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Pflege & Beruf - Beratungs- und Vermittlungsservice
Beratungs- und Vermittlungsservice
Es gibt verschiedene private Dienstleister, die Beratung rund um Pflege, Finanzierung und Unterstützungsmöglichkeiten bieten und zum Beispiel Heim- und Rehaplätze, Pflegepersonal oder Essen auf Rädern vermitteln. Als Arbeitgeber können Sie einen solchen Service einkaufen und Ihren Beschäftigten kostenlos zur Verfügung stellen. So können Beschäftigte mit privater Pflegeverantwortung von Sorgen rund um die Pflegesituation entlastet werden, sodass sie den „Rücken frei“ haben, im Beruf wieder leistungsfähiger sind und seltener pflegebedingt ausfallen.
Überblick
Für pflegende Angehörige oder hilfebedürftige Menschen ist es unumgänglich, sich über finanzielle, medizinisch-pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfen zu informieren. Häufig ist es schwierig und zeitraubend, sich in der Fülle der Angebote und angesichts der umfangreichen Regelungen von Krankenkasse oder Pflegeversicherung zurecht zu finden. Eine professionelle Begleitung durch den „Pflegedschungel“ hilft Laien, die gesetzlichen Regelungen zu verstehen, im breiten Angebot von Unterstützungsmaßnahmen das individuell Richtige zu finden oder auch geeignete Pflegeoptionen zu erkennen.
Ein Service, der sowohl Beratung zu allen relevanten Themen als auch Vermittlung von Diensten übernimmt, reduziert die Belastung der pflegenden Angehörigen und ermöglicht es ihnen, Pflegeaufgaben rasch zu organisieren.
Leistungen von Beratungs- und Vermittlungsanbietern:
- Beratung und schriftliche Information zu Pflegeversicherung, Pflegeeinstufung, Widerspruchsverfahren, Umgang mit dem Medizinischen Dienst, zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten der Pflege, zur Wohnungsanpassung sowie zu Unterstützungsmöglichkeiten durch ambulante oder stationäre Dienste.
Gemeinsam mit einem Experten wird die Situation besprochen und das weitere Vorgehen festgelegt. Neben der Orientierungshilfe ist auch die psychologische Unterstützung für die pflegenden Angehörigen eine wichtige Entlastung.
- Vermittlung von privater Seniorenbetreuung, ambulanten Diensten (z.B. Essen auf Rädern) sowie von Plätzen in Pflegeheimen, Betreutem oder Beschütztem Wohnen, Kurzzeitpflegeheimen, Reha-Einrichtungen oder in der Tagespflege.
- Vermittlung von hauswirtschaftlichen Diensten wie Reinigungs-, Wäsche- und Einkaufsservice sowie Unterstützung z.B. bei Gartenarbeit oder Botengängen
Die Kosten für einen solchen Beratungs- und Vermittlungsservice werden in der Regel vom Unternehmen getragen, die in Anspruch genommenen Betreuungs- und Pflegeleistungen, beispielsweise für den Heimplatz, bezahlen die Betroffenen oder ihre Angehörigen. Wenn der Service allen Beschäftigten zugänglich ist und vom Arbeitgeber pauschal bezahlt wird, wird er steuerrechtlich nicht als geldwerter Vorteil behandelt. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber leisten Sie eine gezielte Unterstützung Ihrer Beschäftigten bei der Pflege von Angehörigen.
Kosten
In der Regel werden die Dienste eines solchen Services von ca. 1-4 Prozent der Belegschaft pro Jahr in Anspruch genommen.
Die Nutzungsquote der Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen ist abhängig:
- Vom Altersdurchschnitt der Belegschaft: Ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit größerer Wahrscheinlichkeit pflegebedürftige Eltern oder Angehörige als jüngere. Das Thema Pflege wird für Beschäftigte ab etwa 50 Jahren relevant.
- Von der Kommunikation des Services im Unternehmen: Je stärker das Serviceangebot im Unternehmen beworben und bekannt gemacht wird, desto höher ist die Nachfrage.
Meistens bezahlt das Unternehmen die allgemeine Nutzung von Beratung und Vermittlung. Gängige Abrechnungsmodelle sind eine vorab festgelegte Nutzungspauschale (Festpreis, Flatrate) oder eine Zahlung genau nach in Anspruch genommenen Serviceleistungen bzw. nach Anzahl der Anfragen.
Die konkreten Preise für einen Beratungs- und Vermittlungsservice variieren je nach Anbieter, Angebotsbreite und Leistungstiefe.
Einführung eines Beratungs- und Vermittlungsangebotes
1. Entscheidung für einen Anbieter
Inzwischen gibt es in Deutschland zahlreiche private Anbieter von Beratungs- und Vermittlungsservices zum Thema Hilfe- und Pflegebedürftigkeit. Die Checkliste Entscheidung für einen Anbieter hilft Ihnen, die Leistungsmerkmale von Anbietern miteinander zu vergleichen und so den für Sie besten Anbietern auszuwählen.
2. Bekanntmachung im Unternehmen
Nachdem Sie sich für einen Anbieter entschieden und einen Vertrag mit ihm geschlossen haben, gilt es, den Service im Unternehmen bekannt zu machen. Ihre Beschäftigten sollten immer wieder Informationen über das Angebot erhalten, damit sie im Bedarfsfall darüber Bescheid wissen. Die Erfahrung zeigt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktuell keinen Angehörigen pflegen, das vorsorgende Angebot eines Beratungs- und Vermittlungsservices nicht wahrnehmen. Tritt dann der akute Bedarfsfall ein, d.h. wird ein Angehöriger pflegebedürftig, ist Ihnen der Dienst nicht mehr präsent. Deshalb soll der Service immer wieder über verschiedene Kommunikationskanäle im Unternehmen bekannt gemacht werden. Denkbar sind Informationsveranstaltungen des Service-Anbieters im Unternehmen, z.B. bei Gesundheitstagen oder Betriebsversammlungen. Im Firmen-Intranet können Informationen zum Unterstützungsangebot platziert werden. Oder die Beschäftigten werden regelmäßig mit einem Flyer informiert, der mit der Gehaltsabrechnung verschickt wird.
3. Evaluation des Service
Es ist sinnvoll, nach einer gewissen Zeit die tatsächliche Nutzung des Services durch die Beschäftigten zu überprüfen und auch deren Zufriedenheit zu evaluieren. Die Nutzung wird üblicherweise durch den Anbieter in vereinbarten, regelmäßigen Abständen dokumentiert.
Zusätzlich kann die Zufriedenheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit dem Service anhand eines eigenen Fragebogens abgefragt werden.
Pflege & Beruf - Beratungs- und Vermittlungsservice - Analysetools & Checklisten
pme Consulting - Produktbeschreibung
Assistance - Homecare-Eldercare - Produktbeschreibung
pme Pflege
Asset-Herausgeber
null Infoabend Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Der pme Familienservice lädt zum kostenlosen Expertenvortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ mit Pflegeexperte Jürgen Griesbeck ein:
Montag, 26. Juni 2017
um 17:30 Uhr
in der Stadtbücherei Augsburg
Warum sollte das ausgerechnet uns passieren: Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung, die uns plötzlich in die Situation bringen, dass wir unseren eigenen Willen nicht mehr äußern können? Doch was, wenn es dann doch geschieht? Dann kommt es darauf an, ob Sie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ausgefüllt haben. Denn damit legen Sie fest, wer für Sie wichtige Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Und Sie entlasten Ihre Angehörigen, die im Ernstfall über Maßnahmen entscheiden müssen, die Ihr Leben betreffen. Denn oft können auch die engsten Verwandten und Freunde den Patientenwillen nicht oder nur unsicher wiedergeben.
Doch was ist jetzt genau eine Patientenverfügung, was eine Vorsorge-, Betreuungs- und Generalvollmacht? Worauf sollte man bei den Formulierungen achten? Denn selbst wenn eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht vorliegen, besteht häufig noch sehr viel Interpretationsspielraum. Es ist wichtig, dass konkrete Aussagen getroffen werden. Jürgen Griesbeck, Pflegexperte beim pme Familienservice, stellt Ihnen verschiedene Formen der Vorsorge vor und beantwortet Fragen zu diesem Thema.
Der Expertenvortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ findet am Montag, den 26. Juni 2017, in der Stadtbücherei Augsburg (Ernst-Reuter-Platz 1) statt von 17:30 – 19:30 Uhr.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt unter der E-Mailadresse: maria.frey@familienservice.de. Für Getränke und kleine Snacks ist gesorgt.
Pressekontakt:
Sabrina Ludwig
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
pme Familienservice Gruppe
Flottwellstraße 4-5 | 10785 Berlin
E-Mail: sabrina.ludwig@familienservice.de
Mobil: 0176 19945445