mir [wirklich] wichtig? Wie drücke ich das aus, was mir [jetzt] [wirklich] wichtig ist? Wie setze ich unmissverständlich Grenzen, ohne den anderen in seiner Person zu verletzen?

2. Klären Sie Ihr Verhältnis zur Macht 

In der Frage des Sprechens zeigt sich auch die Frage der Macht. Der Begriff der Macht löst bei Frauen noch immer ein diffuses Unwohlsein aus. Viele Frauen schrecken vor der Möglichkeit zurück, sich Macht zu nehmen oder sie als selbstverständlichen Teil ihrer Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten zu betrachten.

"Macht ist etwas, das man lieber nicht anfassen möchte. Macht klingt schmutzig. Allein an dem Begriff kleben finstere Assoziationen – gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte. Doch nicht die Macht ist das Problem, sondern der Missbrauch von Macht."
​​​​​​​Betty Wollgarten, Personalentwicklerin und Coachin beim pme Familienservice

Frauen, die aufsteigen wollen, müssen ihr Verhältnis zur Macht klären. Macht kann als Potenzial verstanden werden, als das Vermögen, etwas tun zu können. In der Physik spricht man von potenzieller Energie, die z. B. für den Antrieb eines Mühlrads genutzt wird – oder aber ein ganzes Tal zerstört. In dieser Analogie zeigt sich die Nähe von Gestalten, Erschaffen und Zerstören, Missbrauchen. Die gestalterische Kraft von Macht und die damit einhergehende Verantwortung in den Vordergrund zu stellen, holt die Macht aus ihrem dunklen Hinterzimmer heraus und stellt sie in das Licht des alltäglichen Handelns. Das ist ein Ort, an dem auch Frauen sich sehen und wirken möchten.



​​​​​​​Sie müssen es nicht allen recht machen. Sie müssen aber wissen, welche Erwartungen Sie an sich selbst stellen.
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3. Wagen Sie sich aus Ihrer Komfortzone heraus 

Um Macht über andere oder anderes zu haben, um gestalten zu können, muss ich zuerst Macht über mich selbst erlangen. Das gelingt durch Selbststeuerung. Das bedeutet, mir von mir selbst nicht alles gefallen zu lassen. Zum Beispiel nicht alles zu glauben, was ich denke, und die eigenen Glaubenssätze zu hinterfragen (z. B. „Ich kann das nicht", „Ich schaffe das nicht“, „Ich habe noch zu wenig Erfahrung"). Da hilft es, ab und an ins kalte Wasser zu springen, etwas auszuprobieren und anders als gewohnt zu machen. Wagen Sie sich aus Ihrer Komfortzone, und fordern Sie sich selbst heraus.

Sperren Sie geliebte Selbstzweifel gelegentlich in einen Tresor weg, da gehen sie nicht verloren und stehen nicht im Weg herum. Den unablässigen Gedanken, die anderen müssten Sie doch als Hochstaplerin endlich entlarven, können Sie zur Abkühlung nach draußen stellen und im Regen stehen lassen. Wagen Sie es hier und da, Erfolge tatsächlich Ihrer Kompetenz und Leistung zuzuschreiben anstatt dem Zufall oder dem Glück.

4. Wählen Sie Ihre Rolle selbst 

Was ist damit gemeint, die eigene Rolle zu wählen? Rollenerwartungen werden implizit und explizit permanent von anderen an jede und jeden gestellt. Sie können aber auch selbst Ihre Rolle wählen.

Machen Sie sich klar: Sie müssen nicht jeder Rollenerwartung entsprechen. Sie müssen es auch nicht allen recht machen. Reflektieren Sie auch, welche Erwartungen Sie an sich selbst haben, die möglicherweise nicht hilfreich sind. Eine Rolle muss einerseits zu mir als Person passen, andererseits der von mir zu erfüllenden Funktion dienen. In der Rolle kommen Person und Funktion zusammen, und erst im Zusammenspiel dieser drei Faktoren kann Leistung entstehen.

Als fleißiges Lieschen sichere ich mir die Sympathien aller Teammitglieder. Der nächsten Beförderung könnte diese Rolle allerdings im Wege stehen. Wenn ich als vollumsorgende Mutterfigur mein Team führe, fühle ich mich im Vollbad der Harmonie wohl. Gegenüber dem konkurrierenden Abteilungsleiter werde ich so jedoch nicht punkten.

5. Knüpfen Sie Netzwerke 

Um das alles zu bewältigen, benötigen Sie Verbündete und Unterstützerinnen in einem beruflichen Netzwerk. Netzwerke, die mittels Female Leadership und Innovation helfen den sogenannten Thomas-Kreislauf zu durchbrechen, also jenes Phänomen, das beschreibt, wie in Führungsetagen immer wieder nach Ähnlichkeit rekrutiert wird (Leitungsebenen bleiben hinsichtlich Geschlecht, Alter, Herkunft und Ausbildung meist sehr homogen). Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, bedarf es Mut zum Ausprobieren, Information, Kontakte und stetiges Lernen. Hierbei helfen nicht nur informelle Netzwerke, sondern auch professionelle wie die Fondsfrauen im Finanzsektor oder das Team Nushu in der Wirtschaft. Auf diese Weise unterstützt kann es sogar Spaß machen, aus seiner Komfortzone herauszukommen und ins kalte Wasser zu springen. 


 

FAQ: Erfolgreich als Frau im Job - Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was sind die größten Hindernisse für Frauen beim Aufstieg im Job?

Viele Unternehmen sind in Führungspositionen immer noch männlich dominiert. Hinzu kommen Gender-Pay-Gap, Care-Verantwortung und festgefahrene Rollenbilder.

Wie verbessere ich als Frau meine Aufstiegskompetenz?

Zeigen Sie Ihre Leistung aktiv, sprechen Sie selbstbewusst über Ihre Erfolge und nutzen Sie Gelegenheiten, sichtbar zu werden.

Warum ist Netzwerken als Frau so wichtig?

Netzwerke bieten Wissen, Unterstützung und Kontakte. Sie helfen, den sogenannten Thomas-Kreislauf zu durchbrechen und weibliche Karrieren zu fördern.

Welche Rolle spielt das Mindset für den beruflichen Erfolg?

Ein proaktives, positives Mindset hilft, Selbstzweifel zu überwinden, Verantwortung zu übernehmen – und neue Chancen zu nutzen.

Wie gehe ich klug mit Rollenerwartungen und Macht um?

Definieren Sie Ihre Rolle selbst und betrachten Sie Macht als Gestaltungs- und Handlungsspielraum, nicht als etwas Negatives.

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