Alte Frau im Rollstuhl
Alter & Pflege

Urlaub für pflegende Angehörige? So geht’s!

Viele pflegende Angehörige wünschen sich zwischendurch eine Pause – etwa für einen Urlaub, bei Krankheit oder einfach, um neue Kraft zu schöpfen. Doch was passiert in dieser Zeit mit der Pflege?

Die gute Nachricht: Die Pflegeversicherung unterstützt pflegende Angehörige, wenn sie vorübergehend verhindert sind. Dafür stehen Leistungen zur Verfügung, mit denen eine Ersatzpflege zuhause oder eine vorübergehende Betreuung in einer Pflegeeinrichtung organisiert werden kann.
Seit der Pflegereform 2025 können diese Leistungen besonders flexibel genutzt werden.

Verhinderungspflege zuhause organisieren 

Wenn pflegende Angehörige verhindert sind – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Termine – kann die Pflege vorübergehend von einer anderen Person übernommen werden. Diese Leistung nennt sich Verhinderungspflege. Die Pflege kann dabei weiterhin im eigenen Zuhause stattfinden. Möglich sind verschiedene Formen der Unterstützung:

  • Betreuung durch Angehörige (Einschränkungen für nahe Angehörige).
  • Unterstützung durch Freunde, Nachbarn oder andere vertraute Personen.
  • Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes.
  • Kombination aus mehreren Helfenden.

Verhinderungspflege kann stundenweise (unter 8 Stunden/Tag), tageweise oder über mehrere Wochen (alles über 8 Stunden/Tag) organisiert werden.

Gut zu wissen!

Bei nahen Angehörigen bis zum 2. Grad der Verwandtschaft erstattet die Pflegekasse das Zweifache des Pflegegeldes, nicht aber das jährliche Entlastungsbudget.

Vorübergehende Betreuung in einer Pflegeeinrichtung (Kurzzeitpflege)

Manchmal ist es sinnvoller, wenn die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer Einrichtung betreut wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • pflegende Angehörige länger verreisen,
  • eine umfangreichere Pflege benötigt wird,
  • die häusliche Versorgung vorübergehend nicht möglich ist.

In diesen Fällen kann die pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit in einem Pflegeheim mit Kurzzeitpflegeplätzen untergebracht werden.

Die Kurzzeitpflege bietet neben der pflegerischen Versorgung häufig auch soziale Aktivitäten und Struktur im Alltag. Viele Familien nutzen sie auch, um eine stationäre Einrichtung zunächst unverbindlich kennenzulernen.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, die überwiegend zuhause gepflegt werden.

Die Leistungen werden für die pflegebedürftige Person bei der zuständigen Pflegekasse beantragt.

Wichtig zu wissen!

Eine bestimmte Mindestdauer der häuslichen Pflege ist heute nicht mehr erforderlich. Die Leistungen können also grundsätzlich genutzt werden, sobald mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die Pflege überwiegend privat organisiert wird.

Wie hoch ist das Entlastungsbudget?

Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames jährliches Entlastungsbudget. Pflegebedürftigen stehen dafür bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel genutzt werden, zum Beispiel:

  • vollständig für Verhinderungspflege,
  • vollständig für Kurzzeitpflege,
  • kombiniert für beide Leistungen.

Sowohl Verhinderungspflege als auch Kurzzeitpflege können jeweils für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Wie lange die Leistungen tatsächlich genutzt werden können, hängt jedoch davon ab, wie schnell das gemeinsame Budget ausgeschöpft ist.

Wichtig zu wissen!

Bei tageweiser Verhinderungspflege (ab 8 Stunden täglich, z.B. bei einer Urlaubsreise der Pflegeperson) wird das Pflegegeld auf 50 % gekürzt, jedoch nicht am ersten und letzten Tag der Verhinderung.

Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag, z.B. für einen Yogakurs am Nachmittag) wird das Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt. In letzterem Fall kann das gemeinsame Entlastungsbudget von 3539 € über das ganze Jahr aufgeteilt werden.

Was ist bei der Urlaubsplanung zu beachten?

Bei der Urlaubsplanung empfiehlt es sich, antizyklisch zu denken: Die Mehrheit der Deutschen macht in den Sommer- und in den Weihnachtsferien Urlaub. Und so sind zu diesen Zeiten auch die Pflegedienste und Kurzzeitpflegeheime in ihren Kapazitäten eingeschränkt. Leichter wird die Suche nach alternativer Pflege außerhalb der Ferienzeiten.

"Ich kann allen Pflegepersonen nur empfehlen, dieses Budget der Pflegekasse zur Entlastung zu nutzen. Sie können Energie auftanken und Abstand zum Pflegealltag gewinnen. Auch für Pflegebedürftige ist die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege oft eine interessante und bereichernde Erfahrung. Gerade die Kurzzeitpflege bietet sich an, um unverbindlich und für kurze Zeit das Wohnen im Heim kennenzulernen." Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare, pme Familienservice

pme Familienservice Gruppe – Ihr EAP-Anbieter seit 1991

Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können.
Die pme Familienservice Gruppe steht Berufstätigen bei Krisen zur Seite, z.B. bei Konflikten am Arbeitsplatz, Sucht- oder Partnerschaftsproblemen. Mit einem Homecare-Eldercare-Service entlastet sie Berufstätige bei der Organisation und Finanzierung von Pflegedienstleistungen und bietet psychosoziale Unterstützung. Im Rahmen der pme Akademie werden Seminare, Workshops und Coachings zum Themenkomplex Personalführung und Personalentwicklung angeboten.
Mehr über die pme Familienservice Gruppe erfahren Sie hier: www.familienservice.de/wer-wir-sind

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