Ein schwangere Frau und ihr Mann sitzen auf dem Sofa mit Rechnungen und versuchen einen Überblick über ihre Finanzen zu bekommen
Finanzen & Recht

Schulden abbauen: Tipps, wie Sie schnell schuldenfrei werden

Mahnungen flattern ins Haus und immer mehr Rechnungen stapeln sich auf dem Tisch. Was genau können Sie tun, wenn Sie Rechnungen nicht mehr zahlen können? Wir zeigen, wie Sie welche Schritte gehen können, um wieder schuldenfrei zu werden.

Zunächst ist wichtig: Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand und legen Sie auf keinen Fall die Rechnungen ungeöffnet in die Schublade. Versuchen Sie stattdessen mit ihren Gläubigern Kontakt aufzunehmen.

1. Schulden abbauen: Stundung und Pfändungsschutzkonto

Ein erster Schritt wäre, den Gläubigern mitzuteilen, dass sie zahlungsunfähig sind und um eine so genannte Stundung bitten. Ein weiterer Schritt ist die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto), damit Ihnen keine Kontopfändung droht. Denn dann haben sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Bankguthaben.

1.1. Wann kann ich um eine Stundung bei den Gläubigern bitten?

Wenn Sie absehen können, dass sich Ihre finanzielle Situation wieder verbessern wird und Sie Ihren Zahlungsaufforderungen bald nachkommen können, bitten Sie Ihre Gläubiger um eine sogenannte Stundung.

Das bedeutet, dass Sie sich (Schuldner) mit Ihren Gläubigern auf einen späteren Zeitpunkt einigen, an dem die offene Forderung zurückgezahlt werden muss. Die Höhe der Forderung bleibt dabei bestehen. Nur die Pflicht zur Zahlung, die eigentlich fällig wäre, wird zeitlich hinausgezögert. Empfehlenswert sind 12 Monate.

Tipp: Ein Nebenjob kann dabei helfen, Ihren derzeitigen finanziellen Engpass zu mildern.

Nicht vergessen!

Bitten Sie Ihre Gläubiger gleichzeitig von Pfändungen abzusehen und machen Sie die Einzugsermächtigung rückgängig, soweit Ihre Raten per Einzugsermächtigung eingezogen werden.

1.2. Pfändungsschutzkonto als Schutz vor Kontopfändung

Schuldner, denen eine Kontopfändung droht, sollten schnell handeln. Denn ist das Konto erst gepfändet, kann der Betroffene nicht mehr über sein Bankguthaben verfügen.

Spätestens, wenn Ihre Bank Sie über die bevorstehende Kontopfändung informiert hat, sollten Sie also die Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen. Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto muss gebührenfrei erfolgen.

Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Ein P-Konto ist auch weiterhin ein Girokonto, das dem normalen Zahlungsverkehr dient, bei Kontopfändung jedoch einen unbürokratischen Schutz bietet: Guthaben sind bis zu einem Betrag von 1590 Euro je Kalendermonat geschützt, weitere Beträge (Unterhaltsverpflichtungen, Kindergeld usw.) können auf Nachweis freigegeben werden und erhöhen damit den Freibetrag.

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist ein P-Konto wie ein normales Girokonto nutzbar, womit sowohl Barverfügungen als auch Überweisungen und Daueraufträge oder Lastschriften möglich sein sollen.

2. Was tun bei Zahlungsunfähigkeit?

Wenn es absehbar ist, dass sich Ihre Situation kurz- oder mittelfristig NICHT wieder ändern wird, schreiben Sie Ihre Gläubiger an und erklären Sie Ihre Situation. Stellen sie die vereinbarten Ratenzahlungen mit sofortiger Wirkung ein und widerrufen Sie die dazu erteilte Einzugsermächtigung ebenfalls mit sofortiger Wirkung.

Bitten Sie Ihre Gläubiger um zins- und kostenfreie Stundung und bitten Sie auch von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen bis Sie einen Zahlungsvorschlag unterbreiten können.

Bemühen Sie sich um eine Lösung ihrer finanziellen Situation z.B. durch Aufnahme  einer Nebentätigkeit.

Existenzsichernde Zahlungen (wie Miete, Unterhaltszahlungen, Energiekosten, Pflichtversicherungen) sollten Sie vorrangig immer weiter bedienen! 

3. Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen

Wird durch einen Gläubiger Ihr Gehalt gepfändet, ist folgendes zu beachten:

Anhand der Pfändungstabelle können Sie ermitteln, welcher Teil Ihres Einkommens im Falle einer Pfändung von der Pfändung verschont bleibt bzw. welcher Betrag von Ihrem bereinigten Einkommen gepfändet wird.

Fragen und Antworten zur Pfändungstabelle

Maßgeblich für den Anteil des pfändbaren Einkommens ist die Anzahl der berechtigten Personen, denen der Gepfändete Unterhalt schuldet.

Als bereinigtes Nettoeinkommen gilt das reguläre, monatliche Nettoeinkommen, vermindert um Zulagen des Arbeitgebers, Einmalzahlungen, Vermögenswirksame Leistungen sowie die Hälfte von gegebenenfalls gewährtem Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Überstundenvergütungen.

 

4. Wann kommt der oder die Gerichtsvollzieher:in?

Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter der Justiz. Ihre oder seine Aufgabe ist es, Urteile und Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken. Ein Gerichtsvollzieher wird demnach nur dann zu Ihnen nach Hause kommen, wenn er einen Vollstreckungstitel oder ein Urteil gegen Sie in der Hand hält.

4.1. Wie kommt der Gerichtsvollzieher an einen Vollstreckungstitel?

Den Vollstreckungstitel erhält der Gerichtsvollzieher nur dann, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und gegen Sie das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde.

Dies geschieht, wenn Sie auch nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung und Mahnung des Gläubigers die Forderung nicht begleichen und sich als Schuldner mit dem Gläubiger auch nicht anderweitig einigen konnten.

Ihnen wird dann zunächst der sogenannte Mahnbescheid förmlich zugestellt. Binnen einer Frist von 14 Tagen können Sie Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Sollte die Forderung rechtmäßig sein, ist es nicht empfehlenswert zu widersprechen. Nach Ablauf der Frist wird ein Vollstreckungstitel gegen Sie erlassen, mit dem der Gerichtsvollzieher bei Ihnen 30 Jahre lang vollstrecken kann.

Bitte beachten Sie

Es besteht immer die Chance, sich bereits im Vorfeld mit dem Gläubiger zu einigen. Holen Sie sich hierzu Rat bei Ihrem EBB-Berater des pme Familienservice oder bei den öffentlichen Schuldnerberatungsstellen.

Achten Sie bei der Zustellung des Mahnschreibens darauf, dass die Forderung in der Höhe und Art rechtmäßig ist und reichen Sie ggf. binnen einer Frist von 14 Tagen Widerspruch ein.

4.2. Wie soll ich mich dem Gerichtsvollzieher gegenüber verhalten?

In aller Regel kündigt der Gerichtsvollzieher sein Kommen schriftlich an. Allerdings muss er das nicht. Genausowenig müssen Sie einen Gerichtsvollzieher in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus lassen. Sie können ihn auch jederzeit bitten, Ihre vier Wände wieder zu verlassen, auch wenn sie ihm bereits Zutritt gewährt haben.

Es ist aber empfehlenswert mit dem Gerichtsvollzieher zu kooperieren. Verwehren Sie ihm zweimal den Zutritt zu Ihrer Wohnung, kann er sich eine richterliche Durchsuchungsverordnung für Ihre Wohnräume besorgen. Sobald diese vorliegt, kann er ohne Ihre Zustimmung die Wohnung auf Ihre Kosten durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen.

Auch die Begleitung durch die Polizei kann angefordert werden, wenn der Gerichtsvollzieher Widerstand vermutet.

Bitte beachten Sie

Pfändungen von Wertgegenständen oder Geld können erst erfolgen, wenn Sie den Vollstreckungstitel erhalten haben. Der Gerichtsvollzieher kann Ihnen den Titel aber auch bei seinem Besuch persönlich überreichen.

4.3. Was kann der Gerichtsvollzieher pfänden, was nicht?

Grundsätzlich ist der Gerichtsvollzieher bei einer Pfändung daran interessiert, auf einfachstem Wege dem Gläubiger seine Forderungssumme zurückzuholen. Deshalb ist er vorrangig an Bargeld interessiert.

Der Gerichtsvollzieher muss hierbei allerdings beachten, welche Höhe er bei Ihnen überhaupt pfänden darf. Reicht die gepfändete Summe aus, um die gesamten Schulden zu tilgen, muss er Ihnen den entwerteten Originaltitel aushändigen.

Dinge des alltäglichen Lebens darf der Gerichtsvollzieher bei Ihnen nicht pfänden. Hierzu zählen Kleidung, Möbel, Geschirr, Elektrogeräte (z.B. Herd oder Waschmaschine, aber auch Fernseher).

Ist ein Gegenstand aber von besonders hohem Wert (z.B. ein Flachbildfernseher) kann der diesen mitnehmen, wenn er im Austausch ein minderwertiges Gerät hinstellt (Austauschpfändung). Gleiches gilt für Gegenstände, die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen (wie ein Laptop für Programmierer).

Auch das Auto kann Ihnen nicht gepfändet werden, wenn sie es brauchen, um zur Arbeit zu gelangen und keine andere adäquate Möglichkeit besteht. Sind Sie allerdings im Besitz eines besonders teuren Modells, kann es im Rahmen einer Austauschpfändung gegen ein billigeres gewechselt werden.

Generell wird der Gerichtsvollzieher allerdings an Wertgegegenständen wie Schmuck (Ausnahme Ehering) und Antiquitäten interessiert sein und an Gegenständen, die im Falle einer Versteigerung die Summe einbringen, die den Aufwand der Pfändung rechtfertigen.

4.4. Wann kommt der Kuckuck ins Spiel?

Der Gerichtsvollzieher hat die Möglichkeit, ein Pfandsiegel (Kuckuck) auf Ihren Gegenständen anzubringen. Ab diesem Moment dürfen Sie nicht mehr über die Sache verfügen. Sie dürfen die Sache weder verschenken noch verkaufen, auch das Pfandsiegel darf nicht ohne strafrechtliche Folgen entfernt werden.

4.5. Hilfe! Der Gerichtsvollzieher will fremde Sachen pfänden!

Der Gerichtsvollzieher kann nicht wissen, was Ihnen gehört, was geliehen ist und was vielleicht noch gar nicht abbezahlt ist (Leasing, Ratenzahlung).

Um eine Pfändung zu verhindern, muss der wirkliche Eigentümer beim Vollstreckungsgericht eine so genannte Drittwiderspruchsklage erheben und sein Eigentum nachweisen. Eine Pfändung wird dann aufgehoben.
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Bitte beachten Sie

Wenn Sie in einem Haushalt leben, der einer bescheidenen Lebensform entspricht, haben Sie nichts zu befürchten. Im Falle besonders teurer Gegenstände kann es zu Austauschpfändungen kommen.

Kommen Sie erst gar nicht auf die Idee, teure Gegenstände aus dem Haus zu schaffen und bei Freunden, Verwandten oder Nachbarn zu verstecken. Sie machen sich dabei strafbar, und es drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Gleiches gilt, wenn Sie versuchen, das Kuckucksiegel von Gegenständen zu entfernen (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).

5. Was ist eine Vermögensauskunft?

Wenn der Gläubiger neben dem Pfändungsauftrag zusätzlich den Auftrag zu Abnahme einer Vermögensauskunft fordert, müssen Sie dem Gerichtsvollzieher wahrheitsgemäß Ihre Vermögenssituation offenlegen.

Früher nannte man die Vermögensauskunft übrigens Eidesstattliche Versicherung (E.V.) oder Offenbarungseid.

Natürlich fällt die Abgabe einer Vermögensauskunft schwer. Die meisten Menschen mit Schulden fürchten sich vor diesem Schritt, zumal in der Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft auch noch von Haftbefehl und Gefängnis die Rede ist.

Diese Angst in jedoch unbegründet: Überschuldung an sich ist nicht strafbar! Ihre Gläubiger erfahren durch Ihre Vermögensauskunft, wie Ihre aktuelle Vermögenssituation aussieht. Durch Ihre Angaben, die Sie schriftlich im Vermögensverzeichnis machen müssen, erhalten die Gläubiger Aufschluss über etwaige Pfändungsmöglichkeiten.

Die Abgabe der Vermögensauskunft kann von Ihren Gläubigern beantragt werden,

  • wenn ein vollstreckbarer Titel vorhanden ist und
  • eine Pfändung ganz oder teilweise erfolglos war, oder.
  • wenn Sie die Durchsuchung Ihrer Wohnung verweigert haben, oder
  • der Gerichtsvollzieher Sie trotz vorheriger Ankündigung seines Besuches wiederholt nicht in Ihrer Wohnung angetroffen hat.

Können Sie bei der Abgabe der Vermögensauskunft glaubhaft versichern, dass Sie die Schuld innerhalb von sechs Monaten bezahlen können, kann der Gerichtsvollzieher die entsprechenden Raten annehmen und von der Vermögensauskunft absehen – wenn auch Ihre Gläubiger damit einverstanden sind.

6. Beratung bei finanziellen Problemen, Schulden oder Verschuldung

Sprechen Sie am besten mit einem gut ausgebildeten Einkommens- und Budgetberater:in, ob dies auch wirklich machbar ist und der richtige Weg für Sie.

Die pme Familienservice Gruppe bietet Beschäftigten ihrer Kundenfirmen eine kostenfreie Budgetberatung an. 

Jetzt informieren: pme Assistance

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FAQ: Schulden abbauen – häufige Fragen und Antworten

Was tun, wenn Mahnungen eintreffen?

Legen Sie Rechnungen nicht ungeöffnet zur Seite, sondern nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihren Gläubigern auf, erklären Sie die Situation und fragen Sie nach Stundung oder Ratenzahlung; dadurch lassen sich oft kostenintensive Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden.

Wann ist eine Stundung sinnvoll und wie wird sie beantragt?

Wenn absehbar ist, dass sich Ihre finanzielle Lage innerhalb absehbarer Zeit verbessert, beantragen Sie bei den Gläubigern eine Stundung, das heißt die Verschiebung der Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt; vereinbaren Sie möglichst konkrete Laufzeiten (z. B. zwölf Monate) und prüfen Sie, ob ein Nebenjob kurzfristig Liquidität schafft.

Wann sollten Sie ein Pfändungsschutzkonto (P Konto) einrichten?

Wenn die Bank über eine bevorstehende Kontopfändung informiert, beantragen Sie unverzüglich die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P Konto — die Umwandlung ist gebührenfrei und schützt monatliche Freibeträge (Stand: Schutzbetrag rund 1.590 €; weitere Beträge auf Nachweis möglich).

Was tun bei drohender oder laufender Pfändung durch den Gerichtsvollzieher?

Kooperieren Sie möglichst und verweigern Sie nicht vorschnell den Zutritt.  Prüfen Sie, welche Gegenstände unpfändbar sind (Alltagsgegenstände, notwendige Arbeitsmittel, in bestimmten Fällen das Auto für den Weg zur Arbeit) und dokumentieren Sie fremdes Eigentum rechtzeitig, damit Drittrechtsansprüche geltend gemacht werden können.

Wann holen Sie professionelle Hilfe und wie bereiten Sie sich vor?

Suchen Sie eine Schuldner  oder Budgetberatung, sobald sich eine dauerhafte Lücke im Haushaltsplan zeigt, Mahnverfahren laufen oder Inkasso Schreiben eintreffen; bringen Sie zum Termin vollständige Unterlagen mit (Kontoauszüge, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Mahnungen, Kreditverträge, Liste laufender Abos), damit Beraterinnen und Berater schnell einen realistischen Haushaltsplan und Verhandlungsoptionen mit Gläubigern erarbeiten können.
 

null 7 Tipps für einen erfolgreichen "Dry January"

Freunde trinken Kakao
Body & Soul

Dry January: Alkoholfrei ins neue Jahr

Viele Menschen nehmen sich zu Beginn des neuen Jahres vor, auf Alkohol zu verzichten und schließen sich der „Dry January“-Bewegung an. Gehören Sie auch dazu? Wir zeigen Ihnen, mit welchen Strategien Sie Ihren Vorsatz im Januar und darüber hinaus erfolgreich umsetzen können.

„Ab morgen trinke ich nicht mehr!“

Die Initiative „Dry January“ erfreut sich seit Jahren immer größer Beliebtheit. Es gibt eine regelrechte Bewegung von Menschen, die dem Alkohol - nach den traditionell Alkohol lastigeren Weihnachtsfeierlichkeiten und Silvesterpartys - ab dem Neujahrstag bis zum 31. Januar komplett entsagen.
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Vorsätze langfristig umsetzen mit "Mini Habits"

Damit es nicht beim guten Vorsatz bleibt, sondern auch dauerhaft erfolgreich ist, können „Mini Habits“ helfen. Das sind kleine niedrigschwellige Gewohnheiten, die Sie in Ihren Lebensalltag etablieren, bis sie nachhaltig eine positive Veränderung auslösen.

Wie genau Sie das machen, lesen Sie im Artikel: "Ändern Sie das Leben nachhaltig mit Mini Habits".

AU-Tage aufgrund von Alkohol auf Höchststand

Ein Trend, der bei Betrachtung aktueller Zahlen der AOK Rheinland/Hamburg sehr nachahmenswert ist. Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Alkoholerkrankungen hat einen Höchststand erreicht. Im Jahr 2022 fielen Beschäftigte durchschnittlich 15,3 Tage pro 100 Versicherte wegen Alkoholproblemen aus. Besonders betroffen sind Männer und ältere Beschäftigte im Alter von 50 bis 59 Jahren.

Was bringt der Dry January?

Aber was bringt so ein „trockener Monat“ für meine Gesundheit, wenn ich den Rest des Jahres doch wieder vermehrt zum Glas greife? In erster Linie kann man sagen, dass jeder Tropfen Alkohol, den ich nicht trinke, meinem Körper und meiner Psyche guttut“, erklärt Ernährungstherapeutin Giannina Schmelling. „Der "Dry January" kann also eine wertvolle Gelegenheit bieten, die eigene Beziehung zum Alkohol zu reflektieren und nachhaltig positive Veränderungen im Lebensstil vorzunehmen.“
 
Damit auch Sie einen erfolgreichen alkoholfreien Start in das neue Jahr finden, haben wir ein paar Tipps für Sie.

7 Tipps für einen erfolgreichen "Dry January":

1. Klare Ziele setzen

Definieren Sie Ihre Motivation für den alkoholfreien Monat. Möchten Sie Ihre Gesundheit verbessern, Gewicht verlieren oder einfach Ihre Trinkgewohnheiten überprüfen?

2. Unterstützung suchen

Teilen Sie Ihr Vorhaben mit Freunden oder Familie. Gemeinsame Ziele erhöhen die Erfolgschancen und bieten gegenseitige Motivation.

3. Alternativen finden

Entdecken Sie alkoholfreie Getränke, die Ihnen schmecken. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von alkoholfreien Bieren, Weinen und Cocktails, die den Verzicht erleichtern können.

4. Auslöser identifizieren

Analysieren Sie Situationen, in denen Sie normalerweise Alkohol trinken, und planen Sie alternative Aktivitäten, um Versuchungen zu vermeiden.

5. Reflektieren und Fortschritte dokumentieren

Notieren Sie sich, wie Sie sich körperlich, emotional und mental fühlen und erinnern Sie sich auf die positiven Auswirkungen, um sich weiterhin zu motivieren maßvoll zu trinken.

6. Belohnungen einplanen

Gönnen Sie sich für erreichte Zwischenziele kleine Belohnungen, um Ihre Motivation aufrechtzuerhalten.

7. Professionelle Hilfe (Wenn es Ihnen schwerfällt, den Monat durchzuhalten)

Sie zählen die Tage bis zum Ende des Januars bis Sie endlich wieder trinken können? Das könnte ein ernstzunehmendes Anzeichen für einen ungünstigen Umgang mit Alkohol sein. In diesem Fall hilft es, eine Beratungsstelle wie das Lebenslagen-Coaching vom pme Familienservice zu kontaktieren.

Langfristig trocken: Tipps für die Zeit nach dem „Dry January“

Das langfristige Dranbleiben ist das Schwierige. Oft lassen wir Regulationsstrategien weg, ohne Ersatz zu bieten. Damit der einfache Vorsatz: „Ab morgen trinke ich nicht mehr!“ langfristig erfolgreich ist, braucht es eine nachhaltige Strategie. „Sobald äußere Reize wie Stress, Überforderung oder Einsamkeit hinzukommen, ist ein schneller Rückfall vorprogrammiert“, betont Ernährungsexpertin Giannina Schmelling. Diese Tipps helfen Ihnen, langfristig abstinent zu bleiben.

1. Setzen Sie auch klare und realistische Ziele für die Zeit danach

Nach einer „Entzugsphase“ besteht die Gefahr eines „Overcompensatings“ in den darauffolgenden Monaten, in denen man mehr Alkohol zu sich nimmt, um den Ausfall zu kompensieren. Setzen Sie daher klare und realistische Ziele für die Zeit danach und überlegen Sie bereits im Januar, wie Sie Ihren Alkoholkonsum langfristig gestalten möchten.

2. Führen Sie bewusste Trinkregeln ein

„Kein Alkohol an Wochentagen“ oder „Nie mehr als zwei Drinks pro Anlass“ sind Beispiele für Trinkregeln. Diese Selbstbeschränkungen helfen, Rückfälle in alte Gewohnheiten zu vermeiden.

3. Suchen Sie sich Gleichgesinnte

Es kann mitunter sehr schwer sein, den Alkoholkonsum einzuschränken, wenn die besten Freunde oder Familienmitglieder Alkohol trinken. Suchen Sie sich Gleichgesinnte, die Ihren Weg ebenso bestreiten, - beispielsweise eine Online-Gruppe oder eine neue Sportgruppe, um sich langfristig zu motivieren.

4. Learnings aus dem Dry January beherzigen

Die langfristige Motivation ist das Schwierigste. Beherzigen Sie die oben genannten Tipps, reflektieren Sie, welche Veränderungen sie wahrnehmen. Geht es Ihnen bereits körperlich besser, konnten Sie bereits Geld sparen, das Sie nicht für Alkohol ausgegeben haben oder haben Sie bereits neue Freunde kennengelernt, die mit Ihnen den neuen Weg bestreiten?

5. Beraten Sie sich bei Bedarf mit einem Experten

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie einen gesunden Umgang mit Alkohol entwickeln können, ziehen Sie eine medizinische oder therapeutische Beratung in Betracht. Insbesondere nach regelmäßigem Konsum kann professionelle Unterstützung helfen, langfristig eine Balance zu finden.

Gesundheitsimpulse mit den pme "Healthy Bites"

Eine kleine Portion Wohlbefinden gewünscht? Unsere "Healthy Bites" geben Ihnen Impulse für mehr Entspannung, Ausgleich, Aktivität und Wohlfühlmomente in Ihrem Job- und Privatalltag.

Sie ersetzen nicht die professionelle Hilfe durch Berater:innen und Psycholog:innen. Bitte lassen Sie sich bei Suchtproblemen, dauerhafter Niedergeschlagenheit, anhaltendem überproportionalem Stress und tiefergehenden mentalen Problemen professionell beraten, beispielsweise vom pme Familienservice Lebenslagen-Coaching.