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Würfel, die das Wort Rente formen
Finanzen & Recht

Gegen Altersarmut: Die Grundrente kommt!

Mit der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Grundrente sollen die Renten von Geringverdienern aufgebessert werden. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Ziel ist es, die Lebensleistung von Menschen gerechter anzuerkennen und Geringverdienern den Gang zum Sozialamt zu ersparen.

Wichtige Fragen und Antworten zu Anspruchsvoraussetzungen, Höhe der Grundrente sowie zur Beantragung.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente? 

Anspruch auf Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt, aber wenig verdient hat. Als Faustregel gilt ein durchschnittlicher Verdienst von maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes pro Jahr. Rund 1,3 Millionen Menschen werden davon künftig profitieren, darunter viele Frauen sowie Menschen in Ostdeutschland. Die Verbesserungen werden auch Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen. 

Muss ich die Grundrente beantragen?

Die Grundrente muss nicht beantragt werden, es wird automatisch geprüft, ob ein Anspruch besteht. Dazu wird  es eine Einkommensprüfung geben, die über einen Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden automatisch stattfindet. Allerdings wird für das erste Jahr mit einer Verzögerung bei den Auszahlungen gerechnet, gegebenenfalls wird das Geld rückwirkend ausbezahlt. 

Wie hoch ist die Grundrente?

Maximal beträgt der Grundrentenzuschlag monatlich 405 Euro im Westen und 391 Euro im Osten. Wie viel tatsächlich bezahlt wird, hängt vom Einzelfall ab. Auskunft über die Höhe geben die Rentenberatungsstellen.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen? 

Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Paare übersteigt. Einkommen über dieser Grenze werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Bei 1.300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Einkommen über 1.600 beziehungsweise 2.300 Euro wird voll auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden: Hat ein Ehepaar zum Beispiel 2.400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro. 

Wie wird die Grundrente berechnet? 

Grundlage sind die Entgeltpunkte (EP), die während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt – maximal auf 0,8 EP. Anschließend wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fällt die Rente umso höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist.

Quellen: 
Bundesregierung

BMAS
 

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