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Flexibel Arbeiten - Arbeitsmodelle

Flexible Arbeitsmodelle - Eine Einführung

Die optimale Gestaltung und Nutzung von Arbeitszeit und Arbeitsort können entscheidende Instrumente sein, um die Interessen eines Unternehmens mit denen seiner Beschäftigten und seiner Kunden auszubalancieren. Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitangebote und mobiles Arbeiten helfen, Beruf und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren. Sie können zum Beispiel einen Zeitraum überbrücken helfen, in dem Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreut werden müssen. Auch Unternehmen profitieren von flexiblen Arbeitsmodellen. Sie ermöglichen eine bewegliche Anpassung von Arbeitsleistung an ein unterschiedlich starkes Arbeitsaufkommen. Gibt es weniger Arbeit, können Beschäftigte Stunden abbauen, die sie zu Zeiten einer hohen Auftragslage ansammeln. Zufriedene, weniger belastete Mitarbeiter haben oft geringere Fehlzeiten und eine höhere Arbeitsmotivation. Arbeitsmodelle, die sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten Zeitsouveränität, Flexibilität und die Möglichkeiten der Arbeitszeitverkürzung bieten, sind besonders interessant.

 

Arbeitszeitkultur

Neue, flexible Arbeitsmodelle müssen einhergehen mit einigen Veränderungen in der Arbeitskultur. Flexibles Arbeiten braucht einen anderen Rahmen als räumlich und zeitlich starre Arbeitsmodelle:

  • Förderung der Ergebnisorientierung anstelle einer Präsenzkultur,
  • Übertragung von Eigenverantwortung hinsichtlich der Arbeitszeiten auf die Beschäftigten – Überstunden werden nicht automatisch honoriert, sondern kritisch hinterfragt,
  • Verbindliche Regeln zu Erreichbarkeit und Besprechungszeiträumen: Gerade bei flexiblen Arbeitszeiten müssen die „Nicht-Arbeitszeiten“ klar definiert sein,
  • Führungskräfte als Vorbilder, die idealerweise auch in flexiblen Arrangements arbeiten.

 

Vielfältige Modelle

Es gibt eine Vielzahl von flexiblen Arbeitsmodellen, sowohl auf Voll- als auch auf Teilzeitbasis, geeignet für eine Vielzahl von Tätigkeiten, auch für Fach- und Führungskräfte. Der Vielfalt der Variationen sind keine Grenzen gesetzt. Beispiele sind flexible Jahres- und Lebensarbeitszeitregelungen, tägliche, wöchentliche oder jährliche Arbeitszeitverkürzung, Formen des Job-Sharings oder der Funktionszeit, Telearbeit, flexible Teilzeitschichten, die Vier-Tage-Woche, Langzeiturlaube, Sabbaticals oder der gleitende Altersruhestand. Es gibt kein „Standardmodell“, das für eine Realisierung der Work-Life-Balance besonders geeignet wäre. Es müssen immer betriebsspezifische und individuelle Lösungen gefunden werden. Eine Win-Win-Situation für Unternehmen und Beschäftigte tritt meist dann ein, wenn beide Seiten an der Erarbeitung des spezifischen flexiblen Arbeitsmodells beteiligt sind. Einmal gefundene Modelle dürfen aber nicht in Stein gemeißelt sein. Sie sollten immer wieder hinterfragt, überprüft und gegebenenfalls neuen Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

Vorteile für Unternehmen

Von einer Flexibilisierung der Arbeit können alle Seiten profitieren: Unternehmen, Beschäftigte und auch Kunden:

  • Unternehmen können flexibel auf saisonale und konjunkturelle Auftragsschwankungen reagieren. Beschäftigte sammeln in arbeitsintensiven Phasen Zeiten an, die sie in auftragsschwachen Zeiten z.B. als Freizeitausgleich oder für Weiterbildungen nutzen können. Fachwissen bleibt den Unternehmen erhalten, Arbeitsplätze werden gesichert. Kostenintensives saisonales Einstellen und Entlassen fällt weg.
  • Durch flexibles Arbeiten können Produktions- und Öffnungszeiten ausgedehnt werden.
  • Beschäftigte, die flexibel über ihre Arbeitszeit mitbestimmen können, arbeiten nachweislich motivierter und produktiver.
  • Höhere Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verringert Krankenstand und Fehlzeiten.
  • Unternehmen mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeitlösungen werden als Arbeitgeber für Fachkräfte immer attraktiver. Freiheiten in der Arbeitszeitplanung gehören neben dem Gehalt zu den wichtigsten Aspekten bei der Arbeitgeberwahl.

 

Rechtlicher Rahmen

Flexible Arbeitsmodelle bewegen sich innerhalb rechtlicher Rahmenbedingungen, auch wenn die Gestaltungsspielräume groß sind. Selbstverständlich müssen auch bei der Flexibilisierung der Arbeit Arbeitsschutzrechte für Beschäftigte eingehalten werden. Die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehaltenen Regeln zu Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und gesonderten Bedingungen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht gelten gleichwertig. Die zentralen Punkte sind:

  • Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden, wöchentlich 48 Stunden.
  • Die Ausdehnung auf 10 Stunden pro Tag sowie 60 Stunden pro Woche ist möglich, wenn dies innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen wird und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht übersteigt (tarifliche Vereinbarungen erlauben, diesen Zeitraum auf ein Jahr zu verlängern).
  • Arbeitszeiten über 8 Stunden täglich müssen aufgezeichnet werden.
  • Es besteht ein grundsätzliches Arbeitsverbot für Sonn- und Feiertage (mit Sonderregelungen fu?r spezielle Branchen, die fu?r die Versorgung wichtig sind - z.B. Gastronomie, Gesundheitssektor, Landwirtschaft - und fu?r Berufsgruppen, die die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sicherstellen - Rettungsdienste, Feuerwehr etc.), für Ausnahmen besteht eine behördliche Genehmigungspflicht.
  • Bei mehr als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit müssen Pausen gewährt und eingehalten werden.
  • Nach Dienstende ist eine durchgehende Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten.

Gesonderte Arbeitszeitregeln gelten für Jugendliche und schwangere und stillende Frauen. Diese sind festgehalten im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Mutterschutzgesetz (MuSchG). In Unternehmen mit Betriebsrat unterliegen Arbeitszeitregelungen laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) der Mitbestimmung.

Das Arbeitszeitgesetz wird zusätzlich flankiert vom „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (Flexi-II-Gesetz), das der Absicherung von Wertguthaben auf Langzeitkonten dient.

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) regelt das generelle Recht von Arbeitnehmern auf Teilzeitarbeit. Mit dem Gesetz soll Teilzeitarbeit in allen Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tätigkeiten und in leitenden Positionen, für Frauen und Männer ermöglicht werden. Spezielle Regelungen zu Teilzeitarbeit enthalten das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), das Sozialgesetzbuch 9. Buch und das Altersteilzeitgesetz.

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Kinder laufen durch einen Hausflur

Daran erkennen Sie eine gute Nachmittagsbetreuung!

Ihr Kind kommt demnächst in die Schule? Herzlichen Glückwunsch, ein wichtiger neuer Lebensabschnitt wartet auf Sie alle. Aber haben Sie sich bereits Gedanken um die Nachmittagsbetreuung nach der Schule gemacht?


Hat die Schule eine eigenen Nachmittagsbetreuung oder einen Hort, ist zum Glück schnell geklärt, wo das Kind sich nach dem Unterricht aufhält – zumindest wenn es einen der begehrten Plätze ergattert hat. Aber woran erkennen Sie, ob Ihr Kind in dieser Nachmittagsbetreuung gut aufgehoben ist? Denn auch da gibt es, genau wie bei der Wahl der richtigen Kita oder Schule, große Unterschiede.
 

6 Dinge, die gute Nachmittagsbetreuungen richtig machen

Laut §22 des KJHG sollen Kindertageseinrichtungen die Entwicklung der Kinder fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen. Es gibt Hilfestellungen, um herauszufinden, ob das Kind gut in der Nachmittagsbetreuung aufgehoben ist. Die nachfolgenden sechs Kriterien helfen Ihnen genau das herauszufinden.
 

1.    Keine Überraschungen: Das pädagogische Konzept

Sie haben einen begehrten Hortplatz ergattert und sind nun im Nachhinein unzufrieden über den pädagogischen Umgang mit Ihrem Kind? Umgehen Sie negative Überraschungen: Informieren Sie sich unbedingt vorher umfassend über das Konzept des Betreuungsträgers. Das pädagogische Konzept sollte öffentlich einsehbar sein. Oft ist es auf der Website des Trägers zu finden oder wird auf Nachfrage bereitgestellt. Am Konzept lassen sich die Grundzüge der pädagogischen Arbeit erkennen.
 

2.    Es wird ein Probetag im Hort angeboten

Ob Ihr Kind in der Einrichtung gut aufgehoben ist, erfahren Sie am besten direkt vor Ort. Vereinbaren Sie einen Probetag für Ihr Kind. So haben beiden Seiten genügend Zeit und Aufmerksamkeit sich kennenzulernen. In diesem Rahmen können Sie auch über die zeitlichen und organisatorischen Abläufe sprechen und so herausfinden, ob die Betreuung zum eigenen Alltag passt.
 

3.    Kindgerechte Bastel- und Kreativangebote

Bei einem Besuch der Einrichtung lässt sich schnell erkennen, ob Kreativität und Phantasie gefördert werden und dabei auf altersgerechtes Basteln wertgelegt wird. Kindgerechte Bastel- und Kreativangebote fördern die kognitive Entwicklung, Handfertigkeit und Phantasie Ihres Kindes. Ein perfektes Aussehen der Endprodukte sollte dabei aber nebensächlich sein.
 

4.    Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit

Gerade im Schulalter ist es wichtig, einen körperlichen Ausgleich, sprich: Sport zu finden. So sollte jede Nachmittagsbetreuung Bewegung fördern. Gibt es ein Außengelände? Werden Bewegungsprojekte, Sport- und Spielprojekte angeboten? Eventuell wird auch die Sporthalle der Schule mitgenutzt?
 

5.    Hausaufgabenbetreuung ist ein Muss

Die Hausaufgabenbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil des Horts. Hierbei ist es wichtig, dass die Zeit für die Hausaufgaben dem Alter der Schüler angepasst sein. Als Eltern sollten Sie sich allerdings darüber bewusst sein, dass es sich dabei nicht um eine Nachhilfe handelt, sondern lediglich um eine Betreuung bei der Ausführung der Hausaufgaben. Hilfreich können hierbei Eintragungen in sogenannten „Übergabeheften“ sein, in denen abgehakt wird, ob ein Kind Hausaufgaben aufbekommen und diese in der Nachmittagsbetreuung erledigt hat. Das bedarf allerdings auch einer guten Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Betreuung.
 

6.    Kommunikation zwischen Betreuern, Lehrern und Eltern

Eine ausgewogene Kommunikation bedarf der Mitarbeit aller Parteien. Stellen Sie Fragen. Denn, wer nie von sich aus nachfragt, wird selten eine ausreichende Information bekommen. Es macht Sinn Eltern-Newsletter bzw. –Briefe zu lesen und bei Bedarf offen auf die Erzieherinnen und Erzieher zuzugehen. Oft sind sogenannte Tür-und Angelgespräche ausreichend, um nötige Informationen über den Alltag des Kindes zu bekommen. Bei Bedarf sollte es aber die Möglichkeit zu einem Elterngespräch geben, falls diese nicht schon fest eingeplant sind. Das rechtzeitige Ansprechen von Problemen löst sie oft, bevor sie zu unüberwindlichen Hindernissen werden.

 

Über die Autorin:

Patricia Grubbe

Patricia Grubbe ist Pädagogin und Bewerbermanagerin bei der Global Education GmbH in Frankfurt. Ihr Team und sie sind zuständig für die Nachmittagsbetreuung von 600 Schulkindern.