Wie Sie Ihr Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen!
Wer finanzielle Probleme und Schulden hat, und auch schon von Lohn- oder Gehaltspfändung betroffen ist, kann sich trotzdem über das Weihnachtsgeld seines Arbeitgebers freuen. Denn das Weihnachtsgeld ist bis zu 780 Euro pfändungsgeschützt.
Weihnachtsgeld ist seit Juli 2025 bis zu 780 Euro vor Pfändung geschützt. Arbeitgeber zahlen den geschützten Betrag automatisch aus.
Bei Kontopfändungen muss der Pfändungsschutz auf dem P-Konto per Antrag erhöht werden. Sonderzahlungen am Jahresende sind ebenfalls geschützt, wenn sie zwischen November und Januar gezahlt
Wie hoch ist der Pfändungsschutz für Weihnachtsgeld?
Die Regelungen sind klar: Weihnachtsvergütungen sind bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags gemäß § 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO unpfändbar. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt dieser Betrag höchstens 780 Euro (§ 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO i.V.m. § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO).
Steuerliche Abzüge beim Weihnachtsgeld beachten
Das müssen Sie beachten: Von den 780 Euro werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
Automatische Auszahlung und Pfändungsschutz – was Arbeitgeber tun müssen
Wie viel des Weihnachtsgeldes nicht pfändbar ist, muss der Arbeitgeber ermitteln und dem Arbeitnehmenden mit dem Gehalt überweisen. Dies läuft automatisch und der Arbeitnehmende braucht sich hier um nichts zu kümmern.
Sollte dies nicht automatisch geschehen, ist ein klärendes Gespräch seitens des Betroffenen mit seinem Arbeitgeber unbedingt in die Wege zu leiten.
Bei Ihnen liegt eine Kontopfändung vor? Dann tun Sie dies:
Bei wem allerdings eine Kontopfändung vorliegt, sollte dringend den unpfändbaren Betrag des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) um das Plus des Weihnachtsgeldes erhöhen.
Nur weil Sie ein P-Konto haben, heißt das nicht, dass das pfändungsfreie Weihnachtsgeld geschützt ist.
„Denn der geschützte Sockelbetrag sowie weitere bereits bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern“, weist die Verbraucherzentrale auf ihrer Website hin.
Hierzu muss der oder die Schuldner:in beim Vollstreckungsgericht des Wohnortes, dies ist eine Abteilung des Amtsgerichtes, unbedingt einen entsprechenden Antrag stellen.
Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto
Ein Musterbrief (zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto) kann bei der Verbraucherzentrale ganz unkompliziert heruntergeladen werden:
Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes
Wann greift der Pfändungsschutz auch bei Sonderzahlungen?
Wichtig: Die ausgezahlten Sonder-Vergütungen zum Jahresende müssen nicht unbedingt Weihnachtsgeld oder Weihnachtsgratifikation heißen, um den zusätzlichen Pfändungsschutz zu erhalten. Es genügt, wenn die Auszahlung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest erfolgt – das heißt zwischen Mitte November und Mitte Januar des Folgejahres.
Tipps für Betroffene – schnell handeln!
Betroffene Personen sollten bitte zügig aktiv werden, denn das Weihnachtsgeld wird meistens mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
Hilfe und Ansprechpartner:in
Bei Fragen oder Bedarf von Hilfestellung können sich betroffene Mitarbeitende, deren Unternehmen Kunde beim pme Familienservice ist, sehr gerne melden beim
Team der pme-Einkommens- und Budgetberatung
Angelika Heede
(Fachberaterin)
Quellen: