Staatsminister Hubert Aiwanger und pme-Gründerin Gisela Erler
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pme-Gründerin Gisela Erler erhält Verdienstkreuz am Bande

(München, 30. April 2025) – Gisela Erler, die Gründerin des pme Familienservice und ehemalige Staatsrätin in Baden-Württemberg, erhält vom bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger den renommierten Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, das Verdienstkreuz am Bande.              Foto ©StMWi/Meinl

Im Rahmen einer feierlichen Aushändigungsveranstaltung im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie überreichte Staatsminister Hubert Aiwanger am gestrigen Dienstagnachmittag das Verdienstkreuz an Gisela Erler und würdigte ihr jahrzehntelanges, persönliches Engagement für die Gesellschaft.

„Frau Erler hat sich als Unternehmerin, Politikerin und Forscherin mit großem Nachdruck für eine faire und gleichberechtigte Gesellschaft eingesetzt. Auch als Autorin hat sie wichtige Impulse gesetzt – insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie gilt als Pionierin auf dem Gebiet der ‚Work-Life-Balance‘“, so Aiwanger.

Gisela Erler zeigte sich geehrt über die Auszeichnung und blickt optimistisch in die Zukunft:
​​​​​​​„Ich wünsche mir, dass das, was wir in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft insgesamt erreicht haben, in diesen stürmischen Zeiten nicht verloren geht und dass die Firmen weiter daran festhalten, ihre Mitarbeitenden bei der Vereinbarkeit zu unterstützen. In den vergangenen Jahren hat sich so viel bei der Geschlechtergleichberechtigung und Fairness entwickelt. Ich wünsche mir sehr stark, dass das in den Unternehmen und der Gesellschaft erhalten bleibt.“​​​​​​​

Über Gisela Erler

Gisela Erler wurde, als Tochter des bekannten Politikers Fritz Erler, schon früh politisch geprägt. Insbesondere die Rechte der Frauen waren ihr stets ein wichtiges Anliegen.

1967 war sie Mitgründerin der alternativen Buchverlagshäuser „Trikont“ und „Frauenoffensive“, seit Anfang der 1980er Jahre ist sie Mitglied der Grünen.

1987 veröffentlichte sie das vieldiskutierte Thesenpapier „Müttermanifest“ zusammen mit anderen Frauen und die Streitschrift „Mütter an die Macht“.

Ihr politisches Engagement prägte Gisela Erler in all ihren Lebensphasen bis zum heutigen Tag – auch beruflich. Die Germanistin und Soziologin forschte am Deutschen Jugendinstitut zu Geschlechterrollen, Familie und Beruf.

Während eines Forschungsaufenthalts Anfang der 1980er Jahre in den USA machte sie sich mit dem Thema Work-Life-Balance vertraut.

Beeindruckt von den US-amerikanischen „Childcare and Referral Systems“ gründete sie im Jahr 1992 das Kinderbüro, das später in den pme Familienservice umbenannt wurde. Innerhalb weniger Jahre entwickelte sich das Unternehmen vom kleinen Start-up zu einem Großunternehmen heran.

2008 übergab Gisela Erler die Geschäftsführung der Firma an Alexa Ahmad.

2012 veröffentlichte sie das Buch „Schluss mit der Umerziehung! Vom artgerechten Umgang mit den Geschlechtern“ (Heyne).

Von 2011 bis 2021 war Gisela Erler Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in der grün-roten Landesregierung von Baden-Württemberg.

2024 erschien ihr neuestes Buch „Demokratie in stürmischen Zeiten: Für eine Politik des Gehörtwerdens“ (Herder).

Die Mutter zweier erwachsener Söhne lebt mit ihrem Mann in Berlin.

Über die Auszeichnung Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden wurde 1951 durch den damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss zum 2. Jahrestag der Bundesrepublik Deutschland gestiftet. Ziel der Stiftung ist es, politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie „besondere Verdienste um das allgemeine Wohl der Bundesrepublik Deutschland“, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich, öffentlich zu würdigen.

null Pflegegrad beantragen: Das sollten Sie wissen

Alter & Pflege

Pflegegrad beantragen: Das sollten Sie wissen

Wer einen Pflegegrad beantragt, sollte sich gut auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorbereiten. 

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um diese Leistungen zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person (oder ein Angehöriger) bei ihrer Pflegeversicherung – einer Abteilung ihrer Krankenkasse – einen Antrag stellen. Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, werden die Leistungen rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung bezahlt. Es gilt also den Antrag möglichst rasch zu stellen.

Die Pflegeversicherung beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ein Gutachten über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zu erstellen. Zu diesem Zweck kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zur pflegebedürftigen Person.

Die richtige Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes

Von diesem Besuch hängt sehr viel ab, denn das Gutachten des MDK ist die Grundlage für die Entscheidung der Pflegeversicherung, ob und welche Leistungen die pflegebedürftige Person erhält. Angehörige und Patienten sollten sich auf diesen Termin (der rechtzeitig angekündigt werden muss) gut vorbereiten. Empfehlenswert ist es zum Beispiel, über mehrere Tage ein Pflegetagebuch zu führen, in dem alle Pflegetätigkeiten notiert werden, die für die Pflegeversicherung relevant sind. Sinnvoll ist es auch, vorab mit dem Patienten über seinen Hilfebedarf im Alltag zu sprechen. Besonders wichtig: Auch wenn sich die Patienten verständlicherweise in einem guten Licht darstellen möchten, sollten sie beim Begutachtungstermin ihre Hilfebedürftigkeit deutlich zeigen und die Lage keineswegs beschönigen.

Diese Dokumente sollten Sie bereithalten

  • Berichte des Hausarztes, von Fachärzten oder den Entlassungsbericht aus der Klinik, falls vorhanden. 
  • Aktueller Medikamentenplan.
  • Falls ein Pflegedienst kommt, eine Pflegedokumentation.
  • Pflegetagebuch, indem Sie vorab alle Pflegetätigkeiten notieren, die für die Pflegeversicherung relevant sind.

Bei Verzögerung Entschädigung möglich

Bei der Bearbeitung der Anträge sind die Pflegekassen an eine Frist gebunden. Maximal 25 Werktage dürfen zwischen dem Besuch des MDK und dem Bescheid vergehen. Dauert es länger, können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen eine Entschädigung in Höhe von 70 Euro pro angefangener Woche fordern. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim lebt und bereits mindestens Pflegegrad zwei hat.Ist der Pflegegrad niedriger als erwartet? Oder wurde überhaupt kein Pflegegrad bewilligt? In einem solchen Fall können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Sollte auch das keinen Erfolg zeigen, bleibt immer noch der Gang zum Sozialgericht.

Widerspruch gegen den Bescheid des MDK einlegen – so gehts

Lehnt der Medizinische Dienst den Antrag auf einen Pflegegrad ab, oder ist die Einstufung niedriger als erwartet, können Sie innerhalb von 28 Kalendertagen Widerspruch einlegen. Sie können auch mehrmals Widerspruch einlegen. Bei zweifacher Ablehnung entscheidet das Sozialgericht.

  • Fordern Sie eine Begründung der Ablehnung und formulieren Sie anhand dieser Ihren Widerspruch.
  • Die Pflegekasse prüft den Widerspruch und schickt erneut eine Gutachterin oder einen Gutachter.
  • Fällt das erneute Gutachten positiv aus, erhalten Sie rückwirkend ab dem Tag der ersten Antragstellung Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  • Ist eine Pflegebedürftigkeit noch nicht in dem Maße gegeben, dass ein Pflegegrad bewilligt wird, können Sie nach einer gewissen Zeit einen neuen Antrag stellen.
  • Einen neuen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung können Sie auch stellen, wenn sich der Gesundheitszustand erheblich ändert.


„Vom Besuch des Medizinischen Dienstes hängt vieles ab. Wir empfehlen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, sich gut auf diesen Termin vorzubereiten.“

Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare, pme Familienservice Gruppe

 

 
 
 

pme Familienservice Gruppe – Ihr EAP-Anbieter seit 1991

Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können.
Die pme Familienservice Gruppe steht Berufstätigen bei Krisen zur Seite, z.B. bei Konflikten am Arbeitsplatz, Sucht- oder Partnerschaftsproblemen. Mit einem Homecare-Eldercare-Service entlastet sie Berufstätige bei der Organisation und Finanzierung von Pflegedienstleistungen und bietet psychosoziale Unterstützung. Im Rahmen der pme Akademie werden Seminare, Workshops und Coachings zum Themenkomplex Personalführung und Personalentwicklung angeboten.
Mehr über die pme Familienservice Gruppe erfahren Sie hier: www.familienservice.de/wer-wir-sind

 

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