Staatsminister Hubert Aiwanger und pme-Gründerin Gisela Erler
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pme-Gründerin Gisela Erler erhält Verdienstkreuz am Bande

(München, 30. April 2025) – Gisela Erler, die Gründerin des pme Familienservice und ehemalige Staatsrätin in Baden-Württemberg, erhält vom bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger den renommierten Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, das Verdienstkreuz am Bande.              Foto ©StMWi/Meinl

Im Rahmen einer feierlichen Aushändigungsveranstaltung im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie überreichte Staatsminister Hubert Aiwanger am gestrigen Dienstagnachmittag das Verdienstkreuz an Gisela Erler und würdigte ihr jahrzehntelanges, persönliches Engagement für die Gesellschaft.

„Frau Erler hat sich als Unternehmerin, Politikerin und Forscherin mit großem Nachdruck für eine faire und gleichberechtigte Gesellschaft eingesetzt. Auch als Autorin hat sie wichtige Impulse gesetzt – insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie gilt als Pionierin auf dem Gebiet der ‚Work-Life-Balance‘“, so Aiwanger.

Gisela Erler zeigte sich geehrt über die Auszeichnung und blickt optimistisch in die Zukunft:
​​​​​​​„Ich wünsche mir, dass das, was wir in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft insgesamt erreicht haben, in diesen stürmischen Zeiten nicht verloren geht und dass die Firmen weiter daran festhalten, ihre Mitarbeitenden bei der Vereinbarkeit zu unterstützen. In den vergangenen Jahren hat sich so viel bei Geschlechtergleichberechtigung und Fairness entwickelt. Ich wünsche mir sehr stark, dass das in den Unternehmen und in der Gesellschaft erhalten bleibt.“​​​​​​​

Über Gisela Erler

Gisela Erler, Tochter des bekannten Politikers Fritz Erler, wurde schon früh politisch geprägt. Insbesondere die Rechte der Frauen waren ihr stets ein wichtiges Anliegen.

1967 war sie Mitgründerin der alternativen Buchverlagshäuser „Trikont“ und „Frauenoffensive“, seit Anfang der 1980er Jahre ist sie Mitglied der Grünen.

1987 veröffentlichte sie das vieldiskutierte Thesenpapier „Müttermanifest“ zusammen mit anderen Frauen und die Streitschrift „Mütter an die Macht“.

Ihr politisches Engagement prägte Gisela Erler in all ihren Lebensphasen bis zum heutigen Tag – auch beruflich. Die Germanistin und Soziologin forschte am Deutschen Jugendinstitut zu Geschlechterrollen, Familie und Beruf.

Während eines Forschungsaufenthalts Anfang der 1980er Jahre in den USA machte sie sich mit dem Thema Work-Life-Balance vertraut.

Beeindruckt von den US-amerikanischen „Childcare and Referral Systems“ gründete sie im Jahr 1992 das Kinderbüro, das später in den pme Familienservice umbenannt wurde. Innerhalb weniger Jahre entwickelte sich das Unternehmen vom kleinen Start-up zu einem Großunternehmen.

2008 übergab Gisela Erler die Geschäftsführung der Firma an Alexa Ahmad.

2012 veröffentlichte sie das Buch „Schluss mit der Umerziehung! Vom artgerechten Umgang mit den Geschlechtern“ (Heyne).

Von 2011 bis 2021 war Gisela Erler Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in der grün-roten Landesregierung von Baden-Württemberg.

2024 erschien ihr neuestes Buch „Demokratie in stürmischen Zeiten: Für eine Politik des Gehörtwerdens“ (Herder).

Die Mutter zweier erwachsener Söhne lebt mit ihrem Mann in Berlin.

Über die Auszeichnung Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden wurde 1951 durch den damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss zum zweiten Jahrestag der Bundesrepublik Deutschland gestiftet. Ziel der Stiftung ist es, politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie „besondere Verdienste um das allgemeine Wohl der Bundesrepublik Deutschland“, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich, öffentlich zu würdigen.

null Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Ehegatten Notvertretungsrecht
Alter & Pflege

Ehegatten Notvertretungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Wenn ein Mensch wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, selbst Entscheidungen bezüglich seiner Gesundheit zu treffen, brachte das bisher oft eine böse Überraschung für die Ehe- oder Lebenspartner:innen mit sich.

Anders, als sie oft dachten, waren Lebenspartner:innen nicht automatisch berechtigt, für ihre Partnerin oder ihren Partner zu entscheiden. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht verschafft Ehe- und Lebenspartnern die Möglichkeit, in medizinischen Notsituationen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel zu medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen. 

In diesem Artikel erfahren Sie

  • Ab wann das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt und welche Möglichkeiten es bietet.
  • In welchen Bereichen Ehegatten künftig in Notfällen Entscheidungen treffen können.
  • Welche Grenzen das Ehegatten-Notvertretungsrecht hat.
  • Warum eine individuelle Vorsorge weiterhin wichtig ist.

Ab wann gilt das Ehegatten-Notvertretungsrecht und was beinhaltet es?

Das „Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten“ tritt zum Januar 2023 in Kraft.

Nach dieser Regelung können sich Ehegatten in medizinischen Notsituationen auch ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge Ihres nicht entscheidungsfähigen Partners übernehmen. Allerdings gilt dieses Recht nur für maximal sechs Monate. 

Sollte sich der Zustand danach nicht gebessert haben, kann angeordnet vom Vormundschaftsgericht eine gesetzlicher Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Infrage kommen dafür meist Angehörige, ehrenamtliche oder hauptberufliche Betreuungspersonen.

In welchen Bereichen können Ehepartner:innen künftig entscheiden?

Sie können Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen treffen sowie vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit in direktem Zusammenhang stehen (z.B. Behandlungs- und Pflegeverträge abschließen). 

Welche Grenzen hat das Ehegatten-Notvertretungsrecht?

Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf Notfälle.

So sind Ehegatten erst dann handlungsberechtigt, wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit ihres Partners schriftlich bestätigt hat. Zudem gilt das Notvertretungsrecht nur in direktem Zusammenhang mit der Gesundheitssorge – nicht jedoch für Wohnangelegenheiten oder die Vermögenssorge.

Gilt das Notvertretungsrecht zwingend?

Nein, es gilt nicht, wenn es dem Willen des Erkrankten entgegensteht. Wenn dieser zuvor in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person ermächtigt oder einen anderen Willen geäußert hat, gilt es nicht.

Ebenfalls gilt es nicht bei Ehepartner:innen, die in Trennung leben. 

Was empfiehlt sich für eine umfassende Vorsorge? 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht kann in Akutsituationen eine große Erleichterung sein. Allerdings ersetzt es nicht die bewährten Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Diese sind zum einen nicht zeitlich begrenzt, zum anderen bieten sie wesentlich mehr Gestaltungsfreiraum, weil damit sehr individuelle Regelungen für die verschiedensten Bereiche möglich sind. 

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht im Überblick: 5 Eckpunkte 

  • Das Notvertretungsrecht tritt zum Januar 2023 in Kraft.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner:innen können sich gegenseitig bei der Gesundheitssorge vertreten.
  • Das Vertretungsrecht gilt nur für maximal 6 Monate. 
  • Ein Arzt muss die Geschäftsunfähigkeit des Partners bestätigt haben.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden weiterhin für eine umfassende Vorsorge empfohlen.
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