Staatsminister Hubert Aiwanger und pme-Gründerin Gisela Erler
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pme-Gründerin Gisela Erler erhält Verdienstkreuz am Bande

(München, 30. April 2025) – Gisela Erler, die Gründerin des pme Familienservice und ehemalige Staatsrätin in Baden-Württemberg, erhält vom bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger den renommierten Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, das Verdienstkreuz am Bande.              Foto ©StMWi/Meinl

Im Rahmen einer feierlichen Aushändigungsveranstaltung im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie überreichte Staatsminister Hubert Aiwanger am gestrigen Dienstagnachmittag das Verdienstkreuz an Gisela Erler und würdigte ihr jahrzehntelanges, persönliches Engagement für die Gesellschaft.

„Frau Erler hat sich als Unternehmerin, Politikerin und Forscherin mit großem Nachdruck für eine faire und gleichberechtigte Gesellschaft eingesetzt. Auch als Autorin hat sie wichtige Impulse gesetzt – insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie gilt als Pionierin auf dem Gebiet der ‚Work-Life-Balance‘“, so Aiwanger.

Gisela Erler zeigte sich geehrt über die Auszeichnung und blickt optimistisch in die Zukunft:
​​​​​​​„Ich wünsche mir, dass das, was wir in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft insgesamt erreicht haben, in diesen stürmischen Zeiten nicht verloren geht und dass die Firmen weiter daran festhalten, ihre Mitarbeitenden bei der Vereinbarkeit zu unterstützen. In den vergangenen Jahren hat sich so viel bei Geschlechtergleichberechtigung und Fairness entwickelt. Ich wünsche mir sehr stark, dass das in den Unternehmen und in der Gesellschaft erhalten bleibt.“​​​​​​​

Über Gisela Erler

Gisela Erler, Tochter des bekannten Politikers Fritz Erler, wurde schon früh politisch geprägt. Insbesondere die Rechte der Frauen waren ihr stets ein wichtiges Anliegen.

1967 war sie Mitgründerin der alternativen Buchverlagshäuser „Trikont“ und „Frauenoffensive“, seit Anfang der 1980er Jahre ist sie Mitglied der Grünen.

1987 veröffentlichte sie das vieldiskutierte Thesenpapier „Müttermanifest“ zusammen mit anderen Frauen und die Streitschrift „Mütter an die Macht“.

Ihr politisches Engagement prägte Gisela Erler in all ihren Lebensphasen bis zum heutigen Tag – auch beruflich. Die Germanistin und Soziologin forschte am Deutschen Jugendinstitut zu Geschlechterrollen, Familie und Beruf.

Während eines Forschungsaufenthalts Anfang der 1980er Jahre in den USA machte sie sich mit dem Thema Work-Life-Balance vertraut.

Beeindruckt von den US-amerikanischen „Childcare and Referral Systems“ gründete sie im Jahr 1992 das Kinderbüro, das später in den pme Familienservice umbenannt wurde. Innerhalb weniger Jahre entwickelte sich das Unternehmen vom kleinen Start-up zu einem Großunternehmen.

2008 übergab Gisela Erler die Geschäftsführung der Firma an Alexa Ahmad.

2012 veröffentlichte sie das Buch „Schluss mit der Umerziehung! Vom artgerechten Umgang mit den Geschlechtern“ (Heyne).

Von 2011 bis 2021 war Gisela Erler Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in der grün-roten Landesregierung von Baden-Württemberg.

2024 erschien ihr neuestes Buch „Demokratie in stürmischen Zeiten: Für eine Politik des Gehörtwerdens“ (Herder).

Die Mutter zweier erwachsener Söhne lebt mit ihrem Mann in Berlin.

Über die Auszeichnung Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden wurde 1951 durch den damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss zum zweiten Jahrestag der Bundesrepublik Deutschland gestiftet. Ziel der Stiftung ist es, politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie „besondere Verdienste um das allgemeine Wohl der Bundesrepublik Deutschland“, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich, öffentlich zu würdigen.

null Urlaub für pflegende Angehörige: So gehts

Alte Frau im Rollstuhl
Alter & Pflege

Urlaub für pflegende Angehörige? So geht’s!

Auch pflegende Angehörige können Urlaub nehmen. Wie, erklärt Eldercare-Experte Jürgen Griesbeck.

Immer für andere da, immer einsatzbereit: Knapp 1,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige wie etwa ihre Eltern zuhause. Da bleibt oft wenig Zeit für Erholung. Was viele nicht wissen: Die Pflegekassen übernehmen in einem bestimmten Rahmen die Kosten für eine alternative Pflege, damit Pflegende eine Auszeit nehmen können.

Bei Urlaub: Ersatz- oder Kurzzeitpflege

Für die alternative Betreuung während des Urlaubs gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können eine private Vertretung organisieren. Sofern die Person nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, bekommt sie für die Betreuung Geld von der Pflegeversicherung.
  • Sie können einen ambulanten Dienst beauftragen. Die Pflegekasse bezahlt in diesem Fall für drei Besuche am Tag – morgens, mittags und abends.
  • Die oder der Pflegebedürftige kann in einem Kurzzeitpflegeheim betreut werden.

Die Pflegeversicherung bezahlt die Kosten für die alternative Betreuung zusätzlich zum regulären Betreuungsgeld. Pflegende Angehörige haben also keinerlei finanzielle Einbußen.

Gut zu wissen!

Ersatzpflege wegen Urlaub kann erst beantragt werden, wenn der Pflegebedürftige zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde. Ob von einer oder von unterschiedlichen Personen ist dabei unerheblich. Diese sogenannte Vorpflegezeit entfällt bei Pflegebedürftigen, die zu Beginn der Ersatzpflege Pflegegrad 4 oder 5 haben und jünger als 25 Jahre sind.

Bei Krankheit: Verhinderungspflege

Auch bei Krankheit der Pflegeperson bezahlt die Pflegekasse eine alternative Betreuung. In diesem Fall spricht man von Verhinderungspflege. Anders als Ersatzpflege wegen Urlaub, für die zuvor sechs Monate lang betreut werden muss, kann Verhinderungspflege sofort bei Erkrankung der Pflegeperson beantragt werden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen die stundenweise Betreuung zuhause oder die Kurzzeitpflege in einem Heim.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Anspruch auf Ersatz- bzw. Verhinderungspflege sowie Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2. Ersatz- oder Verhinderungspflege kann nur von privat pflegenden Angehörigen sowie Nachbarn oder Freunden beantragt werden, nicht aber von gewerbsmäßig Pflegenden.

Wie viel wird bezahlt?

Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Kasse ihnen die Kosten für Ersatz- sowie Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von jeweils 1612 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Die Ersatzpflege kann für einen Zeitraum von sechs Wochen - dies entspricht 42 Kalendertagen - in Anspruch genommen werden, bei der Kurzzeitpflege sind es acht Wochen, also 56 Kalendertage. Die Mittel aus beiden Töpfen können miteinander kombiniert werden: Wer nur die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, kann hierfür auch das gesamt Budget für die Verhinderungspflege abrufen und den Leistungsanspruch auf 3.224 Euro aufstocken. Umgekehrt können Versicherte, die sich für die Verhinderungspflege entscheiden, auch das Budget für die Kurzzeitpflege nutzen - in diesem Fall allerdings nur zu maximal 50 Prozent, was den Leistungsbetrag auf 2.418 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Mit welchem zeitlichen Vorlauf ist zu rechnen?

Bei der Urlaubsplanung empfiehlt es sich, antizyklisch zu denken: Die Mehrheit der Deutschen macht in den Sommer- und in den Weihnachtsferien Urlaub. Und so sind zu diesen Zeiten auch die Pflegedienste und Kurzzeitpflegeheime in ihren Kapazitäten eingeschränkt. Leichter wird die Suche nach alternativer Pflege außerhalb der Ferienzeiten.

 Mein Tipp

"Ich kann allen pflegenden Angehörigen nur empfehlen, sich diese von der Pflegekasse finanzierte Auszeit zu nehmen. Sie können Energie auftanken und einmal Abstand zum Pflegealltag gewinnen. Auch für Pflegebedürftige ist die Ersatz- oder Kurzzeitpflege oft eine interessante und bereichernde Erfahrung. Gerade die Kurzzeitpflege bietet sich an, um unverbindlich und für kurze Zeit das Wohnen im Heim kennenzulernen."

Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare, pme Familienservice Gruppe

 

pme Familienservice Gruppe – Ihr EAP-Anbieter seit 1991

Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können.
Die pme Familienservice Gruppe steht Berufstätigen bei Krisen zur Seite, z.B. bei Konflikten am Arbeitsplatz, Sucht- oder Partnerschaftsproblemen. Mit einem Homecare-Eldercare-Service entlastet sie Berufstätige bei der Organisation und Finanzierung von Pflegedienstleistungen und bietet psychosoziale Unterstützung. Im Rahmen der pme Akademie werden Seminare, Workshops und Coachings zum Themenkomplex Personalführung und Personalentwicklung angeboten.
Mehr über die pme Familienservice Gruppe erfahren Sie hier: www.familienservice.de/wer-wir-sind

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