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Junge Menschen sitzen in einer WG am Küchentisch
Finanzen & Recht

Die erste Wohnung: Tipps, wie du Geld sparen kannst!

Endlich! Der erste eigene Job – und die erste eigene Wohnung! Doch so aufregend das alles ist, kann das auch ganz schön teuer werden. Als Azubi quillt dein Konto nicht gerade über, und du musst dein Geld sorgsam einsetzen. Wir geben dir Tipps, welche Kosten auf dich zukommen und wie du sparen kannst.

1. Bekomme ich Wohngeld und Wohnkostenzuschuss als Azubi?

In der Regel bekommt man als Azubi kein Wohngeld. Das liegt daran, dass du ein Recht auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hast. Wird dein Antrag auf BAB angelehnt, weil deine Eltern oder du zu viel verdienen, hast du leider immer noch kein Anrecht auf Wohngeld.

Wohngeld kannst du als Azubi nur dann beantragen, wenn dir die BAB „dem Grund nach“ nicht zusteht. Und das ist dann der Fall, wenn du entweder in der zweiten Ausbildung bist oder einen staatlich nicht anerkannten Beruf erlernst wie zum Beispiel Yoga-Lehrer oder Schriftsetzerin. Zudem musst du volljährig sein und brauchst einen Nachweis darüber, dass du die Kosten für die Wohnung alleine bestreiten musst.

Den Antrag auf Wohngeld musst du bei der Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in der sich deine Wohnung befindet.

2. Wo kann ich Wohngeld bzw. Mietbeihilfe beantragen?

Azubis können zusätzlich auch eine Mietbeihilfe beantragen – mittlerweile ganz unabhängig davon, ob sie BAB erhalten oder der Antrag abgelehnt wurde, weil sie oder ihre Eltern zu viel verdienen.

2.1. Checkliste Mietbeihilfe:

  • Du erhältst BAB oder BAB wurde wegen zu hohen Einkommens abgelehnt.
  • Der Mietzuschuss der BAB deckt nicht deine Kosten für Heizung und Miete.
  • Du wohnst nicht mehr zu Hause.
  • Du hast vor deinem Auszug bei deinen Eltern bei dem für ALG II zuständigen Amt den Mietzuschuss beantragt und die Erlaubnis zum Auszug erhalten.
  • Deine Wohnung ist angemessen, was Größe und Preis betrifft. Ansonsten bekommst du nur den Mietzuschuss, der einer angemessenen Wohnung entspric

Infos zum Wohngeld

2.3 Wohnkostenzuschuss: Du bist unter 25 Jahre alt?

Bist du unter 25 Jahre alt und wohnst nicht mehr bei deinen Eltern, kommt ein Wohnkostenzuschuss für dich nur dann in Betracht, wenn dir nicht zugemutet werden kann, weiterhin bei deinen Eltern zu wohnen.

Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn deine Ausbildungsstelle weit entfernt ist oder schwerwiegende soziale Gründe deinen Auszug rechtfertigen.

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3. Möbel, Freizeit, Party: Weitere Kosten, mit denen du rechnen musst

Neben Mietkosten gibt es noch weitere Kosten, die du in deiner Finanzplanung berücksichtigen solltest.

Zum Beispiel für:

  • Möbel, Einrichtungsgegenstände und auch Dinge wie Pfannen, Handtücher, Gläser, Fön usw.
  • Kosten für Internet und Handy
  • Kosten für Lebensmittel und sonstige Dinge wie Kontaktlinsen, Kleidung, Friseur usw.

Dazu können auch noch Kosten für das Monatsticket anfallen oder eventuelle Versicherungen, und sicher willst du ab und zu auch mal ausgehen oder hast ein Hobby wie Klettern, das etwas kostet.

Um einen guten Überblick über die sogenannten Lebenshaltungskosten zu bekommen, was monatlich noch zu Miete und Co. dazukommt, ist es sinnvoll, eine Art Haushaltsbuch zu führen. Entweder ganz klassisch auf Papier oder mit Hilfe einer App.

Kosten im Blick behalten mit einem Haushaltsbuch

Um seine Ausgaben besser im Blick zu behalten, kann ein Haushaltsbuch helfen.

Mit der kostenfreien App "Mein Haushaltsbuch" habt ihr eure Ein- und Ausgaben im Blick und könnt so das vorhandene Geld besser verwalten. Die App "Moneon Haushaltsbuch" hilft euch bei der persönlichen Finanzverwaltung, stellt gemeinsame Geldbeutel für die ganze Familie zur Verfügung und noch viel mehr.

4. Rundfunkgebühren: nicht für mich!

​​​​​​​Wenn du noch zu Hause wohnst, ist dein Rundfunkbeitrag natürlich durch die Gebühren deiner Eltern abgedeckt.

Wer nicht mehr zu Hause wohnt und Leistungen nach dem BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld nach SGB III bekommt, kann einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (GEZ) stellen. Der Bezug der Leistungen muss bei Antragstellung nachgewiesen werden, z.B. mit einer Bescheinigung vom Amt.

Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrags

In einer WG gilt, dass ein Mitbewohner den vollen Rundfunkbeitrag zahlen muss, auch wenn ein oder auch mehrere andere WG-Mitglieder davon befreit sind, weil sie Leistungen nach dem BAföG beziehen. Derjenige, der keine Befreiung erhält, muss 17,50 Euro pro Monat für die gemeinsame Wohnung zahlen.

Nur wenn alle WG-Bewohner befreit sind, ist auch die gesamte Wohnung beitragsfrei. Zimmer oder Appartements im Azubi-Wohnheim gelten hingegen jeweils als eigene Wohnung, für die jeder Bewohner den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Monat entrichten muss.

5. Der Mietvertrag: worauf du unbedingt achten musst!

Die erste Grundregel lautet: Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst!

Mietverträge sind meist gleich aufgebaut und beinhalten gängige Absätze und Paragrafen. Bevor du den Mietvertrag voller Eifer und Vorfreude unterschreibst, solltest du ihn dir in Ruhe durchlesen und bei Sätzen, die du nicht verstehst, besser noch mal nachhaken. Mit dem Vermieter kannst du auch vereinbaren, den Mietvertrag einen Tag mit nach Hause zu nehmen.

Prüfe, ob der Mietvertrag folgende wichtigen Infos beinhaltet:

  • Sind alle Nebenkosten aufgeführt?
  • Ist die Höhe der Kaution vermerkt?
  • Sind die Namen aller Mieter eingetragen?
  • Gibt es ein schriftliches Übergabeprotokoll?
  • Wie lang ist die Kündigungsfrist?​​​​​​

5.1. Nebenkosten

In den meisten Fällen handelt es sich bei der Angabe des Mietpreises um die sogenannte Kaltmiete. Dies bedeutet, dass die Nebenkosten noch nicht in dieser Summe enthalten sind.

Zu den Nebenkosten zählen Strom, Heizung und Warmwasser. Oft kommen aber noch Kosten für die Gebäudereinigung oder für die Müllentsorgung dazu. Auch ein Stellplatz, der zur Wohnung „mitvermietet“ wird, kann weitere monatliche Kosten bedeuten.Richtwert ist, pauschal 2 Euro pro Quadratmeter auf den Mietpreis oben drauf zu rechnen.

5.2. Kaution

Eine Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter– sie darf höchstens drei Kaltmieten betragen. Durch dich verursachte Schäden kann er so beheben. Geht alles gut, bekommst du sie beim Auszug komplett zurück.

5.3. Übergabeprotokoll

Alle bei der Besichtigung festgestellten Mängel (z. B. Riss im Waschbecken, beschädigter Parkettboden) sollten schriftlich festgehalten werden. So kann der Vermieter dem Mieter beim Auszug keine Schuld für diese Mängel geben.

5.4. Kündigungsfrist

Wichtig ist hier, dass eine sogenannte Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten wird – und zwar sowohl für Mieter als auch Vermieter.

6. Nach dem Umzug: ab zum Einwohnermeldeamt!

Sobald du umgezogen bist, musst du dich beim Einwohnermeldeamt ummelden – und das innerhalb einer Frist von zwei Wochen. In manchen Gemeinden hat man sogar nur eine Woche Zeit.

Vergiss das also auf keinen Fall, sonst musst du unter Umständen ein hohes Bußgeld bezahlen. Die Höhe der Strafzahlung liegt ganz im Ermessen des Einwohnermeldeamtes, kann aber bis zu 1.000 Euro betragen.

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