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Finanzen & Recht

Wie kann ich Wohngeld (Plus) beantragen?

Wohngeld ist eine Leistung für Mieter:innen und Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen.

1. Was ist Wohngeld?

Zweck des Wohngelds ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (vgl. § 1 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes).

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte oberhalb des Existenzminiums und soll die Mietzahlungsfähigkeit der wohngeldberechtigten Haushalte gewährleisten. Das Wohngeld ist also als System für Haushalte mit selbst erwirtschaftetem, eigenem Einkommen als Zuschuss zu ihren Wohnkosten konzipiert.

Die Beantragung von Wohngeld ist eine Möglichkeit, die Sie bei knapper Kasse unbedingt in Betracht ziehen sollten. Es gibt Schätzungen, dass Hunderttausende Menschen in Deutschland längst Wohngeld erhalten könnten, es bisher aber nicht beantragt haben.

Mit der Wohngeldreform zum 01.01.2023 (Wohngeld Plus) können nun auch Menschen mit mittlerem Einkommen Wohngeld beziehen. Laut Bundesregierung haben nun 1,4 Mio. Haushalte einen Anspruch, aus dem sich wiederum weitere finanzielle Vorteile ableiten lassen.

Rechenbeispiel: Muster-Haushalt, 2 Erwachsene, 2 Kinder, 4.000 Euro Brutto

So erhält ein Muster-Haushalt in Berlin mit 2 Erwachsenen, beide erwerbstätig mit 1500 und 2500 Euro brutto sowie 2 Kindern und einer Miete von 1000 Euro ein monatliches Wohngeld von 349 Euro.

Zusätzlich haben Eltern mit Wohngeldanspruch u.a. auch einen Anspruch auf ein kostenfreies Mittagessen in der Kita bzw. Schule (Leistungen für Bildung und Teilhabe), insgesamt kann die vierköpfige Musterfamilie damit über 500 Euro im Monat sparen.

1.2. Warum Wohngeld beantragen?

Wohngeld sollte, wie Sozialleistungen allgemein, kein schambehaftetes Thema für Sie sein. Gesetzlich sind für das Wohngeld klare Ansprüche definiert.

Stellen Sie einen Antrag, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen:​​​​​​​

  • Wohngeld für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum gibt es als Mietzuschuss für Personen, die (Unter-)Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind.
  • Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum: Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum haben Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Lasten. Maßgeblich sind die Kosten für den Kapitaldienst wie Zinsen und Tilgung, Kosten für die Bewirtschaftung von Wohnraum wie Instandhaltungskosten, Betriebskosten ohne Heizkosten und Verwaltungskosten.

Je länger Sie das hinausschieben, desto höher können sich Schulden auftürmen.

Wohngeld ist also für Menschen, die ihre Miete oder den Kredit für eine Immobilie nicht bezahlen können und

  • zwar arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen.
  • denen als Rentner:in oder Bewohner:in von Alten-Pflegeheimen das Geld fehlt.
  • die als Studierende keinen Anspruch auf BAfÖG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten.
  • Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind.

Wer wenig verdient und viel für das Wohnen ausgibt, bekommt tendenziell am meisten Unterstützung. In teuren Großstädten gibt es darum oft am meisten Wohngeld.

1.3. „Wohngeld Plus“ seit Januar 2023

Mehr als 3-mal so viele Haushalte können seit Januar 2023 den Wohnkostenzuschuss "Wohngeld Plus" bekommen. Das sind nach Schätzungen etwa 2 Millionen Haushalte.

Der bewilligte Wohngeld-Betrag hat sich außerdem im Durchschnitt mehr als verdoppelt.

Vorher lag das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert könnte nun auf 370 Euro steigen.

1.4. Heizung, Warmwasser und Kaltmiete: Was wird berücksichtigt?

Kosten für Heizung und Warmwasser werden nun bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt, nicht nur die Kaltmiete. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat zwei Beispielrechnungen angestellt:

Ein Rentner in Berlin mit einer monatlichen Rente von 1259 Euro brutto und Kaltmiete von 500 Euro monatlich könnte seit dem 1.1.2023 252 Euro Mietzuschuss bekommen (178 Euro mehr als bisher).

Für eine vierköpfige Familie in München mit einem Einkommen von 2386 Euro brutto und einer Kaltmiete von 1000 Euro könne das Wohngeld von 481 auf 804 Euro steigen.

2. Welche Voraussetzungen brauche ich, um Wohngeld zu beantragen?

Ob jemand Wohngeldanspruch hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern).

Es werden alle Personen im Haushalt mit deren Einkommen berücksichtigt. Auch die Höhe der Miete sowie das Preisniveau für Wohnraum in Ihrer Gemeinde spielen eine Rolle. Eine simple Einkommensschwelle gibt es daher nicht.

3. Wie viel Wohngeld bekomme ich?

Beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.

Gut zu wissen!

Seit 1. Januar 2023 wird nicht nur die Kaltmiete für die Berechnung der Höhe des Wohngelds berücksichtigt. Jetzt gibt es eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für die Heizkosten. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle.

4. Wann erhalte ich kein Wohngeld?

Wenn in Ihrem Haushalt die Einkommen hoch genug sind, um die Wohnkosten zu stemmen, erhalten Sie kein Wohngeld.

Wenn Ihr Vermögen zu hoch ist, ebenfalls nicht. Die Vermögensfreigrenzen betragen in der Regel 60.000 Euro bei einer alleinstehenden Person und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Und wenn Sie schon andere Sozialleistungen erhalten wie Bürgergeld (früher: "Arbeitslosengeld II") Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe).

5. Wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird meist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt.

6. Wie kann ich Wohngeld beantragen? - Formular

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Für Anträge ist die Wohngeldstelle bei Ihrer Kommune der Ansprechpartner:in:

1.    Antrag bei zuständiger Stelle in Kommune bzw. Bundesland besorgen
2.    Antrag ausfüllen
3.    Anlagen zusammenstellen und absenden
4.    Wohngeld erhalten
5.    ggf. Bildung und Teilhabe beantragen

Wichtig: Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, in der Regel 1 Jahr: Weiterbewillligungsantrag stellen!

7. Wohngeld online beantragen: So geht’s!

In vielen Bundesländern kann Wohngeld online beantragt werden. Die persönliche Abgabe führt aber oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.

8. Wann wird Wohngeld ausbezahlt?

Wichtig ist der Termin der Antragstellung, denn Wohngeld wird in der Regel erst vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist.

9. Warum dauert es so lange, bis mein Wohngeld ausbezahlt wird?

Viele Kommunen haben leider Probleme, mit der Bearbeitung der Wohngeldanträge nachzukommen. Bis zur Auszahlung kann es daher einige Monate dauern. Der Antrag wird dann aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung bewilligt

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