BEM-Verfahren und Vorteile: einfach erklärt
Wenn Mitarbeitende länger oder öfter ausfallen, kommt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins Spiel — und das ist in Deutschland sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ziel: Menschen schnell und dauerhaft zurück in den Job bringen und erneute Ausfälle verhindern. Für Unternehmen lohnt sich das: BEM bringt Rechtssicherheit, unterstützt gesunde Arbeitsbedingungen und stärkt das Team. Kurz: eine Win‑Win‑Lösung für Mitarbeitende und Arbeitgeber.
Lesen Sie in diesem Artikel:
- Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
- Wann ist BEM gesetzlich vorgeschrieben?
- Ziele des BEM
- Vorteile des BEM auf einen Blick
- BEM-Ablauf Schritt für Schritt
- Typische Herausforderungen und Fehler im BEM
- Wie häufig wird BEM genutzt?
- Was bedeutet "systemisch orientiertes BEM"?
- FAQ - Häufige Fragen zum BEM
Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
Das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) ist ein gesetzlich verpflichtender Prozess nach § 167 Abs. 2 SGB IX.
Es dient dazu, Mitarbeitende nach längerer Krankheit beim Gesundwerden und bei der Rückkehr in den Job zu unterstützen. Dabei werden gemeinsam mit dem/der BEM-Berater:in individuelle Lösungen erarbeitet.
- Für wen? Für alle Mitarbeitenden, unabhängig von Krankheit oder Position
- Warum? Um Arbeitsplätze zu sichern und Menschen zu helfen, gesund und arbeitsfähig zu bleiben
Wann ist BEM gesetzlich vorgeschrieben?
BEM muss angeboten werden, sobald Mitarbeitende in einem Zeitraum von 12 Monaten insgesamt länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfallen – ob am Stück oder mit Unterbrechungen.
Ziele des BEM
- Arbeitsunfähigkeit überwinden
- Weitere Erkrankungen verhindern
- Den Arbeitsplatz sichern
Vorteile des BEM auf einen Blick
Für Mitarbeitende:
- Individuelle Unterstützung und Begleitung
- Strukturierte Wiedereingliederung im Unternehmen
- Förderung langfristig gesunder Arbeitsbedingungen
- Offener Umgang mit Gesundheit und Krankheit
Für Unternehmen:
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Rechtssicherheit
- Reduzierung von Krankenständen und Ausfallkosten
- Stärkung der Führungs- und Sozialkompetenz
- Imagegewinn und positive Unternehmenskultur
BEM-Ablauf Schritt für Schritt
- Einladung zum BEM-Gespräch: Arbeitgeber prüft Krankheitstage und informiert Betroffene schriftlich über das BEM-Angebot.
- Erstgespräch: Datenschutz, Ziele und Ablauf werden erläutert, Vertrauen und Freiwilligkeit stehen im Fokus.
- Maßnahmenplanung: Mögliche Anpassungen oder Hilfen (z. B. ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, flexible Arbeitszeiten, persönliche Maßnahmen) werden gemeinsam identifiziert.
- Umsetzung: Maßnahmen werden konkret durchgeführt, Verantwortlichkeiten und Fristen festgelegt.
- Evaluation & Abschlussgespräch: Erfolg und Effektivität werden überprüft.
Beispiele möglicher BEM-Maßnahmen
- Anpassung von Arbeitszeit oder -umfang
- Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Stufenweise Wiedereingliederung
- Individuelle Weiterbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen
- Externe Unterstützung (z. B. Sozialberatung)
Typische Herausforderungen und Fehler im BEM
- Fehlende Unterstützung durch die Führungsebene
- Nicht ausreichend geschulte interne BEM-Verantwortliche
- Negative Kommunikation („BEM = letzte Stufe vor Kündigung“)
- Reine Formalerfüllung statt echter Hilfe
- Fehlende Objektivität: BEM durch direkte Vorgesetzte kann Misstrauen wecken, besser: externe:r Berater:in oder echte Vertrauensperson im Unternehmen
Tipp: Eine offene Unternehmenskultur, klare Zuständigkeiten und ausreichend Ressourcen sind entscheidend für den Erfolg des BEM.
Wie häufig wird BEM genutzt?
- Nur etwa 50 % der eingeladenen Mitarbeitenden nehmen ein BEM-Angebot an.
- Fast die Hälfte der berechtigten Beschäftigten bekommt kein BEM angeboten (Quelle: BIBB-BAuA-Erwerbstätigenbefragung).
Das zeigt: Es gibt noch viele Potenziale für Unternehmen und Beschäftigte.
Was bedeutet „systemisch orientiertes BEM“?
Ein systemisch orientiertes Betriebliches Eingliederungsmanagement agiert auf vier zentralen Ebenen der Arbeitsfähigkeit:
- Medizinische Ebene: Hier steht der Erhalt der Leistungsfähigkeit im Vordergrund. Medizinische Begleitung und gezielte Maßnahmen helfen, gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen und anzugehen.
- Psychische Ebene: Es geht um Motivation und Selbstwirksamkeit der Mitarbeitenden. Individuelle Beratung und unterstützende Gespräche fördern das Vertrauen in die eigene Stärke und die Bereitschaft zur Mitwirkung.
- Soziale Ebene: Unterstützung erfolgt durch professionelle Helfer, direkte Vorgesetzte sowie Kolleginnen und Kollegen. Ein gutes Team und ein wertschätzendes Umfeld sind entscheidend für die erfolgreiche Wiedereingliederung.
- Betriebliche Ebene: Das Unternehmen entwickelt gezielt Unterstützungsstrukturen und gestaltet Arbeitsanforderungen und -bedingungen gesundheitsgerecht.
Vorteil: Ein entsprechend organisierter BEM-Prozess ermöglicht es, Früherkennung und Rehabilitation ideal zu verknüpfen – insbesondere, wenn bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit frühzeitig (über-)betriebliche Unterstützung organisiert wird.
Darüber hinaus lassen sich Erfahrungen aus dem BEM nutzen, um chronischen Erkrankungen vorzubeugen und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten langfristig zu erhalten.
FAQ – Häufige Fragen zum BEM
Wer hat Anspruch auf ein BEM?
Alle Beschäftigten, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Die Art der Krankheit spielt keine Rolle.
Ist BEM verpflichtend?
Für Arbeitgeber: ja. Für Mitarbeitende: nein, das Angebot ist freiwillig.
Wer nimmt an BEM-Gesprächen teil?
Die betroffene Person und die/der BEM-Berater:in. Die betroffene Person entscheidet, ob z. B. Führungskraft, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung oder externe Akteure hinzugezogen werden dürfen.
Wie wird der Datenschutz gewahrt?
Alle Informationen aus dem BEM-Prozess werden vertraulich behandelt und nur mit Zustimmung der/des Mitarbeitenden weitergegeben. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden besonders geschützt abgelegt.
Welche Folgen drohen ohne BEM?
Ohne BEM riskieren Unternehmen rechtliche Nachteile (z. B. im Kündigungsschutzprozess) und höhere Fehlzeiten.
Welche Rechte und Pflichten haben Mitarbeitende beim BEM?
Mitarbeitende haben das Recht, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Sie haben Anspruch auf Vertraulichkeit. Sie sind auch verpflichtet, aktiv an möglichen Lösungen mitzuarbeiten, wenn sie die Teilnahme akzeptieren.
Kann das BEM auch bei psychischen Erkrankungen angewendet werden?
Ja, das BEM gilt unabhängig von der Art der Erkrankung, also auch bei psychischen Erkrankungen