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Finanzen & Recht

Bürgergeld beantragen: Das Wichtigste in Kürze

Was ist Bürgergeld?

Im Grundgesetz steht, dass jede und jeder deutsche Staatsbürger:in ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums hat. Das bedeutet: Diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können, bekommen Bürgergeld.

Vorher nannte man das Bürgergeld Arbeitslosengeld II – oder umgangssprachlich Hartz IV und/oder Sozialgeld.

Mit der Wirkung zum 01.01.2023 wurde die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitssuchende im Arbeitslosengeld II - oder Sozialgeldbezug in Bürgergeld umbenannt.

Wer bekommt Bürgergeld?

Bürgergeld erhält wer:

  • Erwerbsfähig und leistungsberechtigt ist – also mindestens 15 Jahre alt ist,
  • noch nicht im Rentenalter ist,
  • in Deutschland wohnt und
  • mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann.

Folgende Mehrbedarfe werden berücksichtigt:

Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche bis Ende des Monats der Geburt können einen Mehrbedarf von 17 Prozent geltend machen.

Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig vom Alter und von der Anzahl der Kinder.

Wozu eigentlich Bürgergeld?

Mit dem Bürgergeld wird die berufliche Weiterbildung stärker gefördert. Es gilt der Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob“:

  • Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen - und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
  • Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.
  • Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden.
  • Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese-, Mathe- oder IT-Kenntnisse, kann diese leichter nachholen.
  • Beim Dazuverdienst sind die ersten 100 Euro frei, zwischen 100 bis 520 Euro dürfen 20 %, von 520 bis 1000 Euro 30% und für das Bruttoeinkommen bis 1200 Euro (mit einem minderjährigen Kind bis 1500 Euro) dann 10 % als Zusatzbetrag dazuverdient werden.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann jetzt mehr von seinem Einkommen behalten. Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 statt bisher 20 Prozent angehoben. Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher.

Zudem erhöhen sich die Freibeträge für Einkommen von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro.

Auch für Auszubildende gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung.

Gut zu wissen: Kein Vermittlungsvorrang mehr

Der sogenannte Vermittlungsvorrang wurde aufgehoben, also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund.

Achtung: Bei Pflichtverletzungen drohen Sanktionen

Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich. Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat gemindert.

Bei der ersten Pflichtverletzung, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes, wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat gemindert. Bei einer zweiten Pflichtverletzung sind es 20 Prozent für zwei Monate und in der dritten Stufe 30 Prozent für drei Monate.

Karenzzeit bei Wohnen und Vermögen

Damit sich die Leistungsberechtigten auf die Arbeitssuche konzentrieren können, gilt im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit: Die Kosten für Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe, die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen. Zudem gibt es eine Härtefallregelung, wenn Wohneigentum weiterhin selbst genutzt wird.

Wer künftig auf Bürgergeld angewiesen ist, wird in der Karenzzeit zudem Erspartes behalten dürfen. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, bei weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft liegt die Grenze jeweils bei 15.000 Euro.

Ist die Karenzzeit abgelaufen, wird eine entbürokratisierte Vermögensprüfung vorgenommen.

Erhöhung der Regelbedarfe

Mit dem Bürgergeld wurden die Berechnungen der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt: Die Bedarfe werden seit 1. Januar 2023 nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Dazu werden zusätzlich aktuelle verfügbaren Daten über die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung berücksichtigt.

Ab 2024 folgende Regelbedarfe:

Alleinstehende / Alleinerziehende
563 Euro

Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften
506 Euro

Volljährige in Einrichtungen (nach SGB 12)
451 Euro

Nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern​​​​​​​
451 Euro

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
471 Euro

Kinder von 6 bis 13 Jahren
​​​​​​​390 Euro

Kinder von 0 bis 5 Jahren
​​​​​​​357 Euro

Gut zu wissen: Erhöhung ab 01.01.2024 wahrscheinlich

Das Bürgergeld wird voraussichtlich zum 01.01.2024 um 12 Prozent erhöht.

Wo bekomme ich weitere Informationen (u.a. Bürgergeld-Rechner online)?

Weitere Informationen, zum Beispiel Fristen, finden Sie hier:

Bürgergeld beantragen

Bürgergeld-Rechner online

Weiterführende Informationen zum, Bürgergeld

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